Anfrage StRn Mossuto, StR Wenzel (FW): Genehmigung des EnBW-Kohlekraftwerksblocks RDK 8

Vorlage: 24341
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.02.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 02.03.2010

    TOP: 24

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-RDK8
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 23.11.2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 02.03.2010 281 21 öffentlich Genehmigung des EnBW-Kohlekraftwerksblocks RDK 8 A. Wurde bei der Genehmigung des EnBW-Kohlekraftwerksblocks RDK 8 Rücksicht auf die im Dezember 2008 erlassene Tochterrichtlinie (RL 2008/105/EG) zur Wasser- rahmenrichtlinie (Quecksilberbelastung von Gewässern), die bis Sommer 2010 in den Mitgliedstaaten umgesetzt sein muss, genommen? B. Wurde bei der Genehmigung des EnBW-Kohlekraftwerksblocks RDK 8 Rücksicht auf den notwendigen Abstand von 1 500 Metern zwischen Kraftwerk und Wohnhäu- sern genommen? C. Wurde bei der Genehmigung des EnBW-Kohlekraftwerksblocks RDK 8 Vorsorge für den Dennochstörfall geschaffen? D. Wurde bei der Genehmigung des EnBW-Kohlekraftwerksblocks RDK 8, dass zu einhundert Prozent mit ausländischer Steinkohle befeuert werden soll, Rücksicht auf die sonst in einigen Landesentwicklungsplänen vorgesehene Bevorzugung von ein- heimischen Energieträgern genommen? Immer mehr Kohlekraftwerke werden in Deutschland genehmigt und gebaut. So auch der in der Karlsruher Bevölkerung umstrittene EnBW-Kohlekraftwerksblock RDK 8 am Karlsruhe Rheinhafen. Gleichzeitig pochen Gerichte immer deutlicher auf die Einhaltung der strengen Richtlinien und scheuen selbst vor Stilllegungen von Kohle- Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ kraftwerksblöcken nicht zurück. Daher muss gewährleistet sein, dass die Stadt Karls- ruhe ihrer planerischen Verantwortung vollständig nachgekommen ist. Laut Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) vom 19. November 2009, ist die Zukunft des geplanten Block 6 des Kohlekraftwerks Staudinger im hes- sischen Großkrotzenburg wieder offen. Anlässlich der Erörterung des Vorhabens im Bürgerhaus der Gemeinde stellte sich seit Dienstag heraus, dass der Bauherr E.on bezüglich der Quecksilberbelastung des Mains und der mit dem geplanten neuen Kraftwerksblock verursachten Zusatzbelastung von grundsätzlich falschen Voraus- setzungen ausgeht. Sollte das Vorhaben dennoch genehmigt werden, „droht ein ähn- liches Investitionsfiasko wie am Kraftwerksstandort Datteln in NRW“. Davon gehen die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), der BUND Hessen und der Bund Naturschutz in Bayern aus, deren Vertreter im Verlauf des Erörterungstermins schwerwiegende Einsprüche gegen das Vorhaben und insbesondere die im Fall der Realisierung zu- nehmende Belastung des Mains mit dem giftigen Schwermetall Quecksilber vorge- tragen haben. Die Treibhausgasemissionen aus neuen Kohlekraftwerken stehen in einem unauf- lösbaren Widerspruch zu den international verabredeten Klimazielen, wobei verges- sen wird, dass neue Kohlekraftwerke zusätzlich die Umgebung massiv mit Umwelt- giften belasten“. Für das Projekt Staudinger werde die „Quecksilber-Belastung des Mains voraussichtlich das Licht-aus-Kriterium“. Insbesondere eine neue Umweltgesetzgebung der EU stelle das Projekt vor „nahezu unüberwindbare Probleme. Quecksilber steht derzeit im Fokus der Umweltgesetzgebung der Europäischen Uni- on. Im Dezember 2008 wurde seitens der EU eine Tochterrichtlinie (RL 2008/105/EG) zur Wasserrahmenrichtlinie erlassen, die bis Sommer 2010 in den Mitgliedstaaten umgesetzt sein muss. Die darin enthaltenen Grenzwerte für Fische und andere Lebewesen werden in nahezu allen großen deutschen Flüssen, darunter auch der Main, schon jetzt um ein Vielfaches überschritten. Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Am 03.09.09 hat das Oberverwaltungsgericht NRW (Münster) den Bebauungsplan der Stadt Datteln für das e.on Kohlekraftwerk aufgrund eines von uns angestrengten Normenkontrollverfahrens für unwirksam erklärt. Die Münsteraner OVG-Richter, die keine Revision gegen ihr Urteil zugelassen haben, sahen schwere Planungsfehler bei dem Bau des Steinkohlekraftwerks. Der vorliegende Bebauungsplan stimme nicht mit den Zielen der geltenden Landesplanung überein und verstoße gegen "immissi- onsrechtliche Bestimmungen". Zudem sei der notwendige Abstand von 1 500 Metern zwischen Kraftwerk und Wohnhäusern nicht eingehalten worden, urteilten die Rich- ter. Schließlich störte sich das OVG daran, dass der Dattelner Kraftwerksmeiler zu ein- hundert Prozent mit ausländischer Steinkohle befeuert werden soll. Dies stehe in ek- latantem Widerspruch zum Landesentwicklungsplan, demzufolge "insbesondere ein- heimische" Energieträger gefördert werden sollen. Spätestens mit der – ggf. noch für 2009 zu erwartenden – Rechtskraft des Urteils fehlt sämtlichen Genehmigungen die bauplanungsrechtliche Grundlage. Mit anderen Worten: Alle immissionsschutzrechtlichen Bescheide (umgangssprachlich „Bauge- nehmigungen“) sind rechtwidrig. Geplant war Europas größter Steinkohlekraftwerksblock. Die Feuerungswärmeleis- tung beträgt 2.400 MW (+ 200 MW Hilfsdampferzeuger). Das entspricht einem mittle- ren Atomkraftwerk. Dafür werden rund 3,5 Mio. Tonnen Kohle pro Jahr benötigt. Das entspricht 6 rund 600 m langen Güterzügen pro Tag. Zusammenfassend kann man das Urteil so beschreiben, dass die Stadt Datteln ihrer planerischen Verantwortung in keiner Weise ausreichend nachgekommen ist. Das ist umso erschreckender, als es sich um ein gigantisches Vorhaben handelt, welches eine ganze Region über Jahrzehnte prägen wird. Inhaltlich zeigt das Urteil Fehler auf, die die gesamte Palette des Planungsrechts betreffen. Die Fehler lassen sich folgenden Kategorien zuordnen: Seite 4 __________________________________________________________________________________________ - Verstoß gegen die Anpassungspflicht an den Landesentwicklungsplan; im Stadtgebiet von Datteln ist ein anderer Standort in der Landesplanung ausge- wiesen. - Verstoß gegen die Grundsätze der Energieeffizienz und des Klimaschutzes. Neue Kraftwerke sind laut Landesplanung auch im Hinblick auf die volkswirt- schaftlichen Kosten des Klimawandels nur möglich, wenn sie einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das ist hier nicht ansatzweise sichergestellt Die erforderliche Regionalplanänderung ist unwirksam; man hat hier quasi durch die Hintertür einen neuen Standort für ein eigenständiges Großkraftwerk eingeführt. Ab- gesehen davon, dass dies dem Landesentwicklungsplan widerspricht, hat es diesbe- züglich laut OVG auch keine erkennbare (aber zwingend erforderliche) Abwägung gegeben. Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung ist unwirksam, da ebenfalls keine Anpassung an die übergeordnete Planung erfolgt ist. Der Bebauungsplan ist nicht einmal an die unwirksame Änderung des Regionalplans angepasst, es fehlt an der Ausweisung von Waldflächen. Der Bebauungsplan leidet an einem totalen Abwägungsausfall, was die Anforderun- gen an die Störfallvorsorge angeht. Die Stadt hat verkannt, dass sie und nur sie die Pflicht hat, Vorsorge für den Dennochstörfall zu schaffen. Es geht darum, dass auf europäischer Ebene die Konsequenz gravierendster Störfälle gezogen wurde. Es geht hier nicht um irgendetwas, sondern um den Schutz von Menschenleben bei Störfällen, die eben bei Störfallanlagen nie völlig ausgeschlossen werden. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. Februar 2010

  • TOP 21
