Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Herrenalber Straße 25 - 39", Karlsruhe-Rüppurr: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches

Vorlage: 24528
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.03.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Rüppurr

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 30.03.2010

    TOP: 4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • AuslegBeschl-Herrenalber Str
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 308 4 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Herrenalber Straße 25 - 39", Karlsruhe-Rüppurr: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 20.05.2009 5 Zustimmung Planungsausschuss 10.03.2010 4 Kenntnisnahme Gemeinderat 30.03.2010 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Beschluss zur Einleitung und Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (Be- schluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 12). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkungen 1. Anlass der Planung und Allgemeines zum Planinhalt Das Plangebiet erfasst eine unmittelbar an die Ostseite der Herrenalber Straße angrenzen- de, bisher als Gartenanlage genutzte Fläche, die sich von der Diakonissenstraße aus ca. 200 m in nördlicher Richtung erstreckt. Als solche ist sie räumlich der Gesamtanlage der Gartenstadtbebauung zuzuordnen. Im Osten grenzt das Plangebiet an die Hausgärten der Wohngebäude am Heckenweg. Der Planung liegt das Ergebnis eines Architekturwettbewerbes in der Form einer Mehrfach- beauftragung des Vorhabenträgers (Gartenstadt Karlsruhe e. G.) zugrunde. Vorgesehen sind acht Wohngebäude, die senkrecht zur Herrenalber Straße ausgerichtet sind und mit ihrer Stirnseite zusammen mit den entlang der Herrenalber Straße gleichfalls geplanten 5,5 m hohen Lärmschutzwandabschnitten einen durchgehend geschlossenen Abschluss bilden. Letztere sollen einen ausreichenden Schutz vor dem Verkehrslärm der Herrenalber Straße bieten. Dazu Näheres unter Ziffer 3 Buchstabe c. Zur Bewältigung des von den Gebäudenutzungen (76 Wohnungen und ein Gemeinschafts- bereich) ausgehenden Stellplatzbedarfes ist eine Tiefgarage mit 113 Stellplätzen vorgese- hen, die mit ihrem Überhang von 34 Stellplätzen sowohl einen evtl. Mehrbedarf der Woh- nungen als auch einen Ersatz für im Plangebiet oberirdisch wegfallende Kfz-Stellplätze bie- ten kann. Und soweit es das Angebot in diesem Rahmen zulässt, sollen Stellplätze Bewoh- nern aus der näheren Umgebung zur Nutzung überlassen werden. 2. Zum Verfahren und der Beteiligung am bisherigen Planungsprozess a) Verfahrenswahl Bei der hier vorgesehenen Planung zur künftigen baulichen Entwicklung handelt es sich un- ter Berücksichtigung der Lage und Größe (rund 0,7 ha) des Planbereiches um einen Bebau- ungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Abs. 1 Ziffer 1 BauGB. Dies ermöglicht die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes in Anwendung der vereinfachten Verfahrensvorschriften des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Damit ist im Wesentlichen die Regelung verbunden, dass zu dieser Planung kein Umweltbericht erstellt und keine Umweltprüfung durchgeführt werden muss. b) Bisherige Verfahrensschritte Die Öffentlichkeit konnte sich über die Ziele und Zwecke dieser Planung bereits aufgrund einer im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe am 11.12.2009 in Anwendung von § 13 a Abs. 3 BauGB erfolgten Bekanntmachung informieren und dazu vom 14.12. bis 30.12.2009 die bis- lang vorgelegenen Planungsunterlagen einsehen. Zugleich bestand die Möglichkeit, sich in dieser Zeit zur Planung zu äußern. Es sind hierbei einige Beiträge der Bürger eingegangen, und zwar vorwiegend aus der näheren Umgebung der Gartenstadt, u. a. auch von der Bür- gerinitiative „Stoppt das Quartier Sonnengrün“, die sich bereits zuvor aufgrund der bekannt gewordenen Planungsabsichten gebildet hatte. Deren Vertreter (drei Personen) üben in um- fassender Weise Kritik am Planinhalt bzw. an der Planung insgesamt und treten dafür ein, Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von einer solchen Bebauung Abstand zu nehmen. Den weiteren Einzelbeiträgen liegen die Schreiben von insgesamt 14 Bürgern zugrunde. Des Weiteren wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, Gelegenheit gegeben, zur Planung Stellung zu nehmen. Diese sind in ihrem Inhalt nicht grundsätzlich gegen die Planung gerichtet. Einen allgemeinen Überblick zum Vorbringen der Bürger enthalten die nachfolgenden Aus- führungen unter Buchstabe c. Soweit bestimmte, von den Bürgern angesprochene pla- nungsrechtliche Themen im jeweils gegebenen Zusammenhang eines näheren Eingehens bedürfen oder noch sonstige Beiträge in inhaltlicher Zusammenfassung u. a. von den Trä- gern öffentlicher Belange und Behörden darzustellen sind, mit denen sich die Planung zu befassen hatte, erfolgen dazu die Ausführungen im nachfolgenden Abschnitt unter Ziffer 3. c) Allgemeiner Überblick zum Vorbringen bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Der Kreis derjenigen Bürger, die Veranlassung gesehen hatten, sich (wie oben erwähnt) am Verfahren zu beteiligen, betrachtet die Planung als insgesamt verfehlt, weil - mit der beabsichtigten Bebauung eine zu hohe Verdichtung erfolge, - die Eigenart der Gartenstadtbebauung sich in der vorgesehenen Bebauung mit ihren ty- pischen Qualitätsmerkmalen bezogen auf die räumliche Anordnung, den Zutritt von Licht, Luft und Sonne nicht wiederfinde, - der Bereich mit hohem Verkehrslärm der Herrenalber Straße belastet sei, so dass sich die Fläche für eine Wohnnutzung, wie sie konkret die Planung vorsehe, nicht eigne, - die entlang der Herrenalber Straße geplanten 5,5 m hohen Lärmschutzwandabschnitte zwischen den an den Gehweg angrenzenden Gebäuden in ihrem Gesamteindruck zu ei- ner Beeinträchtigung des städtebaulichen Bildes führen, was mit dem alleeartigen Cha- rakter der Herrenalber Straße als eine der schönsten Zufahrtsstraßen von Karlsruhe nicht in Einklang gebracht werden könne, - die beeinträchtigende Wirkung gegenüber der Herrenalber Straße auch durch die vorge- sehene Begrünung der Lärmschutzwände keine wesentliche Minderung erfahre, - von der geplanten Bebauung überdies keine für notwendig erachtete Schutzwirkung für die bisherige, weiter zurückliegende Wohnbebauung ausgehe, dazu vielmehr die bisheri- ge Mauer und der Pflanzenbewuchs der Gartenfläche einen ausreichenden Schutz vor dem Verkehrslärm der Herrenalber Straße biete. In der Summe all dieser Aspekte bewerten einige der Bürger die Planung als einen „städte- baulichen Missgriff“. Diese passe in die Gegend wie „die Faust aufs Auge“. Geboten sei da- her eine anderweitige, insgesamt stimmige und umfassende stadtplanerische Gestaltung, in die beide Seiten der Herrenalber Straße einbezogen werden müssten. Der Vorhabenträger kommt demgegenüber zu einem gegenteiligen, insgesamt positiven Ergebnis und kann insoweit auf das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung verschiedener Ar- chitekturbüros und der dazu erfolgten Wertung des Beurteilungsgremiums und schließlich auf die überwiegende Zustimmung der Mitglieder des Planungsschusses bei dessen Bera- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 tung am 20.05.2009 verweisen. Danach sichere der Bebauungsplan eine qualitätsvolle und zugleich funktional befriedigende bauliche Entwicklung, die den Nutzungsbedürfnissen der zukünftigen Bewohner entspricht. Dem schließt sich die Stadtplanung an. Verfehlt erschiene es zudem, die Lärmschutzwandabschnitte als ein mehr oder weniger durchgehendes monoton wirkendes Band begreifen zu wollen, von dem ein gestalterisch unbefriedigender Gesamteindruck gegenüber der Herrenalber Straße ausgehe. Gewiss, es lässt sich dabei nicht vermeiden, dass ein geschlossen wirkendes Bild der neuen Bebauung entlang der Herrenalber Straße mit der vorgesehenen baulichen Abwicklung entstehen wird. Aufgelockert wird dies jedoch durch eine rhythmisch gestaltete Gliederungsstruktur in der Abfolge der Stirnseiten der Wohngebäude, den angegliederten Aufzugstürmen, den dazwi- schen als Bindeglieder in Erscheinung tretenden begrünten Lärmschutzwandabschnitten und den dazu jeweils transparent gestalteten Übergängen. 