Anfrage CDU: Tempo-30-Zone B 3/Badener Straße

Vorlage: 24444
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.03.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 17.03.2010

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 10, ANFRAGE Tempo 30 Zone
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE OR Klaus Scheuermann CDU vom 11.02.2010 eingegangen am 11.02.2010 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 17.03.10 10 öffentlich Bürgerservice und Sicherheit Tempo-30-Zone B 3/Badener Straße Es wurde vom Regierungspräsidium zugestimmt, dass in der Badener Straße Tempo 30 eingeführt werden kann und der Ortschaftsrat hat dem zugestimmt. Vor einigen Tagen habe ich festgestellt, dass es nun ab der Liebensteinstraße bis zur Karlsburgstraße diese Tempo-30-Zone (von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) gibt. Ab dort (Karlsburgstraße) darf wieder 50 km gefahren werden. Meine Frage: Ist dies ein Anfang bzw. wird die Einrichtung der Tempo-30-Zone auch in der Badener Straße - wie genehmigt - eingeführt ? Warum kann man nicht bereits am Eingang von Durlach (ca. Abfahrt Max- Beckmann-Straße) beginnen und bei der Ampel (Abfahrt Schöneck) enden, wie es in Berghausen eingerichtet ist? Klaus Scheuermann Michael Griener und die CDU Fraktion Seite 2 __________________________________________________________________________________________

  • TOP 10, STELLUNGNAHME zur Anfrage Tempo 30 Zone B 3 Badener Straße
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage OR Klaus Scheuermann (CDU) vom: 11.02.10 eingegangen: 11.02.10 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 17.03.2010 10 öffentlich Bürgerservice und Sicherheit Tempo 30, B 3/Badener Straße Eine Ausweitung der ausgewiesenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h nachts auf der Badener Straße zwischen der Liebensteinstraße und der Karlsburgstraße auf den gesamten Be- reich der Badener Straße ist rechtlich nicht möglich. Auf Grund der vom Stadtplanungsamt durchgeführten Lärmkartierung, hatte Bürgerservice und Sicherheit beim Regierungspräsidium Karlsruhe die nächtliche Beschränkung der Badener Straße auf 30 km/h zwischen der Grötzinger Straße und der Karlsburgstraße beantragt. Das Regierungs- präsidium Karlsruhe teilte hierzu mit Schreiben vom 06.10.2009 für den Streckenabschnitt zwi- schen der Liebenstein- und Karlsburgstraße folgendes mit: „Der nach der RLS-90 berechnete Lärmpegel liegt mit 62,8 db(A) um 2,8 db(A) über dem Richt- wert. Durch die anzuordnende Maßnahme wird der Lärmpegel zwar nicht unter den Richtwert ab- gesenkt, es wird jedoch eine rechnerische Pegelminderung um 2,5 db(A) erreicht, was nach den Lärmschutz-Richtlinien Straßenverkehr für die Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen ausreichend ist.“ Die Verwaltung hatte sodann nochmals mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe Kontakt aufge- nommen, ob nicht eine Ausweitung zumindest bis zur Marstallstraße möglich wäre. Hierauf wurde Bürgerservice und Sicherheit mitgeteilt, dass die Badener Straße bereits sehr wohlwollend geprüft und sehr viel Entgegenkommen gezeigt wurde. Dies deshalb, da die Lärmschutz-Richtlinien-StV auf innerörtlichen klassifizierten Straßen in der Regel keine Geschwindigkeitsbeschränkungen zulassen, da die besondere Verkehrsfunktion dieser Straßen einer solchen Geschwindigkeitsbe- schränkung entgegensteht. Das Regierungspräsidium sieht es daher für erforderlich an, dass eine Gesamtschau der Verhältnisse vorgenommen wird, wobei in aller Regel erst bei einer erheblichen Überschreitung der Richtwerte eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Betracht kommen dürfte. Im Einvernehmen mit dem Innenministerium Baden-Württemberg geht das Regierungspräsidium davon aus, dass eine Überschreitung der in den Lärmschutz-Richtlinien-StV genannten Lärm- richtwerte um 5 dB(A) zu einder Reduzierung des Ermessens hin zu einer Pflicht zum Einschreiten auf den betroffenen Straßenabschnitten führt. Die Pegelüberschreitung um 2,8 dB(A) liegt weit unterhalb der vorgenannten Schwelle. Es ist auch nicht von einer erheblichen Überschreitung aus- zugehen, denn der Wert von 2,8 dB(A) liegt noch unterhalb der Hörbarkeitsschwelle von 3 dB(A), weshalb es für die betroffenen Anwohner keinen hörbaren Unterschied gegenüber den Richtwer- ten bedeutet. Das Regierungspräsidium hat im Zuge der B 3 in Durlach auf einer Länge von 800 m einer Ge- schwindigkeitsbeschränkung zugestimmt. Dies liegt schon deutlich über der Ausdehnung von 500 m, die in der Diskussion mit dem Innenministerium Baden-Württemberg auch im Sinne der Akzep- tanz durch die betroffenen Fahrzeugführer vertretbar erschienen. Hinzu kommt, dass in dem Be- reich des Alten- und Pflegeheims Parkschlössle keine Schluchtenwirkung gegeben ist, da sich auf der Westseite der Fahrbahn der Schlosspark befindet und das Heim ca. 40 m von der Fahrbahn abgesetzt ist.