Gemeinsamer Antrag StRn Lisbach (GRÜNE), StRn Kluth (GRÜNE), GRÜNE-Fraktion, StRn Baitinger (SPD), StR Zeh (SPD), SPD-Fraktion, StR Cramer (KAL), StRn Döring (KAL), KAL-Fraktion, StR Wenzel (FW), StR Mossuto (FW), StR Fostiropoulos (Die Linke), StRn
| Vorlage: | 24339 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.02.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister GEMEINSAMER ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom 26.01.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 02.03.2010 279 19 öffentlich „Save me“ - Aufnahme von Flüchtlingen in Karlsruhe 1 Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe setzt sich beim Deutschen Städtetag dafür ein, dass die Bundesregierung ein kontinuierliches „Resettlement- Programm“ entsprechend den Vorschlägen des UNHCR zur Aufnahme von Flüchtlingen beschließt. 2 Damit dieses Programm nach Beschluss der notwendigen rechtlichen Rah- menbedingungen durch die Bundesregierung zügig umgesetzt werden kann, erarbeitet die Stadt Karlsruhe gemeinsam mit einschlägigen Organisationen und Einrichtungen in Karlsruhe ein Konzept zur Integration der Flüchtlinge in die neue Lebenswelt und stellt dieses Konzept in den zuständigen Fachgre- mien vor. Dabei wird auf die Mitarbeit von Patinnen und Paten zur persönli- chen Unterstützung der Flüchtlinge besonderen Wert gelegt. 3 Die Stadt Karlsruhe erklärt ihre Bereitschaft, bis zu 300 Flüchtlinge im Rah- men eines solchen Programmes der Bundesregierung dauerhaft aufzuneh- men und bestmöglich entsprechend dem erarbeiteten Konzept zu integrieren. Millionen schutzbedürftiger Flüchtlinge weltweit befinden sich heute in einer ausweg- losen Lage. Die internationale Gemeinschaft ist gefordert, die - selbst meist armen und strukturell überforderten - Erst-Zufluchtsländer bei der Aufnahme von Flüchtlin- gen nicht allein zu lassen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) ist von der UNO beauftragt, dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge zu finden. Eine solche Lösung ist unter anderem die dauerhafte Aufnahme von Flüchtlingen in einem aufnahmeberei- ten Staat („Resettlement“ oder „Neuansiedlung“). Eine ganze Reihe von Staaten, al- len voran die USA, betreiben seit Jahrzehnten Neuansiedlungsprogramme auf frei- williger Basis. Auch europäische Staaten wie Schweden, Norwegen, Dänemark, Großbritannien und die Niederlande stellen jährliche Aufnahmekontingente für Flüchtlinge bereit. Vor dem Hintergrund der Situation der Flüchtlinge auf der Welt hält UNHCR eine Ausweitung der verfügbaren Neuansiedlungskapazitäten für dringend erforderlich und versucht, im Rahmen der Aktion „Save me“ auch Deutschland zu einem Resett- lement-Programm zu bewegen. Eine Ausweitung der Neuansiedlungspolitik wird auch von den europäischen Institu- tionen, namentlich dem Europäischen Rat und dem Europaparlament, ausdrücklich unterstützt. In der Öffentlichkeit werden 30.000 Neuansiedlungsplätze für Flüchtlinge in Deutschland jährlich gefordert Wesentlicher Bestandteil der Kampagne ist es, Bürger/-innen dafür zu gewinnen, jeweils einem Flüchtling als „Pate/Patin“ beizustehen, damit die Flüchtlinge sich in Deutschland möglichst schnell einfinden und hier Fuß fassen können. Zur Unterstützung der Aktion „Save me“ haben sich – Stand Dezember 2009 – in insgesamt 43 bundesdeutschen Städten bereits über 5.000 Menschen auf den jewei- ligen kommunalen Websites der Kampagne www.save-me-kampagne- <ortsname>.de öffentlich bereit erklärt. In baden-württembergischen Großstädten wurden im vergangenen Jahr ähnliche in- terfraktionelle Anträge bereits in Ulm (für 300 Personen) und Heidelberg (für 130 Personen) einstimmig angenommen. Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Mit Unterstützung von „Save me“ kann Karlsruhe entscheidend dazu beitragen, die 2008 im Gemeinderat einstimmig verabschiedeten Leitlinien für Integration von Zu- gewanderten zu unterstützen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Tanja Kluth Doris Baitinger Michael Zeh Lüppo Cramer Margot Döring Jürgen Wenzel Eduardo Mossuto Niko Fostiropoulos Sabine Zürn Friedemann Kalmbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. Februar 2010
