EU-Konvent der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (Covenant of Mayors) - Beitritt der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 24332
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.02.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 02.03.2010

    TOP: 16

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • EU-Konvent
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 02.03.2010 272 13 öffentlich Dez. 5 EU-Konvent der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (Covenant of Mayors) - Beitritt der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 26.02.2010 2 Gemeinderat 02.03.2010 13 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der EU-Konvent der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist eine neue Initiative der Eu- ropäischen Kommission, die sich an Städte im Kampf gegen die globale Erwärmung richtet. Der Konvent soll eine Plattform für klimaschutzengagierte Städte bieten und beinhaltet in erster Linie die Selbstverpflichtung, das CO 2 -bezogene Minderungsziel der EU von 20 % zu übertreffen. Der Beitritt zum EU-Konvent ist im Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkon- zepts enthalten (M 11). Durch die Festlegung neuer Minderungsziele für Karlsruhe sind die notwendigen Vorausset- zungen für einen Beitritt erfüllt. Die Unterzeichnung bietet die Möglichkeit, Karlsruhe mit sei- nen Klimaschutzaktivitäten im internationalen Kontext besser zu positionieren und den Aus- tausch mit anderen Unterzeichnerstädten zu stärken. Die Verwaltung empfiehlt daher den Beitritt der Stadt Karlsruhe zum EU-Konvent der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkungen Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat in seiner Sitzung am 15.12.2009 das Kli- maschutzkonzept mit neuen Zielsetzungen für den kommunalen Klimaschutz be- schlossen. Darüber hinaus beteiligt sich die Stadt Karlsruhe am European Energy Award (eea) und unterstützt als Unterzeichner der „Stockholm Impulse Declaration“ die ICLEI-Initiative „Cities for Climate Protection“ (CCP). Im Jahr 2008 hat die EU-Kommission zur Umsetzung ihrer Klimaschutzziele (sog. 20-20-20-Ziele) den Konvent der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (Covenant of Mayors) aus der Taufe gehoben. Durch die Festlegung neuer Minderungsziele für Karlsruhe liegen mittlerweile die notwendigen Voraussetzungen für einen Beitritt vor. Der Beitritt zum EU-Konvent ist im Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkonzeptes Karlsruhe 2009 enthalten (M 11 - Netzwerk Klimaschutzstädte). Der Covenant of Mayors Der Konvent der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist eine neue Initiative der Europäischen Kommission, die sich an Städte im Kampf gegen die globale Erwär- mung richtet. Der Konvent soll eine Plattform für klimaschutzengagierte Städte bie- ten und beinhaltet in erster Linie die Selbstverpflichtung, das CO 2 -bezogene Minde- rungsziel der EU von 20 % zu übertreffen (siehe auch in Englisch unter www.eumayors.eu). Die Verpflichtungserklärung (Anlage 1) wurde 2008 in einem öffentlichen Konsultationsprozess abgestimmt. Seit August 2008 besteht die Mög- lichkeit, formell dem Konvent beizutreten. Im Februar 2009 fand die Erstunterzeich- nung mit den bis dahin beteiligten 350 Kommunen in Brüssel statt. Diese Zahl hat sich bis heute auf mehr als 1.000 Kommunen (auch über die EU-Grenzen hinaus) erhöht. Aus Deutschland beteiligen sich 40 Städte und Gemeinden. Baden-Württemberg ist mit Stuttgart, Freiburg, Pforzheim und Heidelberg vertreten (Anlage 2). Mit einem Beitritt zum EU-Konvent verbinden sich verschiedene Verpflichtungen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf fünf Kernforderungen (siehe nächster Ab- schnitt). Die Kommunen müssen entsprechende Fortschritte im Klimaschutz durch die regelmäßige Einreichung eines Umsetzungsberichts nachweisen. Im Falle grober Verstöße oder mangelnder Fortschritte behält sich die Kommission den Ausschluss aus dem Konvent vor. Die Verpflichtungen im Einzelnen: Mit einem Beitritt zum EU-Konvent verpflichten sich die teilnehmenden Kommunen, den folgenden fünf Kernforderungen nachzukommen:  die von der EU für 2020 gesteckten Ziele, die CO 2 -Emissionen um mindes- tens 20 % zu reduzieren, noch zu übertreffen; Die EU-Minderungsziele für 2020 beziehen sich auf das Basisjahr 1990. Für den Covenant of Mayors wurde bewusst darauf verzichtet, ein Basisjahr vorzugeben. