Änderungsantrag SPD: Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes in Karlsruhe
| Vorlage: | 24395 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 01.03.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Dr. Heinrich Maul (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 24.02.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 02.03.2010 299 11 öffentlich Einführung eines Kommunalen Ordnungsdienstes in Karlsruhe 1. In der Vorlage Nr. 270 zu Top 11 der Gemeinderatssitzung am 2. März wird Punkt 3 („Zusätzliche Personalkosten dürfen nicht entstehen...“) gestrichen. 2. In der Vorlage Nr. 270 zu Top 11 wird Punkt 2 um folgenden Satz ergänzt: „Die für den Kommunalen Ordnungsdienst vorgeschlagenen Ordnungskräfte aus dem Bereich des Gemeindlichen Vollzugsdienstes der Stadtverwaltung müssen die bisher von ihnen getätigten Aufgaben weiterhin wahrnehmen und dürfen sie nicht vernachlässigen.“ 3. Die Vorlage Nr. 270 zu Top 11 wird um folgenden Punkt ergänzt: „Über die Umsetzung des Kommunalen Ordnungsdienstes wird regelmäßig Bericht erstattet.“ Die Begründung erfolgt mündlich. unterzeichnet von: Doris Baitinger Dr. Heinrich Maul Michael Zeh Hauptamt - Sitzungsdienste - 26. Februar 2010 Sachverhalt / Begründung:
-
Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 24.02.2010 eingegangen: 24.02.2010 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 02.03.2010 299 11 öffentlich Dez. 2 Einführung eines Kommunalen Ordnungsdienstes in Karlsruhe Zu: 1. In der Vorlage Nr. 270 zu TOP 11 der Gemeinderatssitzung am 2. März wird Punkt 3 („Zusätzliche Personalkosten dürfen nicht entstehen...“) gestrichen. Angesichts der aktuellen Haushalts- und Finanzlage der Stadt muss der kostenneutrale An- satz beibehalten werden. Zu: 2. In der Vorlage Nr. 270 zu TOP 11 wird Punkt 2 um folgenden Satz ergänzt: „Die für den Kommunalen Ordnungsdienst vorgeschlagenen Ordnungskräfte aus dem Bereich des Gemeindlichen Vollzugsdienstes der Stadtverwaltung müssen die bisher von ihnen getätigten Aufgaben weiterhin wahrnehmen und dürfen sie nicht vernachlässigen.“ Bei der Festlegung des zukünftigen Aufgabengebietes des Kommunalen Ordnungsdienstes wird eine Evaluation bzgl. der bisherigen Einsatzbereiche der Kräfte, die bis dahin als Ge- meindliche Vollzugsbedienstete tätig waren, erfolgen. Die zukünftigen Einsatzbereiche wer- den nach Priorität der Aufgaben und Personalressourcen festgelegt. Insoweit kann nicht ausgeschlossen werden, dass bisherige Aufgaben zukünftig (in Teilen) entfallen. Zu: 3. „Über die Umsetzung des Kommunalen Ordnungsdienstes wird regelmäßig Bericht erstattet“. Die Vorlage jährlicher Berichte an den Gemeinderat ist vorgesehen; vgl. die Stellungnahme zum Änderungsantrag der CDU-Gemeinderatsfraktion. Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit