Regelung für die Ausschreibung und Vergabe von Trägerschaften für Kindertagesstätten

Vorlage: 24369
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.02.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss

    Datum: 03.03.2010

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6 li100122 Beschlussvorlage JHA KitaTrägerschaften 20100219
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Jugendhilfeausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 03.03.2010 6 öffentlich Dez. 3 Regelung für die Ausschreibung und Vergabe von Trägerschaften für Kindertagesstätten Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 03.03.2010 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Regelung zur Auswahl und Vergabe von Trägerschaf- ten für Kindertageseinrichtungen zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesell- schaften nein ja ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausgangslage Durch die Zielsetzung der Stadt Karlsruhe, Eltern ein bedarfsgerechtes, qualitativ gutes An- gebot in der Kinderbetreuung zu schaffen sowie durch den Rechtsanspruch auf einen Be- treuungsplatz ab August 2013 für Kinder unter drei Jahren reicht es nicht mehr aus, beste- hende Kindertageseinrichtungen zu erweitern sondern müssen verstärkt neue Einrichtungen geschaffen bzw. gebaut werden. Die Stadt wird deshalb selbst aktiv und baut neue Einrichtungen oder mietet Gebäude von Investoren an. Sofern nicht ein Träger von sich aus ein Neubauvorhaben realisieren kann oder will, sondern von Seiten der Stadt für ein Objekt ein Betriebsträger gesucht werden muss, soll die Auswahl unter den Trägern der freien Jugendhilfe nach wettbewerblichen Grundsätzen erfolgen. So wurden bereits in der Vergangenheit zum Beispiel die Kinderta- gesstätte Keplerstraße, die Kinderkrippe an der Europäischen Schule und die Kindertages- einrichtung in der Hardtstraße mittels eines Ausschreibungsverfahrens vergeben. Die sich hieraus gebildete Verwaltungspraxis soll in der „Regelung für die Ausschreibung und Vergabe von Trägerschaften für Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe“ (Anlage 1) ver- deutlicht und zusammengefasst werden. 2. Zielsetzung Das bisherige transparente, jedoch aufwändige Verfahren soll standardisiert und vereinfacht werden. Gleichzeitig sollen, basierend auf der bisherigen Praxis, für die Träger und den Ju- gendhilfeausschuss nachvollziehbare Bewerbungskriterien benannt werden, nach denen die entsprechenden Angebote ausgewertet werden können. Ferner wird durch diese Rege- lung eine Ermessensbindung erreicht sowie der Qualitätsanspruch hinsichtlich der Träger- konzeption und der Einrichtungskonzeption verdeutlicht. Damit können vom Jugendhilfeaus- schuss Vergabeentscheidungen nach einheitlichen Kriterien getroffen werden. Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung zu den in der Anlage festgelegten Regelun- gen gebeten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Regelung zur Auswahl und Vergabe von Trägerschaften für Kindertageseinrichtungen zu.

