Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Verringerung der negativen Folgen für die Luftqualität durch die geplanten Großemittenten Kohlekraftwerk der EnBW und Müll- und Kohlekraftwerk von Stora Enso
| Vorlage: | 24343 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.02.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 25.01.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 02.03.2010 283 22 b öffentlich Verringerung der negativen Folgen für die Luftqualität durch die geplanten Großemittenten Kohlekraftwerk der EnBW und das Müll- und Kohlekraftwerk von Stora Enso 1. Ist die Stadt mit uns der Meinung, dass das alte Kohlekraftwerk RDK 7 stillgelegt werden muss, wenn RDK 8 ans Netz geht? 2. Falls nein zu Frage 1: Wird sich die Stadt Karlsruhe dafür einsetzen, dass die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Immissionswerte von RDK 7 durch die Nachrüstung (mindestens) auf die Werte von RDK 8 bzw. von Kohlekraftwerk Mannheim Block 9 gebracht werden müssen? Genehmigte Emissionsdaten im Vergleich: RDK 8 Karlsruhe Block 9 Mannheim Mittelwert Schwefeldioxid 110 mg/m 3 100 mg/m 3 Cadmium 0,05 mg/m 3 0,004 mg/m 3 Antimon 0,5 mg/m 3 0,105 mg/m 3 3. Wird die Stadt Karlsruhe sich dafür einsetzen, das RDK 8 nur mit den technisch problemlos möglichen geringeren Werten des zeitlich nach RDK 8 genehmigten Block 9 (KKW Mannheim) ans Netz geht? Falls nein, wie begründet dies die Stadt Karlsruhe? EnBW hat die Genehmigung zum Bau eines Gasturbinenkraftwerks (RDK 6S). 4. Ist die Stadt mit uns der Meinung, dass das keinerlei giftige Luftschadstoffe abgebende und nur mit einem Drittel eines Kohlekraftwerkes emittierende Gasturbinenkraftwerk die echte Alternative zur Bereitstellung der Grundlast für Strom und Fernwärme wäre? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ a) Falls ja, was wird die Stadt unternehmen, um dieses Kraftwerk als Ersatz für RDK 7 zu bekommen und RDK 8 nur als Reservekraftwerk zu fahren? b) Falls nein, wie begründet die Stadt die Zustimmung für dieses das regionale Klima schädigende, dem CO2-Minderungsziel der Landes- und Bundesregierung widersprechende und nicht zuletzt dem Weltklima schadende Kraftwerk? Für RDK 8 läuft derzeit ein Genehmigungsverfahren zur wasserrechtlichen Genehmigung der Nutzung von Grundwasser zur Rauchgasreinigung und Kohlelagerbesprühung mit einer Wassermenge von 5 Millionen m 3 pro Jahr mit erheblichen Auswirkungen auf Flora und Fauna der angrenzenden Flächen. Der Scoping-Termin hat am 23.09.2009 stattgefunden. Nach Aussage der EnBW im Scoping-Termin werden aber nur 3,5 bis 4 Millionen Kubikmeter Wasser benötigt. 5. Ist die Stadt mit uns der Ansicht, dass auch nur maximal 4 Millionen Kubikmeter Wasserentnahme genehmigt werden dürfen? 6. Ist die Stadt mit uns der Meinung, dass für die Rauchgasreinigung nicht wertvolles Grundwasser benutzt werden sollte, sondern stattdessen Oberflächenwasser des Rheins zur Anwendung kommen sollte? Die geplante Wasserentnahme hat auch Auswirkungen auf das sich in Planung befindliche Wasserwerk Kastenwört und das Projekt dese Retentionsraumes Bellenkopf/Rappenwört. 7. Wird die Stadt sich dafür einsetzen, dass das Gesamtgebiet des Rheinhafens in die Untersuchungen für die geplante Wasserentnahme miteinbezogen wird? 8. Wird die Stadt vor dem Erörterungstermin des Wasserrechtverfahrens den Gemeinderat umfassend über die Planungen und über eigene Bedenken/Einwendungen unterrichten? Im Karlsruher Westen haben das geplante Kohlekraftwerk der EnBW/RDK 8 als auch das geplante Müll- und Kohlekraftwerk von Stora Enso weite verschlechternde Auswirkungen auf die Luftqualität von Karlsruhe. RDK 7 hat mit 550 MW genauso hohe Emissionen wie das neue, fast doppelt so große Kohlekraftwerk RDK 8 (930 Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ MW). Auch um die negativen Folgen für die Karlsruher Bevölkerung zu verringern, stellen wir diese Anfrage. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. Februar 2010