3. Zu den Themen und Planungsinhalten im Einzelnen a) Verkehrslärmschutz Das Plangebiet ist in der gegenwärtigen Bestandssituation mit Verkehrslärm der Herrenalber Straße belastet, der ohne Lärmschutzmaßnahmen die für eine Wohnnutzung zumutbaren Werte erheblich überschreiten würde. Die Flächen befinden sich tagsüber in Abhängigkeit der Entfernung zur Straße in einem Spektrum zwischen 70 und 75 dB(A) am Grundstücks- rand und abnehmend in der Tiefe des Grundstücks bis 60 dB(A). Nachts bei abnehmender Verkehrsbelastung entsprechend geringer. Beides wäre für eine neu geplante Wohnnutzung nicht zu vertreten. Deshalb sieht der Planentwurf in Kombination mit den Stirnseiten der Wohngebäude, die als solche über eine ausreichende Schalldämmung verfügen müssen, in den jeweiligen Zwischenräumen der Gebäude eine 5,5 m hohe Lärmschutzwand vor, die entsprechend den Außenwohnbereich abschirmen. Dieser Schallschutz führt für die Wohn- nutzung in den meisten Bereichen zu insgesamt ausreichenden Ergebnissen, allerdings - wie nachstehend erläutert - nicht an allen Fronten der jeweils obersten Geschosse der Ge- bäude. Und letztlich auch nicht in den niedrigeren Geschossen beim Gebäude am nördli- chen Ende des Plangebiets. Denn dort kann wegen des notwendigen Erhalts einer vorhan- denen denkmalgeschützten Natursteinmauer keine Schutzwand errichtet werden. Mithin wird es bei den insoweit verbliebenen Problemzonen bezogen auf den bei den Ge- bäuden ankommenden Außenlärm nach den gutachtlichen Berechnungen weiterhin zu Überschreitungen der für ein Wohngebiet nach der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) empfohlenen Orientierungswerte (55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts) kommen. Und je nach Frontseite auch zu Überschreitungen der etwas höheren Grenzwerte (59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts) der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV), die als Zumut- barkeitswerte beim Verkehrswegebau Anwendung findet. Eine unmittelbare rechtlich ver- bindliche Wirkung geht für den Fall der Planung von Bauflächen für die Siedlungsentwick- lung jedoch von keinem der beiden Regelwerke aus. Die Grenzwerte der 16. BImSchV ge- langen kraft rechtlichem Gebot lediglich dann unmittelbar zur Anwendung, soweit es gilt, im Fall des Neubaues oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen den Ansprüchen auf Lärmschutzmaßnahmen nachzukommen. Das alles ändert jedoch nichts daran, dass beide Regelwerke in der Bauleitplanung als sachverständige Grundlagen für die Orientie- rung eines ausreichenden Schallschutzes herangezogen werden können. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 In der gebotenen Bewertung und Abwägen dieser Situation obliegt es danach dem Vorha- benträger als Bauherr, neben den von ihm geplanten Lärmschutzwänden auch bauliche Vorkehrungen an den Gebäuden selbst zu treffen (passive Schallschutzmaßnahmen). Dabei gilt es mit den Außenhüllen der Gebäude (insbesondere der Fenster) eine Schalldämmung sicherzustellen, mit der verträgliche Innenraumpegel in den Wohn- und Schlafräumen erzielt werden können. Das beinhaltet der Vorhaben- und Erschließungsplan im textlichen Teil (Ab- schnitt D) als verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplanes. Die Lärmschutzwände zwischen den Gebäuden stehen jedoch, wie bereits unter Ziffer 2 dargelegt, in der Kritik von Bürgern. Neben den Einwänden gegenüber dieser Planung in Bezug auf deren gestalterische Wir- kung gegenüber der Herrenalber Straße wurde auch die Befürchtung geäußert, dass die im Zusammenwirken mit den Gebäuden entstehende geschlossene Front eine ausreichende Durchlüftung des von Heckenweg/Diakonissenstraße/Herrenalber Straße umgrenzten Be- reiches verhindere und es infolge der Wände auch zu einer erheblichen Verschattung kom- men werde. Diese Bedenken werden vom Vorhabenträger und der Stadtplanung nicht geteilt. Die Durch- lüftung stellt sich bei der Höhe der Bebauung in der vorliegenden Siedlungszone mit mehr oder minder dichter Bebauung durch die hinzukommende Bebauung nicht wesentlich anders dar. Gleiches gilt hinsichtlich möglicher Verschattungen durch die neu hinzukommenden Gebäude. Davon werden die an das Plangebiet östlich angrenzenden Gärten der vorhande- nen Bebauung nicht nennenswert betroffen sein. Im Plangebiet selbst lässt sich dazu in nä- herer Betrachtung feststellen: Grundsätzlich verändern sich bei einer Neubebauung die Besonnungsverhältnisse. Dabei kann es insbesondere bei innerstädtischen Lagen zu Einschränkungen kommen, wenn die- se im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden entwickelt werden und noch anderen Abhängigkeiten unterliegen. So z. B. im vorliegenden Fall aufgrund der notwendi- gen Schallschutzeinrichtung. Bei der geplanten Bebauung werden die durch die Baunut- zungsverordnung und die Landesbauordnung definierten Obergrenzen und Werte zur Siche- rung einer angemessenen Dichte und der Gewährleistung von gesunden Wohn- und Ar- beitsverhältnissen, die auch die Kriterien von Besonnung und Belüftung berücksichtigen, eingehalten. Hinsichtlich der typologischen Anordnung der Bebauung lässt sich feststellen, dass die Aus- richtung als Ost-West-Zeilen gerade so eine gute Besonnung der Wohn- und Freibereiche gewährleistet, da der steilere Sonnenstand über die Mittagszeit nutzbar wird und die Bebau- ung auch am Vor- und Nachmittag (hier allerdings beeinträchtigt durch die notwendige Schallschutzeinrichtung) vom seitlich einfallenden Sonnenlicht profitiert. Bei einer Ausrich- tung als Nord-Süd-Zeile würde bereits ab der Mittagszeit das Gebäude selbst die Wohn- und Freibereiche verschatten, da diese wegen der Lärmsituation entlang der Herrenalber Straße nur nach Osten orientiert werden könnten. Die gewählte Ausrichtung der Gebäude und die damit verbundene Belichtungssituation wurden im Rahmen der Mehrfachbeauftragung vom Beurteilungsgremium als besondere Qualität des Entwurfs hervorgehoben. Zu lärmerhöhenden Schallreflexionen der Lärmschutzwand auf die gegenüberliegende Stra- ßenseite der Herrenalber Straße wird es, wie in Einwendungen weiter befürchtet wurde, nicht kommen. So die dazu im schalltechnischen Gutachten getroffenen Feststellungen. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Entgegen den Berechnungsergebnissen des Gutachtens teilen die Einwender ferner nicht die Erwartung, dass die geplante Bebauung zusammen mit den dazwischen gesetzten Lärmschutzwänden zugleich auch für die Grundstücke der dahinter liegenden Altbebauung am Heckenweg zu einer für sie tatsächlich spürbaren Lärmminderung gegenüber dem Ver- kehrslärm der Herrenalber Straße führen werden. Bisher habe, wie sie dazu betonen, der vorhandene Bewuchs der zu bebauenden Flächen einer freien Schallausbreitung in ausrei- chendem Maße entgegengewirkt und damit zur Minderung beigetragen. Es wäre deshalb durch Messungen noch zu belegen, ob im Vergleich zur bisherigen Situation tatsächlich spürbare Lärmminderungen eintreten werden. Mit dieser Meinung befinden sich die Einwender jedoch im Irrtum. Es trifft zwar zu, dass Pflanzenbewuchs eine dämpfende Wirkung auszuüben vermag, um jedoch damit eine zu- mindest tatsächlich wahrnehmbare Lärmminderung von 3 dB(A) zu erzielen, müsste sich dieser auf eine größere Tiefe erstrecken und weitgehend lückenlos und entsprechend hoch und dicht sein. Davon kann keine Rede sein und Minderungen in der erheblichen Größen- ordnung zwischen 7,1 und 15,3 dB(A), die das Gutachten ermittelt und die teilweise mehr als eine Halbierung des bislang ankommenden Verkehrslärms bewirken, sind mit der minderen Schutzwirkung einer Bepflanzung nicht annähernd vergleichbar. Für diese Erkenntnisse be- darf es keiner Messungen. Was letztlich in Bezug auf die geplante Bebauung einzuräumen bleibt und auch von einem Bürger so gesehen wurde, ist die schon erwähnte Tatsache, dass die geplanten Lärm- schutzwandabschnitte u. a. offene Dachterrassenbereiche oder Balkone in den obersten Geschossen nicht ausreichend vom Verkehrslärm der Herrenalber Straße zu schützen ver- mögen und passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude für die Außenwohnbereiche nicht greifen. Folglich kann insoweit für diesen begrenzten Bereich der Gebäude das qualita- tive Schutzniveau eines Wohngebietes nicht vollständig erreicht werden. Diesen Kompro- miss einzugehen, lässt sich jedoch mit Blick auf die verfolgte Gesamtplanung vertreten. b) Zu- und Abfahrtsverkehr in verkehrlicher und lärmbezogener Sicht und Bewälti- gung des ruhenden Verkehrs Zunächst zu den verkehrlichen Aspekten: Zu diesem Thema wird eingewendet, dass es aufgrund der geplanten Wohnungen zu einer deutlichen Erhöhung der Verkehrsbelastung in der Diakonissenstraße kommen werde, und dies hauptsächlich in dem aus ihrer Sicht verkehrlich kritisch zu betrachtenden Bereich zwi- schen der Herrenalber Straße im Westen und der Kreuzung mit der Breisgaustra- ße/Heckenweg im Osten. Es werde dabei, orientiert an der Anzahl der geplanten Wohnun- gen, auch nicht bei einem tatsächlichen Bedarf der künftigen Bewohner von lediglich 79 Kraftfahrzeugen bleiben. Viele Haushalte verfügten heute über mehr als ein Kraftfahrzeug, so dass das ohnehin schon knappe Angebot an Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich belastet werde, einschließlich mit dem damit meist verbundenen Parkplatzsuch- verkehr. Das mit der neuen