  • Extrahierter Text

    1 Regelung für die Ausschreibung und Vergabe von Trägerschaften für Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe 1. Verfahrensablauf Über ein geplantes Trägerauswahlverfahren werden gem. § 3 und § 4 SGB VIII alle in Karls- ruhe tätigen und bekannten Träger schriftlich informiert. Hierbei wird mitgeteilt, ab wann ent- sprechende detaillierte Bewerbungsunterlagen angefordert werden können. Alle fachlich geeigneten und interessierten Träger haben somit die Möglichkeit, Informa- tionsunterlagen anzufordern und sich um die Trägerschaft zu bewerben. Die Informationsun- terlagen enthalten detaillierte Angaben zur geplanten Kindertageseinrichtung und dem ge- wünschten Profil, die Angebotsvoraussetzungen und Angaben zu den Fördergrundsätzen. Ferner werden die Träger darauf hingewiesen, - dass es sich um ein nicht förmliches Interessenbekundungs- oder Vergabeverfahren handelt, - dass der Trägeraufruf lediglich als 1. Schritt zur Auswahl eines freien Trägers für eine Betriebsträgerschaft dient, - dass rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf finanzielle Mittel seitens der Inte- ressierten mit der Teilnahme am Verfahren nicht bestehen, - dass eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entste- hen, ausgeschlossen ist und - dass die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen für beide Seiten vertraulich sind. Die Bewerbungsfrist beträgt sechs Wochen. Alle eingegangenen Bewerbungen werden ge- sammelt, und nach Bewerbungsfristende erfolgt die verwaltungsinterne Auswertung. Die Ergebnisse der Auswertungen werden dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Anlage 1 zu TOP 6 2 2. Kriterien für die Auswahl 2.1 Zuwendungsrechtliche Voraussetzungen Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen werden die finanzielle und organi- satorische Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit der Bewerber geprüft. Zuverlässig ist ein Bewerber nur, wenn eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert ist, das heißt der Bewerber in der Lage ist, die städtischen Zuschüsse bestimmungsgemäß nachzuweisen, der erforderliche Eigenanteil grundsätzlich leistbar ist, die Aufgabenerledigung im Rahmen des geltenden Rechts erfolgt, etc. Im Zweifel sind diesbezüglich schriftliche Auskünfte vom Be- werber anzufordern. Vom Bewerbungsverfahren werden Bewerber ausgeschlossen, - über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt und dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - die sich in Liquidation befinden, - die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (z. B. eine gerichtliche Verurteilung, die zu einem Eintrag ins Strafregister oder ähnlichem geführt hat bzw. führen wird), - die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, - die vorsätzlich unzutreffend Erklärungen in Bezug auf ihre Leistungsfähigkeit und ihre Zuverlässigkeit abgegeben haben, - die die Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen freier Träger sowie Betriebskindertagesstätten/- und krippen nicht anerkennen und umsetzen (können). Der Träger muss gewährleisten, dass von ihm erhobene Sozialdaten entsprechend § 61 Ab. 3 SGB VIII geschützt werden und er muss sicherstellen, dass keine Personen beschäftigt oder vermittelt werden, die wegen einer Straftat entsprechend § 72 a SGB VIII verurteilt wor- den sind. Der Träger muss sich verpflichten, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung entsprechend § 8 a SGB VIII wahrzunehmen. 3 2.2 Fachlich- pädagogische Bewertungskriterien Das Bewertungsraster in Form einer Nutzwertanalyse 1 dient der systematischen Entschei- dungsvorbereitung bei der Auswahl komplexer Alternativen, bei denen ein monetärer Wert nicht bestimmt werden kann bzw. zur Entscheidungsfindung allein nicht ausreicht. Neben objektiven Informationen werden auch Einschätzungen mit in die Entscheidungsfindung ein- bezogen werden müssen. Um die Vergabeentscheidung möglichst ausgewogen und differenziert treffen und dabei ei- nen aussagekräftigen Vergleich anstellen zu können, werden die Bewerber aufgefordert, möglichst differenzierte und aufschlussreiche Aussagen zu folgenden Qualitätsmerkmalen einzureichen: - Gründe/Beweggründe für den Antrag auf Übernahme einer Tageseinrichtung für Kin- der, einschließlich der speziellen Betreuungsform gemäß Ausschreibung - Angaben zum Trägerleitbild, zum pädagogischen Konzept (fachliche und strukturelle Standards und Qualitätsmerkmale) einschließlich Aussagen zur konkreten Umset- zung bezogen auf o pädagogisches Konzept zum Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag o Qualitätsmanagement und Selbstevaluation o Personalmanagement und Personalentwicklung o Familienorientierung und Elternbeteiligung o Sozialraumorientierung o Sprachförderung, Bildungsförderung und interkulturelle Erziehung o Integration o Flexibilität in der Angebotsgestaltung o Finanzmanagement/Elternbeiträge/Wirtschaftlichkeit o pädagogisches Raumkonzept / Gestaltung der Außenfläche Grundlage der Nutzwertanalyse sind ausschließlich die vorgelegten Unterlagen. 1 In Anlehnung an Modell Stuttgart 4 2.3 Weiteres Auswahlkriterium Weiteres Kriterium ist die Trägerpluralität im Stadtteil. Dieses kommt dann zum Tragen, wenn bezogen auf die unter 2.2 genannten fachlichen Qualitätsmerkmale nahezu gleichran- gige Bewerbungen vorliegen. Um die Trägervielfalt im Einzugsgebiet zu gewährleisten und den Eltern eine größtmögliche Wahlfreiheit bezogen auf die Tageseinrichtungen zu gewähr- leisten (vergleiche § 5 SGB VIII), soll eine möglichst große Auswahl zwischen konfessionel- len und nicht konfessionellen Einrichtungen oder unterschiedlichen pädagogischen Ausrich- tungen angestrebt werden. Darüber hinaus können weitere Anforderungen z. B. Mehrsprachigkeit und andere spezielle Anforderungen in das Bewertungsraster im Einzelfall einfließen, die den Bewerbern bereits bei der Ausschreibung mitgeteilt wurden.

