Anfrage StRn Lisbach, StR Geiger, StR Honne (GRÜNE), GRÜNE-Fraktion: Umrüstung von Altanlagen bei MiRO und EnBW
| Vorlage: | 24349 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.02.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom 02.02.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 02.03.2010 285 22 d öffentlich Umrüstung von Altanlagen bei MiRO und EnBW 1. Wie werden sich der Luftschadstoff-Ausstoß und die Luftschadstoffeinträge in Karlsruhe voraussichtlich verändern, wenn die verschärften Anforderungen der 13. Bundes-Immissionsschutzverordnung für die vier MIRO-Dampfkessel umge- setzt werden? 2. War die Stadt Karlsruhe in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfah- ren für die Nachrüstung der MIRO-Dampfkessel eingebunden? Wenn nein, warum nicht? 3. War die Stadtverwaltung durch die MIRO über die anstehenden Veränderungen vorab informiert worden? Wenn nein: Wird die Stadtverwaltung von der MIRO zukünftig eine transparente Informationspolitik einfordern? 4. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Höhe der in der Genehmigung festgesetzten Stickstoffdioxid-, Schwefeldioxid- und Ammoniakwerte ein und welches Optimie- rungspotential besteht gemessen am neuesten Stand der Technik? 5. Welche Schadstoffreduktion ließe sich erreichen, wenn der MIRO-Dampfkessel 5 auf Gasfeuerung umgestellt würde? 6. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die MIRO über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus zu einer Emissionsreduktion zu bewegen? 7. Ist gemäß 13. BImSchV auch eine Umrüstung von RDK 7 (EnBW) erforderlich? Wenn ja: Für wann ist das Genehmigungsverfahren vorgesehen und wird die Stadtverwaltung hier frühzeitig aktiv werden, um minimale Luftbelastungen für Karlsruhe zu erzielen? 8. Gibt es weitere Anlagen in Karlsruhe, die unter die 13. BImSchV fallen und noch in diesem Jahr umgerüstet werden müssen, um ihren Schadstoffausstoß zu mi- nimieren? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Fünfeinhalb Jahre nach Inkrafttreten der novellierten 13. Bundesimmissionsschutz- verordnung (13. BImSchV) mit ihren verschärften Anforderungen hinsichtlich des Schadstoffausstoßes von Großfeuerungsanlagen macht sich die MIRO an die ge- setzlich vorgeschriebene Umrüstung ihrer Dampfkessel 2 bis 5. Die immissions- schutzrechtliche Genehmigung mit Offenlage erfolgte in einem wenig transparenten Verfahren bzw. zu einem für die Öffentlichkeit besonders ungünstigen Zeitpunkt. Zwar bedeutet die von der MIRO vorgesehene Maßnahme eine Verringerung der Luftschadstoffe für Karlsruhe. Andererseits wäre eine noch weitergehende Schad- stoffreduktion möglich, wenn die MIRO vom neuesten Stand der Technik Gebrauch machte und zusätzlich den Kessel 5 auf Gas- statt auf Mischfeuerung mit Heizöl um- stellen würde. Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, bei der MIRO auf eine weitere Optimierung ihrer Anlagen zu drängen. Dabei sollten auch die bestehenden wirtschaftlichen Verbin- dungen (Fernwärmeauskopplung!) zur Geltung gebracht und eine gute und transpa- rente partnerschaftliche Zusammenarbeit eingefordert werden. Auch bei der EnBW muss die Stadt vor dem Hintergrund der enormen Zusatzbelas- tungen durch den neuen Kohleblock RDK 8 frühzeitig eine Minimierung der Luftbe- lastungen durch RDK 7 und mittelfristig dessen Stilllegung einfordern. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Alexander Geiger Johannes Honné Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. Februar 2010 Sachverhalt/Begründung:
