"PRO FAMILIA e. V. - Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung, Ortsverband Karlsruhe" – Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Vorlage: 24366
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.02.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss

    Datum: 03.03.2010

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 1 Anerkennung PRO FAMILIA e V 20100203
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Jugendhilfeausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 03.03.2010 1 öffentlich Dez. 3 "PRO FAMILIA e. V. - Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung, Ortsverband Karlsruhe" – Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 03.03.2010 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Anerkennung des Vereins "PRO FAMILIA e. V. - Ortsverband Karlsruhe" als Träger der freien Jugendhilfe zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Sachverhalt Mit Schreiben vom 14.07.2008 hat der am 14.01.1972 ins Vereinsregister eingetragene Ver- ein "PRO FAMILIA e. V. - Ortsverband Karlsruhe" die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII beantragt. Der Verein "PRO FAMILIA e. V. - Ortsverband Karlsruhe" hat seinen Sitz in der Amali- enstr. 25 in Karlsruhe. Erste Vorstandsvorsitzende ist Frau Dr. Christine Dörner; zweite Vor- standsvorsitzende ist Frau Barbara Muser-Zoche. Der Verein ist auf dem Gebiet der Sexu- alberatung und Sexualpädagogik, Familienplanung, Ehe- und Partnerschaftsberatung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche tätig. 2. Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit Der Verein "PRO FAMILIA e. V. - Ortsverband Karlsruhe" nennt in seiner Vereinssatzung folgende Aufgaben: Beratung über Empfängnisregelung, Sexualberatung, Sexualpädagogik, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, insbesondere für Familien mit Kindern, Familienmediation, Sozialberatung und Beratung bei Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikten sowie die Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII. Der Verein veranstaltet und fördert hierzu Aus- und Weiterbildungsangebote, Gespräche und Vorträge für die interessierte Öffentlichkeit und einzelne Berufsgruppen. Des Weiteren unterhält und fördert der Verein Einrichtungen, ins- besondere Beratungsstellen zur Verwirklichung ihrer Aufgaben. Dabei arbeitet der Verein mit anderen Vereinen, Verbänden, Initiativen und Einrichtungen zusammen. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Beratungs- stelle, in der Sprechstunden, Jugendsprechstunden und Telefonsprechstunden angeboten werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) in der jeweils gülti- gen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftli- che Zwecke. Die Mittel des Vereins und etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßi- gen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins nicht entsprechen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Ein Tätigkeitsbericht wurde der Verwaltung zur Einsichtnahme vorgelegt; die Gemeinnützig- keit wurde mit Bescheinigung des Finanzamtes Karlsruhe-Stadt vom 16.12.2005 bestätigt. 3. Rechtsgrundlagen für die Anerkennung Als Träger der freien Jugendhilfe können gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie 1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, 2. gemeinnützige Ziele verfolgen, 3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie ei- nen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind und 4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII ist erforderlich, wenn eine auf die Dauer angelegte Förderung angestrebt wird. 4. Zuständigkeit für die Anerkennung Zuständig für die Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe ist nach § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) vom 14.04.2005 das Jugendamt, in dessen Bezirk der Träger im Wesentlichen tätig ist. Da das Tätigkeitsgebiet des Vereins "PRO FAMILIA e. V. - Ortsverband Karlsruhe" derzeit auf Karlsruhe beschränkt ist, liegt die Zuständigkeit für die oben genannte Anerkennungsform bei der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe. 5. Stellungnahme der Verwaltung Der Verein "PRO FAMILIA e. V. - Ortsverband Karlsruhe" hat der Verwaltung die erforderli- chen Unterlagen übergeben. Die formalen Voraussetzungen für die oben genannte Aner- kennungsform wurden durch die Satzung und die nachgewiesene Gemeinnützigkeit sowie durch die getätigten Aktivitäten erfüllt (s. Anlage). Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, der Anerkennung des Vereins "PRO FAMILIA e. V. - Ortsverband Karlsruhe" als Träger der freien Jugendhilfe zuzustimmen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: I. Antrag an den Jugendhilfeausschuss: Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Anerkennung des Vereins "PRO FAMILIA e. V. - Ortsverband Karlsruhe" als Träger der freien Jugendhilfe zu.

  • TOP 1 Anlage
    Extrahierter Text

    Sexualpädagogik 2008 In Klammern die Angaben von 2007 Mädchen / Jungen bis 18 Insgesamt 1.793 (1.793) Veranstaltungen Insgesamt 88 ( 100) Anlage zu TOP 1 Auszug aus dem Jahresbericht 20CI8 pro familia e. V. * Ortsverband Karlsrutr* tr Jungen t fi Mäd*hen L-* --*. -*_l i-----.--*'*-"r !i j lf Stadr i ii I__.i I U LairC I ti tt i trScnsiire i i"l Insgesamt 88 (100) ln Klammern die Zahlen von 2007 (2t 2%) (12 t 12,0%) (6/ 6,0%) (4t 34,0%) (10 t 10%) Kt 11 Sonstige I Qzt (22 t " 22,0%) 22,0%) Info/Fort- bildung (3/ 3,0%) Kt 10 (2t 2%) Sonstige: z. B. Jugendzentren, Tagesgruppen, BVJ, lB 2*"*{}$la Tti,f:{-lal,, 1li "*tla/* 1*,üt1ü1,' *,{}tf/L ',-1.{3*Y* I j -) l I l I ,.* i f- .'b b, t"3' +Y' '"J fu 'P '.t5 4"%*} "b3' "P' d 876t% (8521 470/05 860t% (941 t52%5 56/ 58% (58/58%) Kt.4 i Kt.5 Kt.6 Kl.7 i Kl.8 t'o Ubersicht u nseres sexual pädagog ischen Angebotes üherblick der Sexualpädagogischen Veranstaltungen 20üE (Zahlen in Klammer 2007) Inhalte / Themen Anzahl der Veranstaltunqen Alten Klasrse Pubedät: Körperliche Veränderungen Zeugung, Schwangerschaft, Geburt 14 (14) 8-11 3umd4 Mädchen Sein - Junge Sein: Sexualität und Sprache 15 (e)12-13 5 uncä 6 Liebe, Freundschaft, Verhütung, Zeu gu n g, Schwangerschaft, Schwa nge rschaftsko nfl i kt Grenzen... 43 (62) 13-'18 7 bis 'i't Lebensplanung, Partnerschaft, Familienplanung, Schwangerschaftsko nfl i kt I (10) 16-25 Sexualität und Behinderung1 (1) Frühkind liche Sexual ität Elte rnabende (Kindergarten) 2 (2) I nfo rmationsveranstaltu n g z. B. Pflegeschulen 4 (1) 25-30 Babysitte rku rs (3-täg ig) 1 (2)9-13 Offentl ic h keitsarbeit: ,,Das Fest", Fest zum Weltkindertag Jugendfilmtage Mit jeweils mehreren Hunderfl Kindern/Jugendlichen t7