Bebauung zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen erfordere demnach im Interesse einer sicheren Verkehrsabwicklung im Kreuzungspunkt Diakonissen- straße/Heckenweg/Breisgaustraße eine Ampelanlage oder einen Kreisel. Das wiederum passe jedoch nicht zur Umgebung, so dass allein schon aus solchen Gründen von der Pla- Ergänzende Erläuterungen Seite 7 nung Abstand genommen werden solle. Zumindest müsse dieser Punkt noch näher verkehr- lich untersucht werden. Demgegenüber geht der Vorhabenträger bei seiner Nutzungskonzeption (die vorwiegend ältere Menschen ansprechen soll, die ihre Wohnhausnutzung im Bereich der Gartenstadt zugunsten einer kleineren Wohnung aufgeben möchten) davon aus, dass nicht in jedem Haushalt ein Kraftfahrzeug vorgehalten wird. Damit werde es auch möglich sein, bei den in der Tiefgarage geplanten 113 Stellplätzen eine nicht unerhebliche Anzahl auch Bewohnern aus nachbarschaftlicher Umgebung zur Nutzung zu überlassen und das selbst dann, falls tatsächlich einige Haushalte über mehr als ein Kraftfahrzeug verfügen werden. Ein zusätzli- cher Parkplatzsuchverkehr durch die künftigen Bewohner sei danach auf keinen Fall zu er- warten. Zugleich bietet das Parkplatzangebot in der Tiefgarage einen Ausgleich für die heutigen und infolge der Planung wegfallenden oberirdischen Stellplätze, wobei es entgegen der Darstel- lung der Bürgerinitiative nicht zu einem Wegfall von 21 oberirdischen Abstellmöglichkeiten, sondern von lediglich 11 Stellplätzen kommen werde. Wie sich die tatsächliche Nachfrage nach Stellplätzen später entwickeln und auf künftige und heutige Bewohner verteilen wird und ob sich die gegenwärtigen Erwartungen dazu letzt- lich als zutreffend erweisen, mag dahinstehen. Die Verkehrsbelastung wird nach Einschät- zung der Stadtplanung auch unter Einrechnen der zu erwartenden Verkehrszunahme keine Größen erreichen, mit der die Diakonissenstraße als Wohnsammelstraße überlastet sein würde. Eine Notwendigkeit, den beschriebenen Kreuzungspunkt mit einer Lichtzeichenanla- ge auszustatten oder als Kreisel auszubauen, wurde und wird nicht gesehen. In dieser Wei- se war dies auch nicht vom Polizeipräsidium Karlsruhe in deren Stellungnahme problemati- siert worden. Mit Blick auf den Zu- und Abfahrtsverkehr war neben der verkehrlichen Fragestellung auch noch die Tiefgaragenzufahrt in lärmbezogener Hinsicht ins Blickfeld zu nehmen. Insoweit galt es zu ermitteln, ob es aufgrund dessen zu einer Erhöhung des heute vorhan- denen Umgebungslärms kommen wird und dabei ggf. Zumutbarkeitswerte überschritten werden. Das ist in spezifizierter Weise unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entlas- tungen (wie oben dargelegt) gutachtlich untersucht worden. Ohne Einhausung der Tiefgaragenzufahrt würde selbst unter Berücksichtigung der abschir- menden und damit entlastenden Wirkung der neuen Bebauung einzig beim Gebäude He- ckenweg 74 in der Nacht mit einer spürbaren Erhöhung zu rechnen sein, wobei zugleich der nach der TA Lärm zumutbare Richtwert in der Nacht überschritten wäre. Deshalb bedürfte es in einem solchen Fall an diesem Objekt u. U. (je nach Gebäudesubstanz und Nutzungen des betroffenen Objekts) baulicher Schallschutzmaßnahmen. Indessen gilt es, die Notwen- digkeit derartiger Maßnahmen aus Gründen des zu beachtenden Denkmalschutzes zu ver- meiden. In Würdigung dessen und im Interesse einer insgesamt für die Bewohner im Heckenweg verbesserten Lösung hat sich der Vorhabenträger inzwischen dazu entschlossen, eine kom- plette Einhausung der Tiefgaragenzufahrt (mit Seitenwänden und Dach) vorzunehmen. Und dazu verpflichten schließlich auch die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Im Ergebnis führt danach das Vorhaben unter Berücksichtigung des Zu- und Abfahrtverkehrs im Bereich Ergänzende Erläuterungen Seite 8 der Tiefgaragenzufahrt letztlich auch bei dem genannten Einzelobjekt zu einer Minderung der durch den Verkehr der Herrenalber Straße mit verursachten Umgebungslärmbelastung. c) Privater ebenerdiger Erschließungsweg zu den Gebäuden Der zu den jeweiligen Gebäuden vorgesehene gerade verlaufende Erschließungsweg er- streckt sich auf einer Gesamtlänge von rund 200 m und soll hierbei ausweislich der Plan- zeichnung durchgehend eine Querschnittsbreite von 3,5 m erhalten. Damit ist nach Auffas- sung der Einsprecher keine bedarfsgerechte Andienung der Gebäude gewährleistet. Allein schon bei der Absicht des Vorhabenträgers, einen Teil der Wohnungen rollstuhlgerecht und den übrigen Teil barrierefrei auszuführen, werde es regelmäßig zum Befahren des Weges mit Transportfahrzeugen zur Abholung von Rollstuhlfahrern und Behinderten kommen. Zu berücksichtigen sei hierbei ferner die unmittelbare Nähe mit der Einmündung der Diakonis- senstraße in die Herrenalber Straße. Während die Bürgerinitiative in diesem Zusammen- hang hauptsächlich die Problematik anspricht, dass es im Hinblick auf diese zusätzlichen Fahrzeuge zu einem vermehrten Rückstau im Bereich der Diakonissenstraße bis zur Ein- mündung des Wohnweges durch Fahrzeuge kommen werde, die von der Herrenalber Stra- ße in die Diakonissenstraße abbiegen (und der oftmals auch bis auf die östliche Fahrbahn der Herrenalber Straße zurückreiche), galt es mit Blick auf die Querschnittsbreite des Wohnweges noch weitere Punkte verkehrlich zu untersuchen, und zwar - das Ausfahren aus der privaten Erschließungsstraße auf die Diakonissenstraße unter Berücksichtigung der bislang geplanten Ausrundungen im Einmündungsbereich, - den Begegnungsverkehr innerhalb des Wohnweges, - die Wendemöglichkeiten im Bereich des Wohnweges, - ggf. das Einplanen von Ausweichstellen innerhalb des Wohnweges im Falle der Beibehal- tung der Querschnittsbreite, insbesondere zu Beginn des Wohnweges zwecks Abwarten von im Wohnweg entgegenkommenden Kraftfahrzeugen. Dem ist der Vorhabenträger in seiner zuletzt überarbeiteten Planung nachgekommen. Da- nach hat der Wohnweg im Ausfahrbereich auf die Diakonissenstraße eine Breite von 4,5 m. Innerhalb des Wohnweges sind insgesamt drei Ausweichstellen vorgesehen, die den Weg an diesen Stellen auf 5 m (zuzüglich 0,5 m Sicherheitsstreifen) aufweiten und am nördlichen Ende des Wohnweges steht eine Wendefläche zur Verfügung. Damit können in ausreichen- dem Umfang evtl. Begegnungsverkehre innerhalb des Wohnweges stattfinden und auch ein Rückwärtsfahrten im Bereich des Wohnweges über längere Distanzen vermieden werden. Im Übrigen soll der Wohnweg primär auch nicht zur Abwicklung eines Fahrverkehrs genutzt werden, nachdem die Wohngebäude jeweils mit eigenen Zugängen unmittelbar von der Tiefgarage u. a. mit Treppenaufgängen und Aufzugsanlagen behindertengerecht erreicht werden können. Mithin wird ein Kfz-Verkehr im Bereich des Wohnweges auf seltenere Er- eignisse beschränkt sein und dieser hauptsächlich nur dann benutzt werden, wenn es not- wendig wird, mit Umzugswagen, Rettungsfahrzeugen, Taxis usw. die Wohngebäude unmit- telbar über den Wohnweg zu erreichen. Mit Rückstauereignissen infolge des Zu- und Abfahrtsverkehrs ist nach Ansicht der Ver- kehrsplanung nicht in einem Maße zu rechnen, dass es deswegen zu verkehrlich nicht hin- nehmbaren Verhältnissen im Einmündungsbereich der Diakonissenstraße in die Herrenalber Straße kommen werde. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Ferner werden nicht in steter Regelmäßigkeit bzw. mit einer hinreichend konkret anzuneh- menden Wahrscheinlichkeit Verkehrsgefahren entstehen, wenn ein auf der Diakonissen- straße aus Richtung Herrenalber Straße ankommendes Fahrzeug vor dem Abbiegen in den Wohnweg den Gegenverkehr auf dieser Straße abwarten muss. Der Abstand zwischen Einmündung des Wohnweges in die Diakonissenstraße und dem Knoten mit der Herrenalber Straße beträgt 47 Meter und hält damit die erforderliche Haltesichtweite für ein nachfolgen- des von der Herrenalber Straße kommenden Fahrzeugs ein. Dies unter Berücksichtigung der in der Diakonissenstraße auf 30 km/h beschränkten Fahrgeschwindigkeit. Das entspricht der Ziffer 6.3.9.3 der Richtlinien über die Anlage von Stadtstraßen. Danach genügen als Haltesichtweite bereits 22 m. d) Wasserrechtliche Belange In den Einwänden der Bürger wird befürchtet, dass die geplante Tiefgarage bei ihrer Lage negative Auswirkungen auf das Grundwasser haben könnte. Denn im Hinblick auf den im Plangebiet sehr hoch anstehenden Grundwasserspiegel reiche der Körper der Tiefgarage bis in den Grundwasserwechselbereich. Hierzu bedürfe es näherer Untersuchungen, nicht zuletzt auch mit Blick auf die Tatsache, dass sich das Plangebiet in der Zone III B des Was- serschutzgebietes Durlacher Wald befinde. Abgesehen davon, dass beim Bau der Tiefgarage für die ggf. erforderliche Wasserhaltung vor der Bauausführung noch ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchzuführen ist, spricht