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STELLUNGNAHME zu Anfragen a) + b) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) c) Stadtrat Eduard Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) d) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 25.01.10, 26.01.10, 02.02.10 eingegangen: 25.01.10, 29.01.10, 02.02.10 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 02.03.2010 282, 283, 284, 285 22 a - d öffentlich Dez. 1 Umrüstung von Altanlagen bei MiRO und EnBW Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist im Rahmen des so genannten Zaunprinzips für alle umweltrechtlichen Entscheidungen für die Großbetriebe im Stadtkreis Karlsruhe ver- antwortlich. Die Stadt Karlsruhe wird an diesen umweltrechtlichen Entscheidungen in aller Regel nur dann als Gebietskörperschaft beteiligt, wenn Verfahrensvorschriften eine solche vorsehen. Das Bürgermeisteramt kann die oben genannten Anfragen deshalb nur einge- schränkt beantworten und muss für anlagen- und verfahrensspezifische Fragen im Grund- satz an das Regierungspräsidium verweisen. Offen bleiben müssen vor diesem Hinter- grund und im Interesse einer zeitnahen Beantwortung auch die Fragen zum Wasser- rechtsantrag der EnBW und zum generellen Umfang der Altanlagensanierung. Zu den zentralen Fragestellungen der Anfragen können wir aber Folgendes mitteilen: Die in den Anfragen aufgeworfenen Fragen zur Altanlagensanierung nach der 13. BIm- SchV (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen) betreffen Anlagen in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums. Aufgrund einer Novellierung der 13. BIm- SchV im Jahre 2004 läuft hier zum Jahresende 2010 eine Umrüstungsfrist zur Nachrüs- tung bestimmter Anlagen aus. Zu den beiden angesprochenen Betrieben im Einzelnen: 1. Firma MiRO Die Firma MiRO hatte beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine immissionsschutzrechtli- che Änderungsgenehmigung zur Nachrüstung von 4 Dampfkesselanlagen beantragt, die von dort auch erteilt und zum Jahreswechsel 2009/2010 öffentlich bekannt gemacht wur- de. Das Verfahren wurde den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und damit auch ohne Beteiligung der umliegenden Ge- bietskörperschaften durchgeführt. Die Nachrüstung der Dampfkesselanlagen dient nach Auskunft des Regierungspräsidiums allein der Anpassung der Anlagen an die Anforde- rungen der 13. BImSchV und führt in ihrem Ergebnis zu einer deutlichen Verbesserung der Emissionssituation, weil künftig weniger Stickoxide, Schwefel und Staub emittiert wer- den. Die im Genehmigungsbescheid festgesetzten Emissionsgrenzwerte orientieren sich Seite 2 an der 13. BImSchV. Soweit auch strengere Emissionsgrenzwerte technisch einhaltbar sein mögen - was seitens der Stadt Karlsruhe nicht beurteilt werden kann -, ist die Ge- nehmigungsbehörde dennoch an die rechtlichen Vorgaben gebunden. Strengere Emissi- onsgrenzwerte oder auch die Umstellung des letzten verbleibenden Kessels mit Misch- feuerung auf eine reine Gasfeuerung, waren nach Auskunft des Regierungspräsidiums im Verfahren nicht durchsetzbar. Auch das Bürgermeisteramt sieht derzeit keine Möglichkeit, weitere Verbesserungen aussichtsreich einfordern zu können. Da die Genehmigung des Re- gierungspräsidiums geltendem Recht entspricht, hat das Bürgermeisteramt davon abgesehen, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. 2. Rheinhafen Dampfkraftwerk Die Emissions- und Immissionssituation durch den gesamten Betrieb des Rheinhafen- dampfkraftwerkes unter besonderer Berücksichtigung des Baues von Block 8 war im Rahmen der Bauleitplanung bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen des Gemein- derates und seiner Ausschüsse. Zuletzt hatte hierzu die EnBW am 04.12.2009 die Mitglie- der des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit über den Stand der Umsetzung, insbe- sondere bezüglich der Emissionsreduzierung an der gesamten Kraftwerksanlage unter Einbeziehung der anderen Kraftwerksstandorte der EnBW in Baden-Württemberg unter- richtet und erläutert, wie künftig auf diesem Wege weiter verfahren werden soll. Hierbei wurde auch ersichtlich, dass RDK 7 an die Anforderungen der 13. BImSchV angepasst werden wird. Dies wurde dem Bürgermeisteramt auf Anfrage vom Regierungspräsidium Karlsruhe auch nochmals ausdrücklich bestätigt. Von einer fristgemäßen Umsetzung der Nachrüstungsmaßnahme könne ausgegangen werden.