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 23.11.2009 eingegangen: 23.11.2009 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 02.03.2010 281 21 öffentlich Dez. 1 Genehmigung des EnBW-Kohlekraftwerksblocks RDK 8 Die Anfrage bezieht sich auf die Genehmigung für den EnBW-Kohlekraftwerksblock RDK 8, die vom Regierungspräsidium Karlsruhe erteilt wurde, und zielt mit ihren Fragestellungen im Wesentli- chen darauf ab zu erfahren, ob bei der Genehmigung des Vorhabens bestimmte Gesichtspunkte (Gewässerschutz, Störfall, Kohleumsatz) Berücksichtigung gefunden haben. Soweit hierbei auch die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung angesprochen wird, verweisen wir auf die Beratung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das RDK 8 in der Sitzung des Gemeinde- rates vom 11.12.2007. Da die aufgeworfenen Fragen nur von der Genehmigungsbehörde umfassend beantwortet werden können, hat die Verwaltung das Regierungspräsidium Karlsruhe um Stellungnahme gebeten. Das Regierungspräsidium hat hierzu Folgendes mitgeteilt: „Zu A): Die Quecksilberkonzentration im Rhein liegt unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze von 0,01 bis 0,05 μg Hg/l. Die durch die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Rauchgasreinigung von RDK 8 entstehende zusätzliche Quecksilberbelastung führt zu einer rechnerischen Konzentrati- onserhöhung von etwa 0,0002 μg Hg/l im Rhein. Die in der Richtlinie 2008/105/EG vom 16. Dezember 2008 über Qualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik festgelegte Höchstkonzentration von 0,07 μg Hg/l in Binnenoberflächengewässern wird im Rhein nicht erreicht und auch durch die minimale Quecksilberzusatzbelastung aus dem Kraftwerksabwasser nicht berührt. Zu B): Die Frage bezieht sich – wie aus der Begründung hervorgeht – auf die Anwendung des sog. Ab- standserlasses für das Land Nordrhein-Westfalen, der in dem genannten Urteil des OVG Münster zum Kraftwerk Datteln v. 03.09.2009 u. a. eine Rolle spielt. Dort war allerdings ein neues Kraft- werk "auf der grünen Wiese" geplant, für den der Abstandserlass einen Regelabstand von 1 500 m zur nächsten Wohnbebauung vorsieht. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium war diese Abstandsliste dagegen nicht maßgeblich, da die Fragen der räumlichen Anordnung der neuen Kraftwerksanlagen am bestehenden Standort bereits im Rah- men des Bebauungsplanverfahrens durch die Stadt Karlsruhe geprüft wurden und – auch auf der Grundlage des öffentlichen Anhörungsverfahrens – für das Regierungspräsidium keine Zweifel bestanden, dass auch durch das erweiterte Rheinhafendampfkraftwerk ausreichende Sicherheits- abstände zu den nächstgelegenen Wohngebieten eingehalten werden. Zu C): Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für RDK 8 war der beste- hende Sicherheitsbericht für das Rheinhafen-Dampfkraftwerk - mit Überarbeitungen zum Neubau der Blöcke 6S und 8 - Bestandteil der Antragsunterlagen und wurde dementsprechend auch offengelegt. Der Sicherheitsbericht enthält die Betrachtung eines sog. Dennoch-Störfalls am Ammoniaklager. Annahme, Ablauf und Bewertung des Dennoch-Störfalles wurden vom Sachverständigen ausführ- lich dargestellt und im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens von Seite 2 Einwenderseite auch nicht bemängelt. Die beantragten Änderungen am Ammoniaklager wurden schließlich mit den im Sicherheitsbericht genannten Maßgaben genehmigt. Zu D): Das Regierungspräsidium hat sich in seiner Genehmigungsentscheidung vom 08.05.2008 auch eingehend mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung befasst, die allerdings vorrangig be- reits bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch die Stadt Karlsruhe zu berücksichtigen waren. Es wurde ausdrücklich festgestellt, dass das Vorhaben der EnBW mit den Zielen von Landesentwicklungsplan und Regionalplan in Einklang steht. Im Unterschied zu Nordrhein-Westfalen enthält der Landesentwicklungsplan unseres Landes aber keinen Plansatz oder keine sonstige Festlegung, dass bei der Wahl der Brennstoffe "einheimische Energieträger" bevorzugt werden sollen. Bekanntlich verfügt Baden-Württemberg über keine Koh- levorkommen (wie z. B. NRW und das Saarland).“