Antrag SPD-Fraktion: Erhaltung des Ortsbildes im Stadtteil Bulach

Vorlage: 24340
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.02.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 02.03.2010

    TOP: 23

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Erhaltung Ortsbild Bulach
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 27.01.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 02.03.2010 280 20 öffentlich Erhaltung des Ortsbildes im Stadtteil Bulach Über das gesamte Wohngebiet von Bulach wird ein Bebauungsplan erlassen. Das alte Arbeiterdorf Bulach ist mittlerweile durch die vom Gemeinderat gewünschte Nachverdichtung und durch Neubauten in Gefahr, seinen ursprünglichen Charakter zu verlieren. Ein Bebauungsplan, der auf das Ortsbild des Stadtteils eingeht, das Mögliche benennt und Grenzen für das Machbare definiert, ist deshalb unbedingt notwendig. Eine behutsame Weiterentwicklung des Stadtplans soll dabei berücksich- tigt werden. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Michael Zeh Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. Februar 2010 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 20
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 27.01.2010 eingegangen: 28.01.2010 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 02.03.2010 280 20 öffentlich Dez. 6 Erhaltung des Ortsbildes im Stadtteil Bulach Das Stadtplanungsamt wird die Möglichkeit untersuchen, für den Ortskern von Bulach eine Erhaltungssatzung aufzustellen, und das Ergebnis im Planungsausschuss vorstellen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In Bulach konnte nicht erst in letzter Zeit eine Veränderung der noch vorhandenen histori- schen Bebauungsstruktur beobachtet werden. Risiken für Veränderungen stellen sich nach erster Betrachtung zunächst vor allem im Bereich des historischen Ortskerns mit niedriger Bebauung dar. Das ehemalige Straßendorf hat sich entlang der Litzenhardtstraße entwi- ckelt, mit eingeschossigen giebelständigen Satteldachhäusern entlang der Straße und ehe- maligen Scheunen in der zweiten Reihe. Die Wohnbebauung westlich der Litzenhardtstraße hat mit einer überwiegend offenen, zweigeschossigen Blockrandbebauung wieder einen anderen Charakter. Ähnlicher Veränderungsdruck war auch in anderen Stadtteilen wie zum Beispiel Beiertheim festzustellen. Dort wurde für einen begrenzten Bereich eine Erhaltungssatzung beschlossen. Auch für Bulach ist die Erhaltungssatzung im Gegensatz zu einem Bebauungsplan, der in erster Linie eine Angebotsplanung ist, das geeignete Instrument, das näher untersucht wer- den sollte. Eine Erhaltungssatzung eignet sich vor allem dann, wenn die Bebauung relativ homogen ist. Sie kann zwar letztendlich einen Abriss von Gebäuden nicht verhindern, aller- dings kann die Kubatur des Neubaus besser gesteuert werden. Der stärkste Schutz für den Erhalt eines historischen Gebäudes ist die Sicherung durch den Denkmalschutz. Das Stadtplanungsamt wird untersuchen, ob und wie in Bulach eine Erhaltungssatzung ein- zusetzen ist, und die Ergebnisse im Planungsausschuss vorstellen.