Änderungsantrag StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Erstattung von Beföderungskosten für Schülerinnen und Schüler
| Vorlage: | 24524 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.03.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 17. März 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 9. Plenarsitzung Gemeinderat 30.03.2010 306 2 öffentlich Erstattung von Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler 1. Als Folge des Urteils des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler an Karlsruher Schulen in Bezug auf die Erstattung von Beförderungskosten beschließt der Gemeinderat: Alle Schülerinnen und Schüler an Karlsruher Schulen, die die Berechtigung für eine Scoolcard haben, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 55 € beim Kauf einer Jahreskarte. Wenn dieser Punkt keine Mehrheit findet, stellen wir Punkt 2 zur Abstimmung: 2. Die Stadt Karlsruhe bietet den Umlandgemeinden an, die Kosten der Erhöhung des Preises für die Scoolcard von 33 € auf 55 € zur Hälfte (11 €) zu tragen, wenn die Umlandgemeinden sich bereit erklären, für die andere Hälfte (11 €) aufzukommen. Die Rechtswidrigkeit der bisher von der Stadt Karlsruhe praktizierten Scoolcard- Regelung liegt nicht in der Verantwortung der Schüler/-innen, bzw. ihrer Eltern, die im Stadtkreis Karlsruhe wohnen und bisher den Zuschuss von 55 € zur Scoolcard- Jahreskarte erhielten. Es ist nicht vertretbar, dass die Eltern aus dem Stadtkreis Karlsruhe nun für die Scoolcard-Förderung der Schüler/-innen außerhalb Karlsruhes aufkommen sollen. Deshalb sollten alle Schülerinnen und Schüler, die in Karlsruhe zur Schule gehen, die gleiche Erstattung von 55 € für eine Jahreskarte (Scoolcard) erhalten. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. März 2010 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom: 17.03.2010 eingegangen: 17.03.2010 Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 306 2 öffentlich Dez. 3 Erstattung von Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt empfiehlt die Ablehnung des Änderungsantrags angesichts der ent- stehenden Mehrkosten Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KVV Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Bürgermeisteramt nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Zu 1.) Als Folge des Urteils des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler an Karlsruher Schulen in Bezug auf die Erstattung von Be- förderungskosten beschließt der Gemeinderat: Alle Schülerinnen und Schüler an Karlsruher Schulen, die die Berechtigung für eine Scoolcard haben, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 55 € beim Kauf einer Jahreskarte. Wie in der Gemeinderatsvorlage Nr. 305 in Punkt 3.6 ausgeführt ist, würden durch die im Änderungsantrag vorgesehene Regelung Mehrkosten in Höhe von rd. 286.000 € entstehen. Dies ist angesichts der aktuellen Haushaltslage nicht vertretbar. Das Bürgermeisteramt empfiehlt daher den Änderungsantrag abzulehnen. Zu 2.) Die Stadt Karlsruhe bietet den Umlandgemeinden an, die Kosten der Erhöhung des Preises für die Scoolcard von 33 € auf 55 € zur Hälfte (11 €) zu tragen, wenn die Um- landgemeinden sich bereit erklären, für die andere Hälfte (11 €) aufzukommen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Schülerbeförderung richtet sich nach dem Standort der jeweiligen Schule. Deshalb ist die Stadt Karlsruhe für alle im Stadtkreis befind- lichen (öffentlichen und privaten) Schulen zuständig. Für die Schülerinnen und Schüler im Landkreis Karlsruhe ist das Landratsamt Ansprechpartner. So bezuschusst beispielsweise der Landkreis Karlsruhe auch Karlsruher Schülerinnen und Schüler, die ein Gymnasium in Ettlingen oder Stutensee besuchen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Umlandgemeinden an den Schülerbeförderungskos- ten beteiligen, zumal es dafür keine rechtliche Verpflichtung gibt. Bereits in der Vergangen- heit wurde dies stets abgelehnt. Angesichts der gegenwärtigen Haushaltslage ist auch in diesem Fall kein Entgegenkommen zu erwarten. Das Bürgermeisteramt empfiehlt daher auch die Ablehnung dieses Änderungsantrags.