Anfrage StR Borner, StRn Dr. Polle-Holl (GRÜNE): Widersprüche und Klagen bei Verfahren nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII in Karlsruhe

Vorlage: 24355
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.02.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 02.03.2010

    TOP: 30

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Klagen Hartz IV
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom 26.01.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 02.03.2010 291 28 öffentlich Widersprüche und Klagen bei Verfahren nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII in Karlsruhe 1. Wie hoch ist die Widerspruchsrate bei den Bescheiderteilungen bei der ARGE Karlsruhe in den Jahren 2008/2009? 2. Welche Gründe führen hauptsächlich zu Widersprüchen, und wie können diese minimiert werden? 3. Wie viele Widersprüche (prozentual) werden pro Bescheiderteilung eingelegt? 4. Wie viele Klagen wurden 2008/2009 in der Folge unbefriedigender Widerspruchsbearbeitung eingelegt und in wie vielen Fällen endeten die Klagen erfolgreich/teilweise erfolgreich im Sinne der Kläger/-innen? 5. Wie wird die Rechtssicherheit der Mitarbeiter/-innen der ARGE in Fragen der Bescheidbearbeitung erhöht? Werden erfolgreiche Widerspruchsbescheide/ Klagen in Teambesprechungen/Fortbildungen den Mitarbeiter/-innen erläutert? 6. Welche Bearbeitungsdauer wird für Widersprüche im Rahmen des Leistungsbezuges nach dem SGB II zugrunde gelegt und welche reale Bearbeitungsdauer ergibt sich? 7. Wie viele Klagen lagen/liegen 2008/2009 beim Sozialgericht Karls- ruhe/Zuständigkeitsbereich Karlsruhe Stadt zur Leistungsgewährung nach SGB II und SGB XII vor? 8. Wie lange dauern diese Verfahren durchschnittlich und was wird getan, um sie kontinuierlich zu verkürzen? 9. Wie hoch ist die Personalfluktuation in der ARGE Karlsruhe? Welche Erkenntnisse hat die ARGE über die Gründe dieser Personalfluktuation? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit mussten vergangenes Jahr bundesweit fast 270.000 Hartz-IV-Bescheide korrigieren. Die Agentur macht u. a. dafür die Personalnot verantwortlich. Im Jahr 2009 war mehr als jedes dritte Widerspruchsverfahren gegen einen Hartz-IV-Bescheid erfolgreich, so die ARD- Sendung Report Mainz. Bundesagentur-Vize Heinrich Alt führte die große Zahl falscher Bescheide auf eine schwierige Personalsituation, bedingt durch eine hohe Personalfluktuation in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zurück. Des weiteren, so Alt, gibt es teilweise erhebliche Qualifikationsdefizite, die durch die Personalsituation noch verschärft werden. In der jährliche Pressekonferenz des Sozialgerichts Karlsruhe vom 3. April 2009 wurde berichtet, dass im Jahre 2008 mit insgesamt 5.255 Klagen und einstweiligen Rechtsschutzverfahren (für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Karlsruhe) der Eingang immer noch weit über dem Volumen der Jahre vor Einführung der Hartz-IV-Regelungen lag. Die Verfahren zu Hartz IV machten 25 % aller Klageeingänge aus. Von den 390 im Jahr 2008 eingegangenen Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz betrafen sogar 256 Hartz IV. Der Fraktion der GRÜNEN geht es in erster Linie um die Rechtssicherheit der Mitarbeiter/-innen und Kunden der ARGE Karlsruhe. Durch ständige Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen soll die Rechtssicherheit der Mitarbeiter/-innen gestärkt werden. Damit verbinden wir die Hoffnung, dass in der Folge weniger Widerspruchsbescheide bzw. Klagen von Antragsteller/-innen notwendig werden. unterzeichnet von: Michael Borner Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. Februar 2010 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 28