nach Einschätzung der zuständigen Wasserbehörde nichts gegen die Lage der Tief- garage in der Wasserschutzzone III B. Dabei wird im Erlaubnisverfahren auch zu prüfen sein, dass eine grundwasserverträgliche Bauweise erfolgt. Nach dem Bau kann es im Zustrom auf den Baukörper der Tiefgarage je nach jeweiligem Grundwasserstand zu einem Aufstau des Grundwassers kommen. Doch auch ohne aufwän- dige Untersuchungen dazu durchzuführen, lässt sich nach den Erfahrungen mit anderen vergleichbaren Bauwerken sagen, dass sich Veränderungen des anstehenden Grundwas- sers allenfalls im einstelligen Zentimeterbereich bewegen werden. Angesichts der hier ge- gebenen hohen und wechselnden Grundwasserstände wird dies kein Grund sein können, den Bau der Tiefgarage nicht zuzulassen. e) Naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Belange Auch soweit diese Planung keiner förmlichen Umweltprüfung bedarf, haben dazu Bestands- erhebungen stattgefunden, die unter Eingriffsgesichtspunkten einer Bewertung zugeführt wurden. Danach entsprachen die bisherige Nutzung und damit auch die vorhandene Vege- tation, die nach Aufgabe der Gartennutzung bis vor kurzem noch vorhanden war, einer sied- lungstypischen Freiflächenstruktur. Zum größten Teil hatte diese eine mittlere ökologische Wertigkeit, vergleichbar mit sonstigen durchgrünten Siedlungsräumen wie z. B. in anderen Bereichen der Gartenstadt. Diese Wertigkeiten wird das Bauvorhaben und seine grünordne- rische Planung nicht vollständig ersetzen können. Auch führt deren Bewertung nicht zu der Einschätzung, dass eine Bebauung dort unterbleiben oder eingeschränkt werden müsste. Im Übrigen besteht bei der Größe der hier zu bebauenden Innenbereichsfläche keine Pflicht zu einem Ausgleich (vgl. § 13 a Abs. 2 Ziffer 4 i. V. mit § 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB). Artenschutzrechtlich ergeben sich bei der Fläche keine Besonderheiten, die es erfordern würden, von der Planung Abstand zu nehmen oder zur Erhaltung von Populationen ge- Ergänzende Erläuterungen Seite 10 schützter Tiere an anderer Stelle Voraussetzungen für deren Erhalt zu schaffen. Denn dass die Fläche dazu gedient hatte, besonderen Arten und Seltenheiten einen für die Erhaltung von Populationen bedeutenden Lebensraum zu bieten, war nach dem bisherigen Potential nicht zu erwarten, wenngleich z. B. ein Vorkommen von Gartenrotschwanz, Wendehals oder Trauschnäpper nicht ganz auszuschließen war. Das war allerdings beeinflusst von den Zu- fälligkeiten der jeweiligen Gartennutzung. Als geschützte Art konnte in diesem Gebiet bis- lang potentiell durchaus die Zauneidechse vorkommen. Dem wird die Planung mit der Anla- ge einer externen Fortpflanzungs- und Ruhestätte Rechnung tragen. f) Denkmalschutzbelange Die Gartenstadt steht als Sachgesamtheit unter Denkmalschutz gemäß § 2 Denkmalschutz- gesetz. Darin wurde die jetzt zur Bebauung vorgesehene, bisher lediglich gärtnerisch ge- nutzte Fläche in Anbetracht ihrer lagebedingten und stadträumlich unmittelbaren Beziehung zur Gartenstadt in der Vergangenheit mit einbezogen. Mit Rücksicht darauf erfolgte im Zuge der Entwurfsbearbeitung und nicht zuletzt anlässlich der Bewertung der Wettbewerbsergeb- nisse von vornherein eine begleitende Abstimmung mit dem beim Regierungspräsidium Karlsruhe angesiedelten Fachbereich Denkmalpflege (ehemals Landesdenkmalamt). Diese kam hierbei zu dem Ergebnis, dass die neu geplanten Gebäude in ihrer Höhenentwicklung, auf die es bei stark abweichenden Dimensionen u. U. ankommen könnte, keine Beeinträch- tigung zur vorhandenen historischen Bebauung der Gartenstadt darstellen. Dieser Beurteilung lag in Anbetracht der in die Sachgesamtheit einbezogenen bisherigen Freifläche die grundsätzliche Überzeugung zugrunde, dass allein daraus ein Freihalten von einer Bebauung denkmalschutzrechtlich nicht hergeleitet werden könne. Jedenfalls nicht in einer für die Gartenstadt aus der historischen Entwicklung hervorgehenden essentiellen Be- deutung, denn die Fläche als solche hat keine denkmalkonstituierende Substanz oder Funk- tion. Konnte demnach von einer Beeinträchtigung der Sachgesamtheit allein unter dem Gesichts- punkt einer baulichen Nutzung der Fläche nicht ausgegangen werden, lässt sich denkmal- schutzrechtlich im Weiteren auch nicht begründen, dass sich die neue Bebauung dem Stil der historischen Bebauung in allen dafür wesentlichen Elementen anpassen müsste. In einer derart engen räumlichen und untrennbaren Beziehung zur Altbebauung steht die neu ge- plante Bebauung jedenfalls nicht. Vielmehr ist diese für den dafür aufgeschlossenen Be- trachter als eine davon abgrenzbare bauliche Fortentwicklung anzusehen, die eine eigen- ständige, neuzeitliche Formensprache verfolgen kann. Danach wird auch kein Erfordernis gesehen, denkmalschutzrechtlich in Anpassung an die historische Bebauung Satteldächer anstelle der geplanten Pultdächer vorzuschreiben, wenngleich von einwendenden Bürgern eine gegenteilige Auffassung vertreten wurde. Was jedoch vermieden werden soll, wären Abweichungen in der Farbgebung und Materialwahl, die eine deutlich in Erscheinung treten- de, die Altbebauung belastende Kontrastwirkung bewirken würden. So auch im Ergebnis die von der Denkmalpflege zuletzt und aktuell im Rahmen der Behör- denbeteiligung erfolgte Stellungnahme, und zwar entgegen andersartigen und als solche unzutreffenden Meinungsäußerungen, die unter Berufung auf die amtliche Denkmalpflege in die öffentliche Diskussion gekommen waren. Auch wenn nicht in Abrede zu stellen ist, dass mit der hinzutretenden neuen Bebauung eine Strukturänderung vorgenommen wird, kann diese, wie von der amtlichen Denkmalpflege betont wird, nicht als eine „erhebliche Beein- trächtigung“ der Sachgesamtheit gewertet werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 11 Der Torbogen am Eingang des Wohnweges ist kein der Sachgesamtheit der historischen Bebauung der Gartenstadt zuzuordnendes Element. Dieser entstand abgrenzbar davon erst später und damit ohne epochalen Bezug zur Gartenstadtbebauung. Und auch darin sieht sich die Stadtplanung in ihrer Bewertung einig mit der fachlichen Stellungnahme der Denk- malpflege. g) Fahrleitungsmasten der Schienenstrecke der AVG Mit der Planung ist der notwendige Wegfall von fünf auf dem Grundstück bisher vorhande- nen Fahrleitungsmasten verbunden. Als Ersatz hierfür könnten Wandhaken an den Außen- wänden der Gebäude vorgesehen werden, an denen künftig die Tragkonstruktion dauerhaft angebracht werden kann. Letzteres erfordert seitens des Vorhabenträgers eine dementspre- chende Duldung. In Anbetracht dessen, dass es sich bei den Fahrleitungsmasten um einen Bestandteil der gewidmeten und planfestgestellten Eisenbahnanlage handelt, wäre die Auf- stellung eines Bebauungsplanes ohne diese Duldung oder einer anderen vertretbaren Lö- sung nicht möglich. Der Vorhabenträger hat im Verfahren seine Bereitschaft zu dieser Dul- dung verbindlich erklärt. Daran wird der Vorhabenträger auch durch entsprechende Rege- lung in dem ergänzend zum Bebauungsplan abzuschließenden Durchführungsvertrag ge- bunden sein. h) Sonstige Einwände der Bürger Entgegen den weiteren Einwänden der Bürger bleibt festzuhalten, dass - die Zugangsmöglichkeiten der Feuerwehr im Brandfalle ausreichen, - das Maß der baulichen Nutzung sich in einem städtebaulich vertretbaren Rahmen be- wegt, wie im Einzelnen der Begründung zum Planentwurf entnommen werden kann, - das Abwassernetz in Rüppurr ausreicht, das im Plangebiet anfallende Niederschlags- wasser aufzunehmen, abgesehen von starken Regenfällen, die generell zu einer Überlas- tung des Abwassernetzes führen, - die Planung keineswegs vorsieht, dass die Unterbringung von Müllgefäßen nur im Be- reich der Diakonissenstraße und dem Heckenweg möglich ist; Flächen für Abfallbehälter sind jedem der geplanten Gebäude jeweils zugeordnet, lediglich die Bereitstellungsplätze für die Müllabholung sind jeweils an zwei zentralen Stellen angrenzend an den Hecken- weg vorgesehen. 4. Fortgang des Verfahrens Bei dem gegebenen Sachstand kann daher dem Gemeinderat empfohlen werden, den auf nächster Seite folgenden Beschluss zu fassen. Ergänzende Erläuterungen Seite 12 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Auf Antrag des Vorhabenträgers wird das Verfahren zur Aufstellung des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Herrenalber Stra- ße 25 - 39“, Karlsruhe-Rüppurr, einschließlich ergänzender örtlicher Bauvorschriften gem. § 12 Abs. 2 BauGB eingeleitet. 2. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorha- ben- und Erschließungsplan wird mit Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB fortgesetzt. 3. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 20.11.2009 in der Fas- sung vom 08.03.2010 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. März 2010

