Anfrage StRn Baitinger, StRn Geiger, StRn Fischer, StRn Melchien, StRn Müllerschön (SPD): Inklusion in Kindertagesstätten und Schulen
| Vorlage: | 24352 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.02.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) vom 20.01.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 02.03.2010 288 25 öffentlich Inklusion in Kindertagesstätten und Schulen 1.) Gibt es Erhebungen darüber, wie viele Eltern behinderter Kinder an dem Besuch einer integrativen Kindertagesstätte interessiert sind? 2.) Gibt es Erhebungen darüber, wie viele Eltern den Besuch ihrer Kinder in einer integrativen Schule bevorzugen würden? 3.) Wenn ja, um wie viele Kinder von 0 - 6 Jahren handelt es sich? 4.) Wenn ja, um wie viele Grund-, Haupt-, Real- und Gymnasialschüler handelt es sich? 5.) Wenn es derartige Erhebungen nicht geben sollte, wann werden Befragungen bei den betroffenen Familien durchgeführt? 6.) Welche Überlegungen gibt es, bei der Sanierung von Schulgebäuden auf die besonderen Bedürfnisse behinderter Kinder einzugehen und diese zu berücksichtigen? 7.) Wie viele Ausbildungsplätze stehen für Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung zur Verfügung: a. bei der Stadt Karlsruhe? b. bei den Gesellschaften der Stadt und c. Karlsruher Firmen außerhalb beschützender Werkstätten wie der HWK? Integration behinderter Menschen ist eine äußerst wichtige und notwendige gesellschaftspolitische Herausforderung. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Gerade im Unicef-Jahr ist das Thema Integration behinderter Kinder ein wichtiges Ziel, um die Kinderfreundlichkeit in Karlsruhe zu verbessern. Deshalb ist es wichtig, den Familien, die durch die Behinderung eines Kindes besonders belastet sind, zu signalisieren, dass ihre Kinder in unserer Stadtgesellschaft willkommen sind und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, das gemeinsame Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung zu fördern. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Gisela Fischer Yvette Melchien Ute Müllerschön Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. Februar 2010
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Baitinger (SPD) Stadträtin Geiger (SPD) Stadträtin Fischer (SPD) Stadträtin Melchien (SPD) Stadträtin Müllerschön (SPD) vom: 20.01.2010 eingegangen: 20.01.2010 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 02.03.2010 288 25 öffentlich Dez. 3 Inklusion in Kindertagesstätten und Schulen 1. Gibt es Erhebungen darüber, wie viele Eltern behinderter Kinder an dem Be- such einer integrativen Kindertagesstätte interessiert sind? Es gibt keine Erhebungen über die Anzahl der Eltern behinderter Kinder, die am Besuch integrativer Kindertagesstätten interessiert sind. In Karlsruhe incl. Durlach gibt es 3 integrative Kindertageseinrichtungen mit aktu- ell 28 Plätzen für behinderte bzw. von einer wesentlichen Behinderung bedrohte Kinder. Davon sind aktuell 18 Plätze von Karlsruher Kindern und 5 Plätze durch behinder- te Kinder aus dem Umkreis besetzt. Hinzu kommen Integrationsplätze in Regelkindergärten und Kindertageseinrich- tungen. Der Bedarf in diesem Segment kann nach unserer Einschätzung ausrei- chend abgedeckt werden. Derzeit befinden sich 76 behinderte bzw. von einer Behinderung bedrohte Kinder um Karlsruhe in diesem Angebot. Zu den Fragen 2 – 5 wurde das Staatliche Schulamt als zuständige Behörde um Stellungnahme gebeten, weil für diesen Bereich das Schul- und Sportamt nicht zuständig ist. 2. Gibt es Erhebungen darüber, wie viele Eltern den Besuch ihrer Kinder in ei- ner integrativen Schule bevorzugen würden? 