Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Antrag der Firma MiRO auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Dampfkessel 2, 3, 4 und 5 (Nachrüstung DENOX)

Vorlage: 24342
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.02.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 02.03.2010

    TOP: 24.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Dampfkessel MiRO
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 25.01.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 02.03.2010 282 22 a öffentlich Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Antrag der Firma MiRO auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Dampfkessel 2, 3, 4 und 5 (Nachrüstung DENOX) 1. Wurde diese Maßnahme vom Umweltamt der Stadt beurteilt? a) Falls ja, mit welchem Ergebnis? b) Falls nein, warum nicht? 2. Hat sich die Stadt Karlsruhe dafür eingesetzt, dass auch im Kessel 5 nur eine staubarme Gasfeuerung Verwendung findet? (Staubwert Öl laut Genehmi- gung 20 mg/m3 – Gas 5 mg/m3 )? 3. Wird die Stadt Einspruch gegen die festgesetzten Stickstoffdioxidwerte, Schwefeldioxidwerte, Ammoniakwerte erheben? (Genehmigungswerte laut Genehmigungsunterlagen: - Stickoxid: 400 mg/m 3 – doppelt so hoch wie bei der Genehmigung für den neuen Kohleblock (RDK 8); - Schwefeldioxid 850 mg/m 3 anstatt 200 mg/m 3 bei RDK 8; - Ammoniak 30 mg/m 3 – bei RDK 8 nur 10 mg/m 3 ?) Falls nein, warum nicht? 4. Gibt es in Karlsruhe noch weitere Anlagen, die die Übergangsfristen der neu- en 13. BImSchV (bis Ende 2010) bis zum letzten Tag ausnutzen? Falls ja, welche? Vom 21.12.2009 bis zum 08.01.2010 lag die Entscheidung des Regierungspräsidi- ums Karlsruhe (RP) über den Antrag der Firma MIRO auf Erteilung einer immissions- schutzrechtlichen Genehmigung für die Dampfkessel 2, 3, 4 und 5 (Nachrüstung Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ DENOX) aus. Die Baugenehmigung wird von der Stadt Karlsruhe erteilt. Die Kessel 2, 3, und 4 werden mit Gas betrieben. Der Kessel 5 hat eine Mischfeuerung und wird in Zukunft mit einer Heizölqualität mit niedrigerem Schwefelölgehalt und niedrigerem Aschegehalt eingesetzt. Die SCR-Einrichtung wird zur Stickoxidminderung nachge- rüstet. Diese Maßnahme wurde notwendig, nachdem am 20.07.2004 (!) die ver- schärften Anforderungen nach 13. BImSchV in Kraft traten. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. Februar 2010

  • TOP 22
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zu Anfragen a) + b) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) c) Stadtrat Eduard Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) d) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 25.01.10, 26.01.10, 02.02.10 eingegangen: 25.01.10, 29.01.10, 02.02.10 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 02.03.2010 282, 283, 284, 285 22 a - d öffentlich Dez. 1 Umrüstung von Altanlagen bei MiRO und EnBW Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist im Rahmen des so genannten Zaunprinzips für alle umweltrechtlichen Entscheidungen für die Großbetriebe im Stadtkreis Karlsruhe ver- antwortlich. Die Stadt Karlsruhe wird an diesen umweltrechtlichen Entscheidungen in aller Regel nur dann als Gebietskörperschaft beteiligt, wenn Verfahrensvorschriften eine solche vorsehen. Das Bürgermeisteramt kann die oben genannten Anfragen deshalb nur einge- schränkt beantworten und muss für anlagen- und verfahrensspezifische Fragen im Grund- satz an das Regierungspräsidium verweisen. Offen bleiben müssen vor diesem Hinter- grund und im Interesse einer zeitnahen Beantwortung auch die Fragen zum Wasser- rechtsantrag der EnBW und zum generellen Umfang der Altanlagensanierung. Zu den zentralen Fragestellungen der Anfragen können wir aber Folgendes mitteilen: Die in den Anfragen aufgeworfenen Fragen zur Altanlagensanierung nach der 13. BIm- SchV (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen) betreffen Anlagen in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums. Aufgrund einer Novellierung der 13. BIm- SchV im Jahre 2004 läuft hier zum Jahresende 2010 eine Umrüstungsfrist zur Nachrüs- tung bestimmter Anlagen aus. Zu den beiden angesprochenen Betrieben im Einzelnen: 1. Firma MiRO Die Firma MiRO hatte beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine immissionsschutzrechtli- che Änderungsgenehmigung zur Nachrüstung von 4 Dampfkesselanlagen beantragt, die von dort auch erteilt und zum Jahreswechsel 2009/2010 öffentlich bekannt gemacht wur- de. Das Verfahren wurde den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und damit auch ohne Beteiligung der umliegenden Ge- bietskörperschaften durchgeführt. Die Nachrüstung der Dampfkesselanlagen dient nach Auskunft des Regierungspräsidiums allein der Anpassung der Anlagen an die Anforde- rungen der 13. BImSchV und führt in ihrem Ergebnis zu einer deutlichen Verbesserung der Emissionssituation, weil künftig weniger Stickoxide, Schwefel und Staub emittiert wer- den. Die im Genehmigungsbescheid festgesetzten Emissionsgrenzwerte orientieren sich Seite 2 an der 13. BImSchV. Soweit auch strengere Emissionsgrenzwerte technisch einhaltbar sein mögen - was seitens der Stadt Karlsruhe nicht beurteilt werden kann -, ist die Ge- nehmigungsbehörde dennoch an die rechtlichen Vorgaben gebunden. Strengere Emissi- onsgrenzwerte oder auch die Umstellung des letzten verbleibenden Kessels mit Misch- feuerung auf eine reine Gasfeuerung, waren nach Auskunft des Regierungspräsidiums im Verfahren nicht durchsetzbar. Auch das Bürgermeisteramt sieht derzeit keine Möglichkeit, weitere Verbesserungen aussichtsreich einfordern zu können. Da die Genehmigung des Re- gierungspräsidiums geltendem Recht entspricht, hat das Bürgermeisteramt davon abgesehen, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. 2. Rheinhafen Dampfkraftwerk Die Emissions- und Immissionssituation durch den gesamten Betrieb des Rheinhafen- dampfkraftwerkes unter besonderer Berücksichtigung des Baues von Block 8 war im Rahmen der Bauleitplanung bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen des Gemein- derates und seiner Ausschüsse. Zuletzt hatte hierzu die EnBW am 04.12.2009 die Mitglie- der des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit über den Stand der Umsetzung, insbe- sondere bezüglich der Emissionsreduzierung an der gesamten Kraftwerksanlage unter Einbeziehung der anderen Kraftwerksstandorte der EnBW in Baden-Württemberg unter- richtet und erläutert, wie künftig auf diesem Wege weiter verfahren werden soll. Hierbei wurde auch ersichtlich, dass RDK 7 an die Anforderungen der 13. BImSchV angepasst werden wird. Dies wurde dem Bürgermeisteramt auf Anfrage vom Regierungspräsidium Karlsruhe auch nochmals ausdrücklich bestätigt. Von einer fristgemäßen Umsetzung der Nachrüstungsmaßnahme könne ausgegangen werden.