  • Tischvorlage_Herrenalber_Straße
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    9. Plenarsitzung des Gemeinderates am 30. März 2010 Anlage zu TOP 4 Vorlage Nr. 308 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Herrenalber Straße 25 - 39“, Karlsruhe-Rüppurr: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss Die Planung wurde vom Vorhabenträger nochmals überarbeitet. Entsprechend dem Charakter der Herrenalber Straße, die in weiten Teilen ihres Verlaufs als Allee aus- gebildet ist, wurden entlang der Straße acht Bäume eingefügt, die die geplante Be- bauung zusätzlich rhythmisieren und auflockern. Dazu werden die Lärmschutzele- mente mit einem Rückversatz versehen, um den notwendigen Pflanzbereich zu ge- währleisten. In der Abfolge von Gebäudefassade, begrüntem Lärmschutzelement und Nische mit Baum entsteht so eine Abfolge von unterschiedlichen Elementen, die die Situation entlang der Herrenalber Straße abwechslungsreich gestalten und durch die Vor- und Rücksprünge der neuen Straßenansicht eine entsprechende Plastizität und Maßstäblichkeit verleihen. Die geänderte Planung soll - bei Fassung des Auslegungsbeschlusses - vor der öf- fentlichen Auslegung in den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen werden. Das Schallgutachten wird entsprechend überarbeitet. Hauptamt - Sitzungsdienste - 26. März 2010

  • Herrenalber Straße
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  • Herrenalber Straße1
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    10098 10097/2 13820/1 10097 13820/4 10057 13820/3 11919/36 13820/2 13820/5 11919/35 13820/6 13819 10173/1 10049 13819/1 13819/2 13819/3 13819/4 13819/5 13819/6 13819/7 13819/8 13819/9 13819/10 13819/11 13819/12 13819/13 11919/26 13819/14 13819/15 13819/16 13819/17 13816/2 13819/18 13819/19 13755 13819/20 13754 13753 13819/21 13756 13816/16 13818/1 13816 13818/2 13818/3 13818/4 13818 13818/5 13818/6 13818/7 13818/8 13818/9 13818/12 13818/10 13818/13 13818/11 13818/14 13818/15 13818/16 13818/17 13818/18 13818/19 13727 13757 13711 11919/19 G GFW GFHW GFW G Bgl GFW GFW GFW GFW G GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW S GFW GFW S GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW Weg GFW GFW GFW GFW WGhs 1 Gar Whs 10 Whs 8 Whs 3 Whs 10 Whs 5 Whs 12 Whs WGhs 7 Whs 14 Whs 74 Whs 72 Whs 70 Whs 68 Whs 66 Whs 64 Whs 62 Whs 60 WGhs 58 Whs 56 Whs 54 Ghs Whs 52 Whs 50 Whs 48 Whs Whs 46 WGhs 63 Whs 44 Whs 42 Whs 61 Whs 59 Whs 40 Whs 57 Schu Whs 55 Whs 38 Whs 53 Whs 36 Whs 51 Whs 34 Whs 32 Whs 30 - Whs 49 Whs 28 Whs 47 Whs 26 Whs Whs 45 Whs43 Whs 37 Whs Whs 35 Whs Whs 33 Whs 31 Whs 29 Whs 27 Whs 25 Whs 23 Heckenweg Herrenalber Straße Diakonissenstraße Bestand C D E F G H B I A TG Maßstab Datum Projekt-Nr a r c h i s Architekten + Ingenieure GmbH Stephanienstraße 30 D-76133 Karlsruhe Tel (0721) 919 61-0 Fax (0721) 919 61-90 office@archis.de www.archis.de ArchitektenProjektInhalt GAR-01 Herrenalber Straße 25-39Anlage 1.2 zum VEP Lageplan 1:1000 20.11.09 "Quartier Sonnengrün" Fassung vom 08.03.10