3. Wenn ja, um wie viele Kinder von 0 – 6 Jahre handelt es sich? Seite 2 4. Wenn ja, um wie viele Grund-, Haupt-, Real- und Gymnasialschüler handelt es sich? 5. Wenn es derartige Erhebungen nicht geben sollte, wann werden Befragun- gen bei den betroffenen Familien durchgeführt? Es gibt keine solche Erhebung, sie ist auch zumindest vorläufig nicht geplant. Ebenso widerspräche eine solche pauschale Erhebung eindeutig dem Grundge- danken der Inklusion, die ja von der prinzipiellen Zugehörigkeit aller – auch der behinderten Kinder – zur Gesellschaft ausgeht und die damit zunächst einmal zum Bereich der allgemeinen Schulen gehören. Aus der Frage lässt sich auch keine eindeutige Zielgruppe für eine solche Abfrage ableiten. Für Behinderungen gibt es keine Meldepflicht; die Eltern können sich bei den bestehenden Bera- tungsstellen über die eventuellen notwendigen Fördermöglichkeiten informieren. Falls inklusive Lösungen gewünscht werden, werden diese individuell behandelt und über die Schulen/die Untere Schulaufsicht ermöglicht. Dem Staatlichen Schulamt Karlsruhe und dem Regierungspräsidium Karlsruhe liegen derzeit für den Bereich der Stadt Karlsruhe keine Daten vor. Bei der Arbeitsstelle Kooperation im Staatlichen Schulamt Karlsruhe sind zum Schuljahr 2010/11 (Stand: 09.02.2010) folgende Anträge auf integrative Beschu- lung gestellt: Stadt Karlsruhe: 2 Anträge Landkreis Karlsruhe: 8 Anträge Nach derzeitigem Planungsstand sind unter Umständen drei Außenklassen an un- terschiedlichen Standorten in der Stadt Karlsruhe und im Landkreis Karlsruhe zum Schuljahr 2010/11 geplant. Außerdem sind zum Schuljahr 2010/11 folgende Anträge auf Einzelintegration ge- stellt: Stadt Karlsruhe: 2 Anträge Landkreis Karlsruhe: 1 Antrag Seite 3 Die Arbeitsstelle Kooperation begleitet alle weiterführenden Prozesse im Zusam- menhang mit der Umsetzung der Anträge. 6. Welche Überlegungen gibt es, bei der Sanierung von Schulgebäuden auf die besonderen Bedürfnisse behinderter Kinder einzugehen und diese zu be- rücksichtigen? Angesichts der Vielzahl an Schulgebäuden erfolgen bauliche Maßnahmen zur Er- reichung der Barrierefreiheit anlassbezogen. Dies bedeutet, dass z. B. bei der vorgesehenen Einschulung eines körperbehinderten Kindes eine entsprechende bauliche Nachrüstung (Rampe, Schrägaufzug, Behinderten-WC) erfolgt. Bei grö- ßeren Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen wird außerdem auch die Einbeziehung eines barrierefreien Umbaus jeweils in Betracht gezogen. 7. Wie viele Ausbildungsplätze stehen für Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung zur Verfügung: a. bei der Stadt Karlsruhe b. bei den Gesellschaften der Stadt und c. Karlsruher Firmen, außerhalb beschützender Werkstätten, wie der HWK? a. + b. bei der Stadt Karlsruhe und den Gesellschaften (Stadtwerke, VBK, Städti- sches Klinikum): Bei der Stadtverwaltung und den befragten Gesellschaften gibt es keine feste Anzahl an Ausbildungsplätzen für Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung. Grundsätzlich stehen alle Ausbildungsberufe auch für Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung zur Verfügung. Bei gleicher Eignung werden behinderte Personen vorrangig berücksichtigt. Im Konzern Stadt Karlsruhe werden in vielen Bereichen, besonders in den Verwal- tungsberufen und kaufmännischen Berufen, schon über viele Jahre hinweg regelmäßig Jugendliche mit ganz unterschiedlichen körperlichen Behinderungen wie z. B. Roll- stuhlfahrer, Kleinwüchsige, Seh- oder Hörbehinderte - oft unterstützt durch technische Hilfsmittel - erfolgreich ausgebildet. In gewerblichen Ausbildungsberufen müssen hierbei besonders die körperlichen Vo- raussetzungen und die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften be- achtet werden. Auch hier konnten in der Vergangenheit bereits Jugendliche mit körper- lichen Einschränkungen ausgebildet werden. Seite 4 c. Ausbildungsplätze bei Karlsruher Firmen für Jugendliche mit Behinderung Der Stadt Karlsruhe liegen hierzu keine Zahlen vor. Weder bei der Industrie- und Han- delskammer noch bei der Handwerkskammer ist eine Aussage dazu möglich. Es wer- den keine Statistiken über Ausbildungsplätze für Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung geführt.