Änderungsantrag CDU: Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes in Karlsruhe

Vorlage: 24373
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.02.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 02.03.2010

    TOP: 12

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • CDU-KOD
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 23. Februar 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 02.03.2010 297 11 öffentlich Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes in Karlsruhe 1. Ziffer 3 der Beschlussvorlage 270 wird ersatzlos gestrichen. 2. Die bisherige Ziffer 4 der Beschlussvorlage 270 wird zu Ziffer 3 und als neue Ziffer 4 wird angefügt: Die Stadtverwaltung berichtet dem Gemeinderat rechtzeitig vor Einbringung des Doppelhaushalts 2011/2012, spätestens aber bis Ende Oktober 2010 über die mit dem KOD gemachten Erfahrungen und erzielten Ergebnisse. Anschließend werden dem Gemeinderat jeweils jährliche Berichte vorgelegt. Die Einführung eines Kommunalen Ordnungsdiensts (KOD) ist der CDU-Fraktion ein großes Anliegen und wurde deshalb auch von der CDU-Fraktion im Jahr 2008 beantragt. Der KOD soll präventiv Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwehren, Ordnungswidrigkeiten verhindern und damit entscheidend zur Steigerung des Sicherheitsempfindens der Karlsruher Bürgerinnen und Bürger beitragen. Das von der Stadtverwaltung erarbeitete Konzept bewertet die CDU-Fraktion insgesamt sehr positiv. Allerdings ist die Fraktion der Ansicht, dass es zwar nachvollziehbar ist, wenn in der nun beginnenden ersten Umsetzungs- und Durchführungsphase keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen. Aber wir meinen, dass auf lange Sicht durchaus über den erforderlichen Personalbedarf nachgedacht werden muss. Nur so wird der KOD langfristig und vor allem wirkungsvoll seine Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ umfassenden Aufgaben erfüllen können. Um hier gegebenenfalls frühzeitig reagieren zu können, muss dem Gemeinderat rechtzeitig, spätestens aber bis Ende Oktober 2010, über die bis dahin gemachten Erfahrungen und erzielten Ergebnisse berichtet werden. Danach halten wir die Vorlage eines jährlichen Berichts im Gemeinderat für sinnvoll. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Thorsten Ehlgötz Detlef Hofmann Hauptamt - Sitzungsdienste - 23. Februar 2010

  • TOP 11 CDU
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 23.02.2010 eingegangen: 23.02.2010 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 02.03.2010 297 11 öffentlich Dez. 2 Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes in Karlsruhe - Kurzfassung – Angesichts der aktuellen Haushalts- und Finanzlage der Stadt muss der kostenneutrale An- satz beibehalten werden. Die Vorlage eines aussagekräftigen und belastbaren Erfahrungs- und Ergebnisberichtes zum KOD bis spätestens Ende Oktober 2010 ist aus zeitlichen Grün- den nicht zu erfüllen. Die zukünftig jährliche Vorlage entsprechender Berichte, beginnend 2011, an den Gemein- derat wird zugesagt. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Änderungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein  ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu: 1. Ziffer 3 der Beschlussvorlage 270 wird ersatzlos gestrichen Angesichts der aktuellen Haushalts- und Finanzlage der Stadt muss der kostenneutrale An- satz beibehalten werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Ziffer 1 des Änderungs- antrages abzulehnen. Zu: 2. Die bisherige Ziffer 4 der Beschlussvorlage 270 wird zu Ziffer 3 und als neue Ziffer 4 wird angefügt: Die Stadtverwaltung berichtet dem Gemeinderat rechtzeitig vor Einbringung des Dop- pelhaushalts 2011/2012, spätestens aber bis Ende Oktober 2010 über die mit dem KOD gemachten Erfahrungen und erzielten Ergebnisse. Anschließend werden dem Gemeinderat jeweils jährliche Berichte vorgelegt. Die Forderung, einen ersten Ergebnis- und Erfahrungsbericht spätestens bis Oktober 2010 vorzulegen, ist aus zeitlichen Gründen nicht umsetzbar. Erst nach der zustimmenden Entscheidung des Gemeinderats kann das notwendige Verfah- ren, das zur KOD-Gründung erforderlich wird, in Gang gesetzt werden. D. h., erst danach kann auch mit der Personalauswahl, der Einrichtung der Infrastruktur, der Ausstattung der Beschäftigten etc. begonnen werden. Gleiches gilt für das Ausschreibungs- und Auswahlver- fahren hinsichtlich der Ehrenamtlichen, die zur Unterstützung der hauptamtlichen KOD- Beschäftigten eingesetzt werden sollen. Parallel zu diesen Verfahren ist - in Abstimmung mit der Polizei und unter Einbeziehung an- derer Städte, die bereits über einen KOD verfügen - ein entsprechendes Schulungskonzept zu erarbeiten. Realistisch eingeschätzt, wird die sich daran anschließende intensive und qualitativ gute Schulung aller KOD-Beschäftigten bis Ende 2010 andauern. Ein nach außen hin sicht- und spürbarer KOD-Einsatz wird daher frühestens zu Beginn des Jahres 2011 erfolgen können. Der erste entsprechende Bericht ist daher zum Jahresende 2011 realisierbar. Aussagekräftige Ergebnis- und Erfahrungsberichte werden in jährlichen Abständen erstellt und dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt. Die Verwaltung empfiehlt daher den Änderungsantrag abzulehnen.