  • Herrenalber Straße2
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  • Herrenalber Straße3
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  • Herrenalber Straße4
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    WA LEGENDE Nutzungsschablone

  • Herrenalber Straße5
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    HerrenalberStraße Diakonissenstraße Heckenweg Datenursprung: PDF-Datei vom Vermessungsamt vom 14.12.2007 in dxf umgewandelt Fahrbahn Tiefgarage113 Stellplätze 23 Keller Haus-A Elektro Haus-G Elektro Haus-H Haus-I Elektro Haus-E Elektro Haus-B Anschlusse Stadtwerke Leitungstrasse Lüftung-TG WD-4.00x0.60m UKD Lüftung-TG WD-4.00x0.60m UKD Leitungstrasse Leitungstrasse Elektro Haus-C Elektro Haus-F Keller Haus-C Keller Haus-D Keller Haus-E Keller Haus-F Keller Haus-E Keller Haus-G Keller Haus-H Elektro Haus-D Lüftung-TGDD-1.50x80 Lüftung-TG DD-1.50x80 Lüftung-TGDD-1.50x80 Lüftung-TGDD-1.50x80 Lüftung-TGDD-1.50x80 Lüftung-TGDD-1.50x80 Lüftung-TG DD-1.50x80 Lüftung-TG DD-1.50x80 Lüftung-TGDD-2.50x0.90m Elektro Haus-A Keller Haus-I Keller Haus-B Fahrräder Fahrräder C D E F G H B I A TG 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1112131415 17 18 19 20 21 22 16 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 Maßstab Datum Projekt-Nr a r c h i s Architekten + Ingenieure GmbH Stephanienstraße 30 D-76133 Karlsruhe Tel (0721) 919 61-0 Fax (0721) 919 61-90 office@archis.de www.archis.de ArchitektenProjektInhalt GAR-01 Herrenalber Straße 25-39Anlage 1.3.1 zum VEP Grundriss TG 1:1000 20.11.09 "Quartier Sonnengrün" Tiefgarage mit 113 Stellplätzen davon 6 Behindertenstellplätze Fassung vom 08.03.10