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STELLUNGNAHME zum gemein- samen Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KAL-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom: 26.01.2010 eingegangen: 26.01.2010 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 02.03.2010 279 19 öffentlich Dez. 3 "Save me" - Aufnahme von Flüchtlingen in Karlsruhe - Kurzfassung - Entsprechend der gesetzlichen Regelung im Aufenthaltsgesetz ist derzeit kein kontinuierli- ches Resettlement-Programm vorgesehen. Die „Karlsruher Leitlinien zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern“ sind als Konzept zur Integration von Migrantinnen und Migranten bereits vom Gemeinderat be- schlossen und werden mit den Beteiligten grundsätzlich laufend fortgeschrieben. Eine Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe als Zuweisungsbehörde ist nicht gegeben, so dass der Stadt Karlsruhe grundsätzlich keine Flüchtlinge vom Regierungspräsidium Karlsruhe zugewiesen werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Aufnahme von Flüchtlingen (Resettlement) in der Bundesrepublik Deutschland z.B. entsprechend den Vorschlägen des „United Nations High Comissioner for Refu- gees“ (UNHCR) setzt gem. § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz eine Anordnung der obersten Landesbehörden und des Bundesministeriums des Innern voraus. Die Ent- scheidung aus humanitären Gründen erfolgte in der Vergangenheit stets als Einzel- fallentscheidung aus akutem, konkreten Anlass. Die Entscheidung wer letztlich Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland findet, wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens Vorprüfung in Deutschland in der Zentrale des BAMF und abschließende Entscheidung vor Ort auf Grund von individuellen Interviews mit den Betroffenen getroffen. In Karlsruhe erfolgt die Aufnahme aller Asylbewerber und Flüchtlinge bei der Landesaufnahmestelle. Diese wiederum ist angesiedelt beim Regierungspräsi- dium Karlsruhe. Die Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe ist als Zuweisungsbehörde nicht gegeben. Dies bedeutet, dass der Ausländerbehörde an sich keine Flüchtlinge vom Regie- rungspräsidium Karlsruhe zugewiesen und dass keine finanziellen Mittel zur Erfül- lung aller aus einer Zuweisung entstehenden Verpflichtungen zur Verfügung gestellt werden. Zu Ziffer 1 „Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe setzt sich beim Deutschen Städtetag dafür ein, dass die Bundesregierung ein kontinuierliches „Resett- lement-Programm“ entsprechend den Vorschlägen des UNHCR zur Aufnahme von Flüchtlingen beschließt“ Entsprechend der dargestellten gesetzlichen Regelung im Aufenthaltsgesetz ist le- diglich eine abgestimmte, einvernehmliche Einzelfallentscheidung des Bundesinnen- ministers bzw. der obersten Landesbehörden vorgesehen. Ein kontinuierliches Re- settlement-Programm würde eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes durch den Bun- destag voraussetzen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Stadt Karlsruhe unterstützt die geregelte Aufnahme unter der Voraussetzung ei- ner adäquaten finanziellen Unterstützung der Kommunen durch den Bund bzw. das Land. Zu Ziffer 2 „Damit dieses Programm nach Beschluss der notwendigen rechtli- chen Rahmenbedingungen durch die Bundesregierung zügig umgesetzt wer- den kann, erarbeitet die Stadt Karlsruhe gemeinsam mit einschlägigen Orga- nisationen und Einrichtungen in Karlsruhe ein Konzept zur Integration der Flüchtlinge in die neue Lebenswelt und stellt dieses Konzept in den zuständi- gen Fachgremien vor. Dabei wird auf die Mitarbeit von Patinnen und Paten zur persönlichen Unterstützung der Flüchtlinge besonderer Wert gelegt.“ Ein Konzept zur Integration von Migranten hat der Gemeinderat am 23.09.2008 mit den „Karlsruher Leitlinien zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern“ be- reits beschlossen. Das mit Migrantenvereinen, Organisationen und Einrichtungen in Karlsruhe gemeinsam erarbeitete Konzept bietet den Rahmen für vielfältiges ehren- amtliches und kommunales Handeln in Karlsruhe, wie z.B. auch das Patinnen- Projekt des Internationalen Begegnungszentrums. Es ist vorgesehen, weitere Vor- schläge zur Umsetzung der Leitlinien, die ebenfalls gemeinsam mit Beteiligten erar- beitet wurden, noch in diesem Jahr in den gemeinderätlichen Gremien zu beraten. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zu Ziffer 2 insoweit zur Beratung in den Migra- tionsbeirat zu verweisen, wo er im Zusammenhang mit den Umsetzungsvorschlägen behandelt wird. Zu Ziffer 3 „Die Stadt Karlsruhe erklärt die Bereitschaft, bis zu 300 Flüchtlinge im Rahmen eines solchen Programms der Bundesregierung dauerhaft aufzu- nehmen und bestmöglich entsprechend dem erarbeiteten Konzept zu integrie- ren.“ Die Stadt Karlsruhe verfügt über keine geeignete Infrastruktur, um 300 Flüchtlinge angemessen unterzubringen, bzw. zu versorgen, weil die Zuständigkeit für Flücht- linge nicht bei der Stadt, sondern beim Land Baden-Württemberg liegt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen wäre mit erheblichen Kosten verbunden, daher ist eine Aufnahme nur bei entsprechender finanzieller Unterstüt- zung möglich.