  • TOP 6 Anlage 2 li100118 Nutzwertanalyse KitaTrägerschaften 20100204
    Extrahierter Text

    Übertrag 70 Nutzwertanalyse Bewerber: Beweggründe für die Bewerbung  Beweggründe inhaltlich nicht schlüssig ergänzender  Beweggründe inhaltlich teilweise schlüssig Kommentar:  Beweggründe inhaltlich schlüssig Leitbild des Trägers  kein Leitbild eingereicht ergänzender  Leitbild eingereicht aber nicht kongruent mit der Bewerbung Kommentar:  Leitbild eingereicht und kongruent mit der Bewerbung 1. Qualitätsmerkmale Träger G Gewich- tung Kommentar Z Zielerreichung G x Z 0 = gar nicht 1 = kaum 4 = gut erreicht 2 = ausreichend 5 = hoch 3 = mittel 6 = sehr hoch Päd. Konzept zum Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag 15 Qualitätsmanagement und Selbstevaluation 10 Personalmanagement, Personalentwicklung 10 Familienorientierung und Elternbeteiligung 10 Sozialraumorientierung, Vernetzung 10 Sprachförderung /Bildungsförderung/ interkulturelle Erziehung 10 Integration 5 Übertrag 70 Nutzwertanalyse als Entscheidungshilfe zur Auswahl von Betriebsträgern von Tageseinrichtungen für Kinder in Karlsruhe Die Nutzwertanalyse dient der Entscheidungsvorbereitung bei der Auswahl komplexer Alternativen, bei denen ein monetärer Wert nicht bestimmt werden kann bzw. zur Entschei- dungsfindung allein nicht ausreicht. Neben objektiven Informationen werden auch Einschätzungen mit in die Entscheidungsfindung einbezogen. Anlage 2 zu TOP 6 Flexibilität in der Angebotsgestaltung 5 Finanzmanagement / Beiträge / Wirt- schaftlichkeit / Schließzeiten 10 Pädagogisches Raumkonzept 5 Ausgestaltung des besonders ausge- schriebenen Anforderungsprofils 10 Gesamtwert Qualitätsmerkmale Träger (GxZ) 100 2. Qualitätsmerkmale Einrichtung Gesamteinschätzung der Bewerberangaben zur Umsetzung, Konkretisierung der genannten Qualitätsmerkmale des Trägers bezo- gen auf die Einrichtung  0 = gar nicht  1 = kaum  2 = ausreichend  3 = mittel  4 = gut erreicht  5 = hoch  6 = sehr hoch Ergänzender Kommentar (falls erforderlich): 3. Anforderungen an den Träger (sofern im Verfahren benannt) Begründung / Kommentar: Gruppenzahl / Betriebsform  erfüllt  nicht erfüllt Aufnahmekriterien  erfüllt  teilweise erfüllt  nicht erfüllt Personalausstattung (inkl. Absiche- rung von Personalausfallzeiten)  erfüllt  teilweise erfüllt  nicht erfüllt Besondere Anforderungen  erfüllt  teilweise erfüllt  nicht erfüllt Sonstige:  erfüllt  teilweise erfüllt  nicht erfüllt 4. Besonderheiten z. B. weitere Qualitätsmerkmale des Trägers oder der Einrichtung, weitere Aussagen zum Einzugsgebiet, ist der Träger bereits im Wohnort tätig und wie im Stadtteil eingebunden, Erfahrun- gen in der Betreuung von Kindern, Kooperationspartner des Trägers. (Hier ist ein bewertender Vergleich der Bewerbungen möglich, da unterschiedliche Besonderheiten möglich sind) Für den Träger spricht insbesondere (Plus): Gegen den Träger spricht insbesondere (Mi- nus): Gesamtergebnis der Nutzwertanalyse  Bewerbung entspricht in keiner Weise den Anforderungen  Bewerbung entspricht nur unzureichend den Anforderungen  Bewerbung entspricht zureichend den Anforderungen  Bewerbung entspricht in hohem Maß den Anforderungen  Bewerbung entspricht in sehr hohem Maß den Anforderungen Zusammenfassende Begründung Empfehlung  Träger wird für die Trägerschaft nicht empfohlen  Träger wird für die Trägerschaft empfohlen