  • Herrenalber Straße6
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    HerrenalberStraße Diakonissenstraße Heckenweg Datenursprung: PDF-Datei vom Vermessungsamt vom 14.12.2007 in dxf umgewandelt A 0_1Gemeinschaftsbereich179.1m² C 0_43 Zi. 67.9m² C 0_22 Zi. 54.5m² C 0_13 Zi. 83.9m² D 0_43 Zi. 67.5m² D 0_13 Zi. 70.6m² E 0_42 Zi. 55.4m² E 0_22 Zi. 54.5m² E 0_12 Zi. 56.0m² F 0_13 Zi. 76.5m² G 0_12 Zi. 66.9m² B 0_2 2 Zi. 52.6m² B 0_1 2 Zi. 62.0m² Fahrräder C 0_32 Zi. 54.5m² D 0_22 Zi. 54.5m²D 0_32 Zi. 54.5m² E 0_32 Zi. 54.5m² F 0_22 Zi. 54.5m²F 0_33 Zi. 68.0m² G 0_22 Zi. 54.5m²G 0_32 Zi. 56.1m² H 0_22 Zi. 54.5m²H 0_32 Zi. 57.8m² H 0_12 Zi. 54.8m² B 0_3 2 Zi. 52.6m² B 0_4 2 Zi. 52.6m² Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Lüftung-TG I 0_22 Zi. 53.4m² I 0_12 Zi. 53.4m² Müll Müll Müll Müll Müll Müll Müll Müll C D E F G H B I A Bestand E 0_42 Zi. 55.4m² E 0_22 Zi. 54.5m² E 0_12 Zi. 56.0m²E 0_32 Zi. 54.5m² E Maßstab Datum Projekt-Nr a r c h i s Architekten + Ingenieure GmbH Stephanienstraße 30 D-76133 Karlsruhe Tel (0721) 919 61-0 Fax (0721) 919 61-90 office@archis.de www.archis.de ArchitektenProjektInhalt GAR-01 Herrenalber Straße 25-39Anlage 1.3.2 zum VEP Grundriss EG 1:1000 20.11.09 "Quartier Sonnengrün" Fassung vom 08.03.10

  • Herrenalber Straße7
    Extrahierter Text

    HerrenalberStraße Diakonissenstraße Heckenweg Datenursprung: PDF-Datei vom Vermessungsamt vom 14.12.2007 in dxf umgewandelt +2.72+2.50 +2.72+2.50+2.72+2.50 +2.72+2.50 H 1_12 Zi. 54.7 m² H 1_22 Zi. 54.4 m² H 1_32 Zi. 57.8 m² A 1_32 Zi. 52.7 m² A 1_22 Zi. 52.7 m² A 1_12 Zi. 52.7 m² C 1_43 Zi. 71.3 m² C 1_32 Zi. 54.4 m² C 1_22 Zi. 54.4 m² C 1_13 Zi. 83.8 m² D 1_43 Zi. 70.8 m² D 1_32 Zi. 54.4 m² D 1_22 Zi. 54.4 m² D 1_13 Zi. 70.6 m² E 1_42 Zi. 54.4 m² E 1_32 Zi. 54.4 m² E 1_22 Zi. 54.4 m² E 1_12 Zi. 56.0 m² F 1_33 Zi. 71.3 m² F 1_13 Zi. 76.5 m²F 1_22 Zi. 54.4 m² G 1_22 Zi. 54.5 m² G 1_12 Zi. 67.2 m² G 1_32 Zi. 56.1 m² B 1_3 2 Zi. 52.6 m² B 1_2 2 Zi. 52.6 m² B 1_1 2 Zi. 62.0 m² B 1_4 2 Zi. 52.6 m² I 1_22 Zi. 53.4m² I 1_12 Zi. 53.4m² C D E F G H B I A E 1_42 Zi. 54.4 m² E 1_32 Zi. 54.4 m² E 1_22 Zi. 54.4 m² E 1_12 Zi. 56.0 m² E Maßstab Datum Projekt-Nr a r c h i s Architekten + Ingenieure GmbH Stephanienstraße 30 D-76133 Karlsruhe Tel (0721) 919 61-0 Fax (0721) 919 61-90 office@archis.de www.archis.de ArchitektenProjektInhalt GAR-01 Herrenalber Straße 25-39Anlage 1.3.3 zum VEP Grundriss OG 1:1000 20.11.09 "Quartier Sonnengrün" Fassung vom 08.03.10

  • Herrenalber Straße8
    Extrahierter Text

    Schemaschnitt 1-1 Haus I Grenze Knickachse Schemaschnitt 1-1 Haus H

  • Herrenalber Straße9
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    vorhandene Geländehöhe Planweg Herrenalber Strasse Mietergärten Schemaschnitt 3-3 Ansicht Haus E vorhandene Geländehöhe Planweg Herrenalber Strasse Mietergärten Schemaschnitt 2-2 Ansicht Haus G Heckenweg

  • Herrenalber Straße10
    Extrahierter Text

  • Herrenalber Straße11
    Extrahierter Text

  • Herrenalber Straße12
    Extrahierter Text

  • Herrenalber Straße13
    Extrahierter Text

    Herrenalber Straße Diakonissenstraße Heckenweg Bestand Haus C Haus D Haus E Haus F Haus G Haus H Haus B Haus I Haus A Inhalt MaßstabDatei Plan-Nr DatumZeichen Projekt-NrProjekt a r c h i s Architekten+Ingenieure GmbH Stephanienstraße 30 76133 Karlsruhe Tel (0721) 9 19 61 - 0 Fax (0721) 9 19 61 - 90 office@archis.de www.archis.de GAR-01 Herrenalber Straße 25-39 "Quartier Sonnengrün" 2.00 Anlage 1.4 zum VEP Gestaltungsplan 1:75020.11.09GAR-01.rvtSIL VORENTWURF Fassung vom 08.03.10

  • Herrenalber Straße14
    Extrahierter Text

    Heckenweg TG Einfahrt/Ausfahrt

  • Herrenalber Straße15
    Extrahierter Text

    Kannelur- struktur Begrünung Fahrradschuppen Pflanzstreifen Pflanzstreifen Pflanzstreifen Kante Geh- / RadwegFahrbahn Hinterkante Gehwegbelag

  • Herrenalber Straße16
    Extrahierter Text