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STELLUNGNAHME zu Anfragen a) + b) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) c) Stadtrat Eduard Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) d) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 25.01.10, 26.01.10, 02.02.10 eingegangen: 25.01.10, 29.01.10, 02.02.10 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 02.03.2010 282, 283, 284, 285 22 a - d öffentlich Dez. 1 Umrüstung von Altanlagen bei MiRO und EnBW Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist im Rahmen des so genannten Zaunprinzips für alle umweltrechtlichen Entscheidungen für die Großbetriebe im Stadtkreis Karlsruhe ver- antwortlich. Die Stadt Karlsruhe wird an diesen umweltrechtlichen Entscheidungen in aller Regel nur dann als Gebietskörperschaft beteiligt, wenn Verfahrensvorschriften eine solche vorsehen. Das Bürgermeisteramt kann die oben genannten Anfragen deshalb nur einge- schränkt beantworten und muss für anlagen- und verfahrensspezifische Fragen im Grund- satz an das Regierungspräsidium verweisen. Offen bleiben müssen vor diesem Hinter- grund und im Interesse einer zeitnahen Beantwortung auch die Fragen zum Wasser- rechtsantrag der EnBW und zum generellen Umfang der Altanlagensanierung. Zu den zentralen Fragestellungen der Anfragen können wir aber Folgendes mitteilen: Die in den Anfragen aufgeworfenen Fragen zur Altanlagensanierung nach der 13. BIm- SchV (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen) betreffen Anlagen in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums. Aufgrund einer Novellierung der 13. BIm- SchV im Jahre 2004 läuft hier zum Jahresende 2010 eine Umrüstungsfrist zur Nachrüs- tung bestimmter Anlagen aus. Zu den beiden angesprochenen Betrieben im Einzelnen: 1. Firma MiRO Die Firma MiRO hatte beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine immissionsschutzrechtli- che Änderungsgenehmigung zur Nachrüstung von 4 Dampfkesselanlagen beantragt, die von dort auch erteilt und zum Jahreswechsel 2009/2010 öffentlich bekannt gemacht wur- de. Das Verfahren wurde den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und damit auch ohne Beteiligung der umliegenden Ge- bietskörperschaften durchgeführt. Die Nachrüstung der Dampfkesselanlagen dient nach Auskunft des Regierungspräsidiums allein der Anpassung der Anlagen an die Anforde- rungen der 13. BImSchV und führt in ihrem Ergebnis zu einer deutlichen Verbesserung der Emissionssituation, weil künftig weniger Stickoxide, Schwefel und Staub emittiert wer- den. Die im Genehmigungsbescheid festgesetzten Emissionsgrenzwerte orientieren sich Seite 2 an der 13. BImSchV. Soweit auch strengere Emissionsgrenzwerte technisch einhaltbar sein mögen - was seitens der Stadt Karlsruhe nicht beurteilt werden kann -, ist die Ge- nehmigungsbehörde dennoch an die rechtlichen Vorgaben gebunden. Strengere Emissi- onsgrenzwerte oder auch die Umstellung des letzten verbleibenden Kessels mit Misch- feuerung auf eine reine Gasfeuerung, waren nach Auskunft des Regierungspräsidiums im Verfahren nicht durchsetzbar. Auch das Bürgermeisteramt sieht derzeit keine Möglichkeit, weitere Verbesserungen aussichtsreich einfordern zu können. Da die Genehmigung des Re- gierungspräsidiums geltendem Recht entspricht, hat das Bürgermeisteramt davon abgesehen, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. 2. Rheinhafen Dampfkraftwerk Die Emissions- und Immissionssituation durch den gesamten Betrieb des Rheinhafen- dampfkraftwerkes unter besonderer Berücksichtigung des Baues von Block 8 war im Rahmen der Bauleitplanung bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen des Gemein- derates und seiner Ausschüsse. Zuletzt hatte hierzu die EnBW am 04.12.2009 die Mitglie- der des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit über den Stand der Umsetzung, insbe- sondere bezüglich der Emissionsreduzierung an der gesamten Kraftwerksanlage unter Einbeziehung der anderen Kraftwerksstandorte der EnBW in Baden-Württemberg unter- richtet und erläutert, wie künftig auf diesem Wege weiter verfahren werden soll. Hierbei wurde auch ersichtlich, dass RDK 7 an die Anforderungen der 13. BImSchV angepasst werden wird. Dies wurde dem Bürgermeisteramt auf Anfrage vom Regierungspräsidium Karlsruhe auch nochmals ausdrücklich bestätigt. Von einer fristgemäßen Umsetzung der Nachrüstungsmaßnahme könne ausgegangen werden.