Anfrage GRÜNE: Landschaftsplan 2010 Bergfeld Durlach

Vorlage: 24443
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.03.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hohenwettersbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 17.03.2010

    TOP: 8

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8, Anfrage Landschaftsplan Bergfeld
    Extrahierter Text

    gez. OR Ralf Köster Dr. Heike Puzicha-Martz Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier Gerhard Stolz Martin Pötzsche ANFRAGE B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion vom: 03.01.10 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 24.02.10 8 öffentlich Zentraler Juristischer Dienst Landschaftsplan 2010 Bergfeld Durlach Im Landschaftsplan 2010 sind große Flächen im Gebiet Bergfeld Durlach als geplantes Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Hierzu haben wir folgende Fragen: Anfrage: Wie weit sind die Planungen zur Ausweisung der o.g. Flächen als LSG fortgeschritten? Gibt es einen Zeitplan? Welches Amt ist hier zuständig, welche sonstigen Behörden /Träger öffentlicher Belange sind einzubeziehen? Gibt es weitere Flächen in Durlach, welche als LSG ausgewiesen werden sollen?

  • TOP 8, Stellungnahme, Landschaftsplan Bergfeld, Anlage 1
    Extrahierter Text

    Anlage 01

  • TOP 8, Stellungnahme, Landschaftsplan Bergfeld, Anlage 2
    Extrahierter Text

    Anlage 02 Übertrag aus LP 2010

  • TOP 8, Stellungnahme, Landschaftsplan Bergfeld, Anlage 3
    Extrahierter Text

    Anlage 03

  • TOP 8, Stellungnahme, Landschaftsplan Bergfeld
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage B'90/Die Grünen-OR-Fraktion vom: 03.01.2010 eingegangen: 12.01.2010 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.03.2010 8 öffentlich Dez. 1 Landschaftsplan 2010, Bergfeld Durlach und Landschaftsschutz zu Frage 1: Allgemein wird zu aktuellen Schutzgebietsausweisungen durch die Naturschutzbehörde eingangs angemerkt, dass mit Zurückweisung der Einwendungen Privater das bislang anhängige Verfahren Landschaftsschutzgebiet „Turmberg-Augustenberg“ abgeschlossen und die Schutzgebietsverord- nung zum 16.02.2010 in Kraft gesetzt werden konnte. Ein weiteres Landschaftsschutzgebiet („Eisenhafengrund-Grünberg“) regt der Landschaftsplan 2010 für Flächen südlich der Bebauung Geigersberg und östlich des Bergwaldes (u.a. Gewann Bergfeld) an (vgl. Anlage 1, Übertrag aus Landschaftsplan 2010). Die Vorarbeiten für das Landschaftsschutzgebiet „Eisenhafengrund-Grünberg“ wurden Anfang 2009 in Angriff genommen. Der nächste Verfahrensschritt und Einstieg in das förmliche Verfahren ist die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. zu Frage 2: Nach aktuellem Stand ist beabsichtigt im Laufe dieses Jahres das förmliche Verfahren mit der An- hörung der Träger öffentlicher Belange zu eröffnen. Hierbei sind Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich wesentlich berührt sein kann, zu hören. Nach Auswertung der Stellungnahmen werden der Ortschaftsrat Durlach und der Ortschaftsrat Hohenwettersbach mit der Schutzgebietsplanung befasst. Bei Bedarf erfolgt anschließend ggf. eine Beratung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Naturschutzbeirat. Die Öffentlichkeit ist danach mittels öffentlicher Auslegung der Pläne und des Verordnungsentwur- fes (Dauer: ein Monat) zu beteiligen. Eine konkrete Aussage zur Dauer des Verfahrens ist erfahrungsgemäß nicht zuverlässig möglich. Solches hängt u.U. auch von vorgebrachten Einwendungen und Anregungen sowie deren Be- handlung ab. Je nach Gang des Verfahrens kann es erforderlich werden, Verfahrensschritte zu wiederholen. zu Frage 3: Zuständige Stelle innerhalb der Stadtverwaltung ist die untere Naturschutzbehörde beim Zentralen Juristischen Dienst. Fachlich wird sie dabei u.a. vom Umwelt- und Arbeitsschutz sowie vom Gar- tenbauamt unterstützt. Bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden zahlreiche Behörden und Institutionen, deren Belange durch die Planung berührt sein können, gehört. Dazu gehören u.a. Energie-, Ver- kehrs- und Versorgungsunternehmen, Regional- und Nachbarschaftsverband, Interessenvertre- tungen von Industrie, Handwerk, Landwirtschaft, die anerkannten Naturschutzverbände, die höhe- re Naturschutzbehörde, andere Behörden mit planerischen Aufgaben usw. Seite 2 zu Frage 4: Die Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes „Oberwald-Rißnert“ (vgl. Anlage 2 u. 3) sowie die Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Gießbachniederung - Im Brühl“ (vgl. Anlage 4 u. 5) betreffen in Teilen auch Durlacher Gemarkung. Zur Orientierung sind als Anlage eine Darstel- lung der Vorschläge Landschaftsplan 2010 und die aktuellen Gebietsabgrenzungsentwürfe der Naturschutzbehörde angefügt. Eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange ist in beiden Verfah- ren erfolgt. Für das weitere Verfahren wird zur Schutzwürdigkeit aktuell eine fundierte fachliche Würdigung erstellt. Es ist geplant, sodann die Planung im Ortschaftsrat Durlach vorzustellen. Zur „Unteren Hub“ beinhaltet der Landschaftsplan 2010 ebenfalls einen Vorschlag für ein Land- schaftsschutzgebiet. Diese Flächen werden bei der Naturschutzbehörde derzeit nicht als vorrangig eingestuft.