Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Preisgestaltung im Karlsruher Vierordtbad
| Vorlage: | 24358 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.02.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 29.01.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 02.03.2010 294 20.1 b öffentlich Preisgestaltung im Karlsruher Vierordtbad 1. Ist es zutreffend, dass im Vierordtbad Kinder unter 6 Jahren quasi ab dem 1. Lebenstag den vollen Eintrittspreis zahlen müssen? 2. Ist es zutreffend, dass Jugendliche unter 18 Jahren mit mindestens 80 Prozent Schwerbehinderung im Vierordtbad keinen freien Eintritt haben – im Unterschied zu den anderen städtischen Frei- und Hallenbädern? 3. Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass die Preisgestaltung dem Anspruch einer kinder- und behindertenfreundlichen Stadt entspricht? 4. Ist die Stadtverwaltung bereit, dem Gemeinderat eine Preisgestaltung vorzuschlagen, die signalisiert, dass im Karlsruher Vierordtbad Familien mit Kindern unter 6 Jahren und Menschen mit Behinderungen unter 18 Jahren ebenso willkommen sind wie in anderen städtischen Bädern – das heißt kostenloser Eintritt für diese beiden Personengruppen? a) Wenn nicht – was sind die Gründe? Von Unverständnis bis Empörung reicht die Reaktion von Eltern, die das erste Mal ins Vierordtbad gehen und für ihr Baby oder Kind unter 6 Jahren den vollen Eintrittspreis zahlen müssen. In den „Erläuterungen zu den Eintrittspreisen“ unter http://www.karlsruhe.de/fb7/baeder/Terminseiten/Preiserlaeterung (Schreibfehler ist Teil der Web-Adresse) ist zu lesen: In den städtischen Frei- und Hallenbäder, außer Vierordtbad, haben - Kinder unter 6 Jahren - Schwerbehinderte unter 18 Jahren mit mind. 80% Behinderung freien Eintritt. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Das Vierordtbad ist das einzige zentral in der Stadt gelegene städtische Hallenbad. Es ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Dennoch haben Kinder unter 6 Jahren und Jugendliche unter 18 Jahren mit mindestens 80 Prozent Behinderung keinen freien Eintritt wie in den anderen städtischen Bädern. Das ist sozialpolitisch nicht akzeptabel. Auch für das Vierordtbad muss der Eintritt für Kinder bis 6 Jahren und Jugendliche bis 18 Jahren mit Behinderungen kostenlos sein wie in den anderen städtischen Bädern. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. Februar 2010
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 29.01.2010 eingegangen: 29.01.2010 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 02.03.2010 294 20.1 b öffentlich Dez. 3 Preisgestaltung im Karlsruher Vierordtbad 1. Ist es zutreffend, dass im Vierordtbad Kinder unter 6 Jahren quasi ab dem 1. Le- benstag den vollen Eintrittspreis zahlen müssen ? Es ist richtig, dass Kinder unter 6 Jahren den vollen Eintrittspreis zu bezahlen haben. 2. Ist es zutreffend, dass Jugendliche unter 18 Jahren mit mind. 80 % Schwerbe- hinderung im Vierordtbad keinen freien Eintritt haben – im Unterschied zu den anderen städtischen Frei- und Hallenbädern ? Es ist richtig, dass Jugendliche unter 18 Jahren und mind. 80%iger Behinderung im Vier- ordtbad keinen freien Eintritt haben, allerdings hat die Begleitperson freien Eintritt. 3. Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass die Preisgestaltung dem Anspruch einer kinder- und behindertenfreundlichen Stadt entspricht ? Das Vierordtbad ist Teil des Bäderkonzeptes der Stadt Karlsruhe, das alle städtischen Bäder, das Europabad und das Fächerbad beinhaltet. Jedes Bad hat seine eigene Kon- zeption und Ausrichtung, so dass die Interessen aller Badbesucher gewahrt werden. Das Vierordtbad ist eine Sauna und Wellness-Einrichtung und der Schwerpunkt liegt auf Ent- spannung, Wohlfühlen und Erholen, die keinerlei spezifische Attraktionen für Kinder vor- hält. Ruhe und Entspannung stehen im Vordergrund. Im Gegensatz zu vielen anderen Saunabetreibern, auch hier in der näheren Umgebung, darf das Vierordtbad von allen be- sucht werden. Es gibt keine Altersbeschränkung, die in den anderen Bädern bei bis zu 16 Jahren liegen kann. Hier sind wir besonders familienfreundlich, da jede Familie grundsätz- lich der Zutritt zu den Anlagen gewährt wird. Seite 2 Weiterhin gibt es genug Bäder in Karlsruhe, welche für Kinder attraktiv sind, z. B. das Eu- ropabad, hier kosten Kinder bis 1 m Größe nur 2 € für den ganzen Tag. Alternativ zum Vierordtbad bieten wir auch noch kleine Saunen im Neureuter Hallenbad und im Weiherhofbad Durlach an. Auch in diesen Saunen gibt es keine Altersbeschrän- kung. Im Weiherhofbad bieten wir z. B. donnerstags von 13.00 – 22.00 Uhr eine Familien- sauna mit niedriger Temperatur an. Für Kinder unter 140 cm ist der Eintritt an diesem Tag frei. 4. Ist die Stadtverwaltung bereit, dem Gemeinderat eine Preisgestaltung vorzu- schlagen, die signalisiert, dass im Karlsruher Vierordtbad Familien mit Kindern unter 6 Jahren und Menschen mit Behinderungen unter 18 Jahren ebenso will- kommen sind wie in anderen städtischen Bädern – das heißt kostenloser Eintritt für diese beiden Personengruppen ? Wenn nicht – was sind die Gründe ? Der Kostendeckungsgrad des Vierordtbades stieg in den vergangenen Jahren und lag 2008 bei 55,53 %. Die Einführung von Ermäßigungen würde zu einer direkten Verringe- rung der Einnahmen führen. Eine Kompensation durch mehr Besucher ist nicht möglich, da die Anlage nahe der Auslastungsgrenze betrieben wird. Die jetzige erfolgreiche Positi- onierung des Bades würde aufgegeben werden. Dies würde mittelfristig zu weiteren deut- lichen Einnahmeverlusten führen.