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom: 26.01.2010 eingegangen: 26.01.2010 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 02.03.2010 291 28 öffentlich Dez. 3 Widersprüche und Klagen bei Verfahren nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII in Karlsruhe 1. Wie hoch ist die Widerspruchsrate bei den Bescheiderteilungen bei der ARGE Karlsruhe in den Jahren 2008/2009? Im Jahr 2008 wurden 2.180 Widersprüche, im Jahr 2009 2.319 Widersprüche gegen Beschei- de der ARGE eingelegt. 2. Welche Gründe führen hauptsächlich zu Widersprüchen, und wie können diese mini- miert werden? Die Widersprüche werden insbesondere aus folgenden Gründen eingelegt: a. Einkommensanrechnung b. Vermögensanrechnung c. Aufhebungs- und Erstattungsbescheide d. Sanktionsbescheide. Die vergleichsweise geringe Widerspruchsquote ist darauf zurückzuführen, dass die ARGE Stadt Karlsruhe überwiegend mit gut eingearbeiteten Mitarbeitern ausgestattet ist. Die weitere Reduzierung der Widersprüche ist nur erreichbar, wenn der ARGE auch weiterhin qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen. 3. Wie viele Widersprüche (prozentual) werden pro Bescheiderteilung eingelegt? Die ARGE hat im Jahr 2009 ca. 40.000 Bescheide erlassen. Insofern wurde ca. gegen 5,8 % der Bescheide Widerspruch eingelegt. 4. Wie viele Klagen wurden 2008/2009 in der Folge unbefriedigender Widerspruchsbearbei- tung eingelegt und in wie viel Fällen endeten die Klagen erfolgreich/teilweise erfolgreich im Sinne der Kläger/-innen? Anzahl der Klagen Erfolg/Teilerfolg für die Kläger/-innen 2008 265 112 2009 235 97 5. Wie wird die Rechtssicherheit der Mitarbeiter/-innen der ARGE in Fragen der Bescheid- bearbeitung erhöht? Werden erfolgreiche Widerspruchsbescheide/Klagen in Teambe- sprechungen/Fortbildungen den Mitarbeiter/-innen erläutert? Rechtsprechung zu grundsätzlichen Themen wird regelmäßig in Dienstbesprechungen und Schulungen der ARGE erörtert. Darüber hinaus ergeben sich aus dem internen Kontrollsystem der ARGE regelmäßig Hinweise auf Fehlerquellen. Seite 2 6. Welche Bearbeitungsdauer wird für Widersprüche im Rahmen des Leistungsbezuges nach dem SGB II zugrunde gelegt und welche reale Bearbeitungsdauer ergibt sich? Die Zielvorgaben der Arbeitsagentur sehen die Bearbeitung der Widersprüche innerhalb von drei Monaten vor. In über 95 % der Fälle werden diese Vorgaben eingehalten. 7. Wie viele Klagen lagen/liegen 2008/2009 beim Sozialgericht Karlsruhe/Zuständigkeits- bereich Karlsruhe Stadt zur Leistungsgewährung nach SGB II und SGB XII vor? Beim Sozialgericht Karlsruhe wurden im Jahr 2009 im Bereich SGB II insgesamt 1.266 Klagen neu eingereicht. Daneben wurden in 314 Fällen Anträge auf einstweilige Anordnungen gestellt. Im Bereich SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz gingen 2009 314 Klageanträge und 33 Anträge auf einstweilige Anordnungen ein. Die Zahlen beziehen sich auf den gesamten Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Karlsru- he. 8. Wie lange dauern diese Verfahren durchschnittlich und was wird getan, um sie kontinu- ierlich zu verkürzen? Die Verfahren dauern laut Auskunft des Sozialgerichts durchschnittlich 12,1 Monate. 9. Wie hoch ist die Personalfluktuation in der ARGE Karlsruhe? Welche Erkenntnisse hat die ARGE über die Gründe dieser Personalfluktuation? Die Personalfluktuation bei der ARGE lag bei 19 Personalwechseln im Jahr 2009 bei unter 10 %. Ursache waren überwiegend persönliche Gründe (Erziehungsurlaube, Umzüge) sowie Wechsel, die auf die ungeklärte Situation der ARGE zurückzuführen sind.