Ankündigung der Veröffentlichung des Baulandkatasters gem. § 200 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch für den Stadtteil Durlach
| Vorlage: | 24538 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.03.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 315 11 öffentlich Dez. 4 Ankündigung der Veröffentlichung des Baulandkatasters gemäß § 200 Abs. 3 Satz 2 Bau- gesetzbuch (BauGB) für den Stadtteil Durlach Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 16.03.2010 9 Vorberatung Gemeinderat 30.03.2010 11 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis. Nach Anhörung im Ortschaftsrat Durlach und Vorberatung im Hauptausschuss stimmt der Gemeinderat der Veröffentlichung der sofort bebaubaren Baulandflächen aus dem Bauland- kataster gemäß § 200 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB), beginnend mit dem Stadtteil Durlach, zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 24.02.2010 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ein wichtiger Grundsatz der im Baugesetzbuch verankerten nachhaltigen Stadtent- wicklung ist es, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23.05.2006 im Leitbild des Flächenmanagement festgelegt, die Innenentwicklung vorrangig zu fördern und damit den Freiflächenverbrauch zu mini- mieren. Baulücken, unbebaute Grundstücke im Bebauungszusammenhang und z.T. auch mindergenutzte oder suboptimal genutzte Baugrundstücke gewinnen dadurch immer mehr an Bedeutung als Bauflächenreserve im Innenbereich. Diese Flächen hat das Liegenschaftsamt in einem Baulandkataster zusammenge- stellt und aktuell für das gesamte Stadtgebiet 918 sofort bebaubare (klassische) Baulandflächen mit ca. 101 ha ermittelt. Davon entfallen 82 Baugrundstücke auf den Stadtteil Durlach mit einer Fläche von ca. 12,2 ha. Das Baulandkataster kann Bauwilligen, Architekten und Maklern als Informations- quelle und Entscheidungshilfe dienen und damit zu einer Aktivierung dieser beachtli- chen Bauflächenreserve führen. Hierzu ist es jedoch in einem weiteren Schritt erforderlich, das Baulandkataster zu veröffentlichen. Diesbezüglich setzt der Datenschutz enge Grenzen. So hat die Ge- meinde ihre Absicht, das Baulandkataster zu veröffentlichen, einen Monat vorher öffentlich bekannt zu machen. Dabei müssen die Eigentümer auf ihr Widerspruchs- recht hingewiesen werden. Bei Vorliegen eines Widerspruchs darf die Gemeinde die entsprechenden Grundstücke nicht als bebaubare Flächen im Baulandkataster ver- öffentlichen. Hat der Grundstückseigentümer nicht widersprochen oder sein Einver- ständnis erklärt, kann die Gemeinde die Grundstücksdaten, wie Flurstücksnummer, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße, veröffentlichen. Diese Daten werden in Form von Karten und Listen im Internet sowie zur Einsicht- nahme beim Liegenschaftsamt der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Anga- ben werden regelmäßig aktualisiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollstän- digkeit. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Ankündigung der Veröffentlichung der sofort bebaubaren Baulandflächen nach § 200 Abs. 3 Satz 2 BauGB soll zunächst für den Stadtteil Durlach erfolgen, da hier die benötigten Informationen aus dem Baulandkataster bereits vorliegen. Die anderen Stadtteile sollen nach der Aufbereitung der Detailinformationen folgen. Der Gemeinderat wird darüber beschließen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Anhörung im Ortschaftsrat Durlach und Vorbera- tung im Hauptausschuss die Veröffentlichung der sofort bebaubaren Baulandflächen aus dem Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 Satz 2 BauGB, beginnend mit dem Stadtteil Durlach. Das Liegenschaftsamt wird zur weiteren Veranlassung ermächtigt. Hauptamt - Sitzungsdienste 19. März 2010