Änderungsantrag GRÜNE: Alternativen zum Kommunalen Ordnungsdienst

Vorlage: 24411
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.03.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 02.03.2010

    TOP: 14

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-KOD
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) vom 2. März 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 02.03.2010 302 11 öffentlich Alternativen zum Kommunalen Ordnungsdienst 1. Die Stadtverwaltung legt dar, mit welchen unterschiedlichen Maßnahmengruppen den verschiedenartigen Konflikten oder subjektiv wahrgenommenen Störungen in der Innenstadt nachhaltig begegnet werden kann (z. B. durch zusätzliche Straßensozialarbeiter, bessere Verkehrskontrollen, Maßnahmen des Jugendschutzes u. Ä.). 2. Es wird geprüft, welcher Personalaufwand mit Durchführung der o. g. Maßnahmen verbunden wäre und welche Qualifikation für die verschiedenen Tätigkeiten jeweils erforderlich ist. 3. Anhand der Ergebnisse berät der Hauptausschuss unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltssituation über weitere Schritte zur Verbesserung der Situation in der Innenstadt. Die Beratungsergebnisse fließen in den Stellenplan zum DHH 2011/12 ein. 4. Unabhängig davon, ob sich der Gemeinderat mehrheitlich für oder gegen einen kommunalen Ordnungsdienst entscheidet, findet keine Beschäftigung ehrenamtlicher Kräfte nach dem Vorbild des Freiwilligen Polizeidienstes statt. 5. Stattdessen initiiert und unterstützt die Verwaltung die Gründung eines ehrenamtlich getragenen Bündnisses mit dem Ziel, Zivilcourage in unserer Stadt zu fördern. Dabei wird eine enge Vernetzung mit den bestehenden sozialen Initiativen und Einrichtungen angestrebt. 6. Der Gemeinderat fordert die Stadt auf, gemeinsam mit anderen Städten und dem Städtetag bei der Landesregierung die Erfüllung der Landesaufgabe „Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung“ einzufordern. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Zur Entschärfung mancher Konflikte oder subjektiv wahrgenommener Störungen in der Innenstadt kann eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen beitragen. Diese Maßnahmen reichen von einer Kontrolle des ruhenden Verkehrs über die Schlichtung kleiner Streitigkeiten in der Innenstadt bis hin zu Aufgaben der Straßensozialarbeit oder der Kriminalitätsbekämpfung. Ein kommunaler Ordnungsdienst, dem gleichzeitig all diese unterschiedlichsten Aufgaben aufgebürdet werden sollen, der aber andererseits auch nichts kosten darf, wäre hiermit komplett überfordert. Das bisher vorliegende Konzept ist nach Ansicht der GRÜNEN Fraktion von vornherein zum Scheitern verurteilt. Anstelle der Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes ist zunächst eine umfassende Bedarfsanalyse notwendig. Erst wenn geklärt ist, welche Aufgaben konkret zu erledigen sind und welche Qualifikation hierfür jeweils erforderlich ist, kann ggf. über notwendige Ergänzungen im Stellenplan nachgedacht werden. Keinesfalls dürfen ehrenamtliche Kräfte Aufgaben übernehmen, für die das Land zuständig ist und die ausschließlich von gut qualifizierten Polizisten erledigt werden können. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Dorothea Polle-Holl Manfred Schubnell Hauptamt - Sitzungsdienste - 2. März 2010 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP 11 ÄAntrag GRÜNE
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 02.03.2010 eingegangen: 02.03.2010 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 02.03.2010 302 11 öffentlich Dez. 2 Alternativen zum Kommunalen Ordnungsdienst - Kurzfassung - Die Zielrichtung eines zukünftigen Kommunalen Ordnungsdienstes soll sein, Außendienstaufga- ben, die momentan noch nicht erfüllt werden können, zu übernehmen. Er wird damit eine andere Ausrichtung haben als z. B. die Straßensozialarbeit. Erfahrungen in anderen Städten und Kommunen mit dem Einsatz von Freiwilligen sind positiv. Die Einführung eines Kommunalen Ordnungsdienstes schließt die Gründung eines ehrenamtlichen Bündnisses nicht aus. Einer Initiative über den Städtetag, beim Land eine entsprechende Aufgabenerfüllung einzufor- dern, steht nichts entgegen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Änderungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein  ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu: 1. Die Stadtverwaltung legt dar, mit welchen unterschiedlichen Maßnahmengruppen den verschiedenartigen Konflikten oder subjektiv wahrgenommenen Störungen in der Innen- stadt nachhaltig begegnet werden kann (z. B. durch zusätzliche Straßensozialarbeiter, bessere Verkehrskontrollen, Maßnahmen des Jugendschutzes u. ä.) 2. Es wird geprüft, welcher Personalaufwand mit Durchführung der o. g. Maßnahmen ver- bunden wäre und welche Qualifikation für die verschiedenen Tätigkeiten jeweils erforder- lich ist. 3. Anhand der Ergebnisse berät der Hauptausschuss unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltssituation über weitere Schritte zur Verbesserung der Situation in der Innen- stadt. Die Beratungsergebnisse fließen in den Stellenplan zum DHH 2011/21 ein. Die Tätigkeit eines zukünftigen Kommunalen Ordnungsdienst wird nicht identisch sein mit den bislang bereits vorhandenen Strukturen. Der Kommunale Ordnungsdienst soll eine an- dere Zielrichtung erhalten. Insbesondere soll das Aufgabengebiet - den Vollzug städtischer Satzungen und Auflagen - das Nachgehen von aktuellen Störungen und Beschwerden (z. B. Lärmbeschwerden, Ruhestörungen) - das konsequente Durchsetzen von allgemeingültigen Regeln und Normen umfassen. D. h. eine Außendiensttätigkeit, die derzeit in Karlsruhe von keinem anderen Fachbereich übernommen wird bzw. werden kann. 4. Unabhängig davon, ob sich der Gemeinderat mehrheitlich für oder gegen einen Kommu- nalen Ordnungsdienst entscheidet, findet keine Beschäftigung ehrenamtlicher Kräfte nach dem Vorbild des Freiwilligen Polizeidienstes statt. Die Erfahrungen der Polizei mit dem Freiwilligen Polizeidienst sind positiv. Auch ein Pilotpro- jekt, das im Land Niedersachsen von 2007 – 2009 unter dem Thema „Freiwilliger Ordnungs- und Streifendienst Niedersachsen“ in acht Städten und Kommunen durchgeführt wurde, brachte ein positives Ergebnis. So votierten nach Abschluss des Projektes 82 % der Bürge- rinnen und Bürger für eine Fortführung. 5. Stattdessen initiiert und unterstützt die Verwaltung die Gründung eines ehrenamtlich ge- tragenen Bündnisses mit dem Ziel, Zivilcourage in unserer Stadt zu fördern. Dabei wird eine enge Vernetzung mit den bestehenden sozialen Initiativen und Einrichtungen ange- strebt. Die Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes schließt die Gründung eines solchen Bündnisses nicht aus. Beispiele aus anderen Städten (z. B. Düsseldorf) zeigen dies. 6. Der Gemeinderat fordert die Stadt auf, gemeinsam mit anderen Städten und dem Städte- tag bei der Landesregierung die Erfüllung der Landesaufgabe „Gewährleistung von Si- cherheit und Ordnung“ einzufordern. Der Einbringung einer entsprechenden Initiative beim bzw. über den Städtetag steht nichts entgegen. Eine solche Initiative steht nicht im Konflikt mit der Einführung eines Kommunalen Ordnungsdienstes. Die Verwaltung empfiehlt daher den Änderungsantrag abzulehnen.