1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 a) Einbringung der Nachtragshaushaltssatzung 2010 b) Ausschlussfrist für die Anträge aus der Mitte des Gemeinderates
| Vorlage: | 24372 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.02.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 02.03.2010 263 4 öffentlich Dez. 4 1.Nachtragshaushaltssatzung 2010 a) Einbringung der Nachtragshaushaltssatzung 2010 b) Ausschlussfrist für die Anträge aus der Mitte des Gemeinderats Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss (nur b) 02.02.2010 4 Vorberatung Gemeinderat 02.03.2010 4 Antrag an den Gemeinderat a) Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 zur Kenntnis. b) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss den 09.03.2010 - 12.00 Uhr - als Termin für die Ausschlussfrist für Anträge aus der Mitte des Gemeinderats. Nach diesem Termin eingehende Anträge können bei der Beratung der 1. Nachtragshaushaltssat- zung 2010 nicht mehr berücksichtigt werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 5,0 Mio. Euro durch Erhöhung Grundsteu- er A und B Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat auf das seitens der Stadt Karlsruhe fristgerecht vor- gelegte Haushaltskonsolidierungskonzept zum 31.12.2009 reagiert. Das von der Verwaltung entwickelte und vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.12.2009 beschlossene Haus- haltskonsolidierungskonzept wird danach grundsätzlich als eine gute Basis für nachhaltige strukturelle Verbesserungen insbesondere auf der Aufwandsseite gesehen. So wird aus- drücklich honoriert, dass bereits erste Maßnahmen mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2009 umgesetzt wurden. Allerdings wird mit Blickrichtung auf die Haushaltsjahre 2010 ff. kritisch angemerkt, dass viele der im Haushaltskonsolidierungskonzept dargestellten vorgesehenen Maßnahmen noch der konkreten Umsetzung durch verbindliche Gemeinderatsbeschlüsse bedürfen. So im nächsten Schritt die Umsetzung der Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B. Darüber hinaus gehende weitere Konsolidierungsbeschlüsse sind noch zu treffen. Daher kann die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen 2010 zum jetzigen Zeitpunkt lediglich in Aussicht gestellt werden. Aufgrund der sich nicht zuletzt durch die Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsge- setzes nun dramatisch verschlechternden wirtschaftlichen Lage der Stadt Karlsruhe muss die begonnene Haushaltskonsolidierung konsequent fortgeführt und von allen Akteuren aktiv mit gestaltet werden. Sparen wird in den nächsten Jahren zur Daueraufgabe, auch liebge- wonnene Standards müssen dabei auf den Prüfstand und sind nicht weiter eine Tabuzone. Mit Beschluss vom 15.12.2009 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B von jeweils 370 v. H. auf 420 v. H. zu erhöhen. Haushaltsrecht- lich ist zum weiteren Vollzug des Beschlusses die Abänderung der Haushaltssatzung durch den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2010 erforderlich. Die erzielbaren Mehrerträge durch die Erhöhung der Hebesätze A und B liegen bei rund 5,0 Mio. Euro jähr- lich. Nach § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz können die Hebesätze bis zum 30.06. eines Ka- lenderjahres abgeändert werden, um ihre volle Geltung für das Kalenderjahr zu entfalten. Mit Erlass des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde die Gesetzmäßigkeit der vom Ge- meinderat am 28.04.2009 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 mit der Einschränkung bestätigt, dass der zur Finanzierung der Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen (Kreditermächti- gung) von insgesamt 126.000.000 Euro nur in einem Teilbetrag in Höhe von 94.113.000 Euro genehmigt wurde. Dies ist nunmehr umzusetzen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Sollten sich die wirtschaftlichen Rahmendaten im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres wei- ter verschlechtern, wird eine 2. Nachtragshaushaltssatzung notwendig werden. Derzeit sind in Summe keine wesentlichen Veränderungen des Haushalts 2010 zu erwarten. Insofern ist eine Veränderung der weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung (Höchstbetrag der Kassenkredite und Verpflichtungsermächtigungen) nicht erforderlich. Danach stellt sich die Haushaltssatzung wie folgt dar: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Haushaltsjahr 2010 Urplan Änderungen 1. Nachtrag Euro Euro Euro 1. im Gesamtergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 857.800.463 5.000.000 862.800.463 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf -926.187.412 0 -926.187.412 Ordentliches Ergebnis -68.386.949 5.000.000 -63.386.949 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 7.955.960 0 7.955.960 Gesamtbetrag der außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 Sonderergebnis 7.955.960 0 7.955.960 Gesamtergebnis -60.430.989 5.000.000 -55.430.989 2. im Gesamtfinanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 832.246.170 5.000.000 837.246.170 Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender -865.565.890 0 -865.565.890 Verwaltungstätigkeit Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts -33.319.720 5.000.000 -28.319.720 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 32.345.750 0 32.345.750 Investitionstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus -110.555.729 0 -110.555.729 Investitionstätigkeit Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit -78.209.979 0 -78.209.979 Finanzierungsmittelfehlbetrag -111.529.699 5.000.000 -106.529.699 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 126.000.000 -31.887.000 94.113.000 Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus -14.455.150 0 -14.455.150 Finanzierungstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit 111.544.850 -31.887.000 79.657.850 Finanzierungsmittelbestand 15.151 -26.887.000 -26.871.849 Ergänzende Erläuterungen Seite 4 § 2 Kreditermächtigung für Investitionen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen (Kreditermächtigung) für das Haushaltsjahr 2010 wird festgesetzt auf 94.113.000 Euro. §§ 3 und 4 unverändert § 5 Steuersätze Die Steuersätze werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 420 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v. H. 2. Gewerbesteuer (unverändert) § 6 unverändert Die geänderte Satzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 zur Kennt- nis. 2. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss den 09.03.2010 - 12.00 Uhr - als Termin für die Ausschlussfrist für Anträge aus der Mitte des Gemeinde- rats. Nach diesem Termin eingehende Anträge können bei der Beratung der 1. Nach- tragshaushaltssatzung 2010 nicht mehr berücksichtigt werden. Hauptamt - Sitzungsdienste - 24. Februar 2010