1. Nachtragshaushaltssatzung 2010: Fortschreibung und Verabschiedung der Haushaltssatzung
| Vorlage: | 24527 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.03.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: zu TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 307 3 b öffentlich Dez. 4 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 Fortschreibung und Verabschiedung der Haushaltssatzung Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 16.03.2010 3 Vorberatung Gemeinderat 30.03.2010 3 b Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und damit die Fort- schreibung der Haushaltssatzung/Haushaltsplan nach Vorberatung im Hauptausschuss. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 5,0 Mio. Euro durch Erhöhung Grundsteu- er A und B Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 wurde am 02.03.2010 in den Gemeinderat einge- bracht und zur Kenntnis genommen. Hierin abgebildet ist der Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2009, wonach die Hebesätze für die Grundsteuer A und B von jeweils 370 v. H. auf 420 v. H. zu erhöhen sind. Es resultieren hieraus Mehrerträge von rund 5,0 Mio. Euro jährlich. Darüber hinaus wurde entsprechend der Vorgabe des Regierungspräsidiums Karls- ruhe der vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) auf 94.113.000 Euro nachvollzogen. Es liegt ein Antrag der SPD-Fraktion zur Bürgerstiftung vor. Durch kontinuierliche Kredittilgungen und den Verzicht auf Darlehensneuaufnahmen ist der Liquiditätsbestand der Kämmereiverwaltung in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu- rückgegangen. Hinzu kam eine zunehmende Belastung des Clearingverbundes mit den städtischen Gesellschaften: Zum einen nahmen auch deren insgesamt eingebrachte positi- ven Liquiditätsbestände ab, zum anderen nahm die Inanspruchnahme des Clearingverbun- des durch andere Gesellschaften zu. Der Kassenkreditrahmen der Stadt von 20,0 Mio. Euro erweist sich damit als zunehmend zu eng. Um die jederzeitige Zahlungsbereitschaft für den „Konzern Stadt“ bei der großen Volatilität der Ein- und Auszahlungen bei deutlich geringeren Liquiditätsbeständen sicher stellen zu können, ist eine Erhöhung des Kassenkreditvolumens auf 100,0 Mio. Euro notwendig. Sollten sich die wirtschaftlichen Rahmendaten im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres wei- ter verschlechtern, wird eine 2. Nachtragshaushaltssatzung notwendig werden. Derzeit sind in Summe keine weiteren wesentlichen Veränderungen des Haushalts 2010 zu erwarten. Die geänderte Satzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Hauptausschuss - 1. Der Gemeinderat genehmigt die beschlossenen Veränderungen für das Haushaltsjahr 2010. 2. Der Gemeinderat beschließt aufgrund der §§ 79, 82 i. V. m. § 146 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBL. S. 581, ber. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 S. 698) in der Fassung des Referentenentwurfs des Gesetzes zur Reform des Gemein- dehaushaltsrechts vom 08.08.2005 (Referentenentwurf ist aufgrund der Ausnahmege- nehmigung vom Regierungspräsidium Karlsruhe vom 12.12.2006 und deren Verlänge- rung bis zum 31.12.2010 vom 07.08.2009 geltende Rechtsgrundlage) die Fortschrei- bung der Haushaltssatzung 2010 durch folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Haushaltsjahr 2010 Urplan Änderungen 1. Nachtrag Euro Euro Euro 1. im Gesamtergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 857.800.463 5.000.000 862.800.463 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf -926.187.412 0 -926.187.412 Ordentliches Ergebnis -68.386.949 5.000.000 -63.386.949 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 7.955.960 0 7.955.960 Gesamtbetrag der außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 Sonderergebnis 7.955.960 0 7.955.960 Gesamtergebnis -60.430.989 5.000.000 -55.430.989 im Gesamtfinanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 832.246.170 5.000.000 837.246.170 Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender -865.565.890 0 -865.565.890 Verwaltungstätigkeit Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts -33.319.720 5.000.000 -28.319.720 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 32.345.750 0 32.345.750 Investitionstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus -110.555.729 0 -110.555.729 Investitionstätigkeit Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit -78.209.979 0 -78.209.979 Finanzierungsmittelfehlbetrag -111.529.699 5.000.000 -106.529.699 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 126.000.000 -31.887.000 94.113.000 Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus -14.455.150 0 -14.455.150 Finanzierungstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit 111.544.850 -31.887.000 79.657.850 Finanzierungsmittelbestand 15.151 -26.887.000 -26.871.849 Ergänzende Erläuterungen Seite 4 § 2 Kreditermächtigung für Investitionen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen (Kreditermächtigung) für das Haushaltsjahr 2010 wird festgesetzt auf 94.113.000 Euro. § 3 unverändert § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000.000 Euro. § 5 Steuersätze Die Steuersätze werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 420 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.H. 2. Gewerbesteuer (unverändert) § 6 unverändert Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. März 2010