Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Genehmigung für vier Dampfkessel der Raffinerie MiRO

Vorlage: 24348
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.02.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 02.03.2010

    TOP: 24.3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-Dampfkessel MiRO
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 26.01.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 02.03.2010 284 22 c öffentlich Genehmigung für vier Dampfkessel der Raffinerie MiRO A. War die Verwaltung der Stadt Karlsruhe über das Genehmigungsverfahren in- formiert? B. Wenn Ja - Warum hat die Verwaltung dann keinen Einspruch gegen die hoch angesetzten Schadstoffwerte für Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Ammo- niakwerte erhoben? C. Wird die Verwaltung nun nach Kenntnisnahme ihren Einspruch gegen die Ge- nehmigung nachholen? Laut einer Presseinformation, des BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch- land, Ortsverband Karlsruhe, vom 20. Januar 2010 hat im vergangenen Jahr die Raf- finerie MiRO neue Betriebsgenehmigungen für vier Dampfkessel in einem Genehmi- gungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Der Presseinformation ist ferner zu entnehmen, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe diese Dampfkessel, die eine Schadstoffkonzentration, welche die Werte für den im Bau befindlichen Kohlekraftwerksblock RDK8 ums Mehrfache übersteigen, genehmigte. Laut BUND fand eine Offenlage über die Weihnachtstage und den Jah- reswechsel vom 21.12.2009 bis 8.1.2010 statt. Eine juristische Kontrolle der Geneh- migung wäre noch bis zum 7. Februar möglich. Der BUND sieht Bemühungen für die Luftreinhaltung beeinträchtigt. Während drei der Dampfkessel mit Gas relativ schadstoffarm betrieben werden, ist für Kessel 5 eine dreckigere Mischfeuerung mit immerhin einer Heizölqualität mit niedrigerem Schwefelölgehalt und niedrigerem Aschegehalt vorgesehen. Notwendig geworden waren die Neugenehmigungen, nachdem am 20.07.2004 verschärfte An- forderungen nach der 13. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) in Kraft traten und auch für Altanlagen bis spätestens 31.12.2010 umgesetzt sein müssen. Die genehmigten Schadstoffwerte werden vom BUND Ortsverband Karlsruhe als zu hoch angesehen. Danach sollen laut Entscheidung des Regierungspräsidiums betra- gen die zulässigen Werte für Stickoxide 400 mg/m³ und sind damit doppelt so hoch ist wie bei der Genehmigung für die Feuerungsanlage des neuen Kohleblocks RDK8; für Schwefeldioxid 850 mg/m³ statt 200 mg/m³ bei RDK 8; für Ammoniak 30 mg/m³ statt 10 mg/m³ bei RDK8. Der Ausschluss der Öffentlichkeit und der Umweltverbände im Genehmigungsverfah- ren sowie der Zeitraum der Offenlage der Entscheidung des Regierungspräsidiums verstoßen nach Ansicht der Freien Wähler gegen das Gebot der Transparenz und Partizipation in einem lufthygienisch sensiblen Raum. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. Februar 2010

  • TOP 22
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zu Anfragen a) + b) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) c) Stadtrat Eduard Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) d) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 25.01.10, 26.01.10, 02.02.10 eingegangen: 25.01.10, 29.01.10, 02.02.10 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 02.03.2010 282, 283, 284, 285 22 a - d öffentlich Dez. 1 Umrüstung von Altanlagen bei MiRO und EnBW Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist im Rahmen des so genannten Zaunprinzips für alle umweltrechtlichen Entscheidungen für die Großbetriebe im Stadtkreis Karlsruhe ver- antwortlich. Die Stadt Karlsruhe wird an diesen umweltrechtlichen Entscheidungen in aller Regel nur dann als Gebietskörperschaft beteiligt, wenn Verfahrensvorschriften eine solche vorsehen. Das Bürgermeisteramt kann die oben genannten Anfragen deshalb nur einge- schränkt beantworten und muss für anlagen- und verfahrensspezifische Fragen im Grund- satz an das Regierungspräsidium verweisen. Offen bleiben müssen vor diesem Hinter- grund und im Interesse einer zeitnahen Beantwortung auch die Fragen zum Wasser- rechtsantrag der EnBW und zum generellen Umfang der Altanlagensanierung. Zu den zentralen Fragestellungen der Anfragen können wir aber Folgendes mitteilen: Die in den Anfragen aufgeworfenen Fragen zur Altanlagensanierung nach der 13. BIm- SchV (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen) betreffen Anlagen in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums. Aufgrund einer Novellierung der 13. BIm- SchV im Jahre 2004 läuft hier zum Jahresende 2010 eine Umrüstungsfrist zur Nachrüs- tung bestimmter Anlagen aus. Zu den beiden angesprochenen Betrieben im Einzelnen: 1. Firma MiRO Die Firma MiRO hatte beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine immissionsschutzrechtli- che Änderungsgenehmigung zur Nachrüstung von 4 Dampfkesselanlagen beantragt, die von dort auch erteilt und zum Jahreswechsel 2009/2010 öffentlich bekannt gemacht wur- de. Das Verfahren wurde den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und damit auch ohne Beteiligung der umliegenden Ge- bietskörperschaften durchgeführt. Die Nachrüstung der Dampfkesselanlagen dient nach Auskunft des Regierungspräsidiums allein der Anpassung der Anlagen an die Anforde- rungen der 13. BImSchV und führt in ihrem Ergebnis zu einer deutlichen Verbesserung der Emissionssituation, weil künftig weniger Stickoxide, Schwefel und Staub emittiert wer- den. Die im Genehmigungsbescheid festgesetzten Emissionsgrenzwerte orientieren sich Seite 2 an der 13. BImSchV. Soweit auch strengere Emissionsgrenzwerte technisch einhaltbar sein mögen - was seitens der Stadt Karlsruhe nicht beurteilt werden kann -, ist die Ge- nehmigungsbehörde dennoch an die rechtlichen Vorgaben gebunden. Strengere Emissi- onsgrenzwerte oder auch die Umstellung des letzten verbleibenden Kessels mit Misch- feuerung auf eine reine Gasfeuerung, waren nach Auskunft des Regierungspräsidiums im Verfahren nicht durchsetzbar. Auch das Bürgermeisteramt sieht derzeit keine Möglichkeit, weitere Verbesserungen aussichtsreich einfordern zu können. Da die Genehmigung des Re- gierungspräsidiums geltendem Recht entspricht, hat das Bürgermeisteramt davon abgesehen, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. 2. Rheinhafen Dampfkraftwerk Die Emissions- und Immissionssituation durch den gesamten Betrieb des Rheinhafen- dampfkraftwerkes unter besonderer Berücksichtigung des Baues von Block 8 war im Rahmen der Bauleitplanung bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen des Gemein- derates und seiner Ausschüsse. Zuletzt hatte hierzu die EnBW am 04.12.2009 die Mitglie- der des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit über den Stand der Umsetzung, insbe- sondere bezüglich der Emissionsreduzierung an der gesamten Kraftwerksanlage unter Einbeziehung der anderen Kraftwerksstandorte der EnBW in Baden-Württemberg unter- richtet und erläutert, wie künftig auf diesem Wege weiter verfahren werden soll. Hierbei wurde auch ersichtlich, dass RDK 7 an die Anforderungen der 13. BImSchV angepasst werden wird. Dies wurde dem Bürgermeisteramt auf Anfrage vom Regierungspräsidium Karlsruhe auch nochmals ausdrücklich bestätigt. Von einer fristgemäßen Umsetzung der Nachrüstungsmaßnahme könne ausgegangen werden.