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass viele Kommunen unterschiedli- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 che Basisjahre für ihre CO 2 -Bilanzierung und die eigenen Minderungsziele gewählt haben. Die vom Karlsruher Gemeinderat in seiner Sitzung v. 15.12.2009 beschlos- sene Zielsetzung sieht eine CO 2 -Minderung von 27 % (jährlich 2,1 %) bis 2020, be- zogen auf das Jahr 2007, vor. Damit wird der geforderte 20%-Rahmen übertroffen.  innerhalb eines Jahres nach Beitrittsdatum einen Aktionsplan für nachhal- tige Energie vorzulegen, der eine Bestandsaufnahme der Ausgangsemissi- onen enthält und in dem erläutert wird, wie die Ziele erreicht werden sollen; Ein solcher Aktionsplan ist mit dem Klimaschutzkonzept Karlsruhe 2009 bereits vor- handen und politisch beschlossen. Das Klimaschutzkonzept enthält auch eine CO 2 - Bilanz für das Basisjahr 2007, die im drei- bis vierjährigen Turnus fortgeschrieben werden soll.  mindestens alle zwei Jahre nach Einreichung des Aktionsplans einen Um- setzungsbericht für Bewertungs-, Überwachungs- und Überprüfungszwe- cke vorzulegen; Im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und der Teilnahme am Euro- pean Energy Award ist ein jährlicher Umsetzungsbericht auf Basis interner Audits vorgesehen, der sich an dem Berichtsrahmen des eea orientiert. Die EU- Kommission hat bereits bestätigt, dass sie den European Energy Award als Umset- zungsinstrument für eine Teilnahme am Konvent formell anerkennen wird. Dies hat den Vorteil, dass eea-Kommunen ihre Umsetzungsberichte direkt an die Kommissi- on weiterleiten können und damit die Anforderungen des EU-Konvents erfüllen. Die eea-Bundesgeschäftsstelle wird ihren Berichtsrahmen für diesen Zweck 2010 noch- mals leicht anpassen. Die Einreichung des Berichts kann zudem unverändert in deutscher Sprache erfolgen, empfohlen wird lediglich eine kurze Zusammenfassung in Englisch.  in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission und mit anderen interessierten Kreisen Energietage zu veranstalten, um Bürger an den Möglichkeiten und Vorteilen einer intelligenteren Energieverwendung teilhaben zu lassen und um die lokalen Medien regelmäßig über die Entwicklung des Aktionsplans zu informieren; In Kooperation mit der Stadt Karlsruhe und weiteren Trägern richtet die Lokale Agen- da 21 in diesem Jahr bereits zum 12. Mal den „Tag der Erneuerbaren Energien“ (TdEE) aus. Darüber hinaus beteiligt sich Karlsruhe - mittlerweile unter Federführung der Stadtwerke Karlsruhe und unter Einbindung zahlreicher Gruppierungen/Akteure - jährlich am Energietag Baden-Württemberg. Im Falle eines Beitritts zum EU-Konvent sollte es bereits ausreichen, bei beiden Veranstaltungen zukünftig auf die gewünsch- te Verknüpfung hinzuweisen (z. B. kurzer Hinweis im Programmtext, Einbindung des Konvent-Logos auf Plakaten/Broschüren).  an der jährlichen EU-Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister teilzunehmen und aktiv mitzuwirken. Die EU-Konferenz zum Covenant of Mayors fand bislang einmal in Brüssel statt (Februar 2009) und soll zukünftig jährlich in wechselnden europäischen Städten stattfinden. Eine Beteiligung der Unterzeichnerkommunen wird zwar angestrebt, eine Nicht-Teilnahme ist aber definitiv kein Ausschlusskriterium. Die Vertretung der Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Kommune kann nach Auskunft der eea-Bundesgeschäftsstelle beispielsweise auch durch das zuständige Fachamt erfolgen. Fazit Insgesamt sind die Kernverpflichtungen bereits erfüllt bzw. werden zukünftig erfüllbar sein. Aus Sicht der Verwaltung entsteht durch den Beitritt zum EU-Konvent kein nennenswerter Zusatzaufwand, ebenso fallen - abgesehen von etwaigen Reisekos- ten für eine Teilnahme an der EU-Konferenz - keine Teilnahmebeiträge oder sonsti- ge Folgekosten an. Die Verpflichtung in Anlage 1, genügend Humanressourcen vor- zuhalten, wird mit dem vorhandenen Personal erfüllt und erfordert keine zusätzlichen Stellen. Im Gegenzug bietet der Beitritt die Möglichkeit, Karlsruhe mit seinen Klimaschutz- bemühungen im internationalen Kontext besser zu positionieren und den Austausch mit anderen Unterzeichnerstädten zu stärken. Die Verwaltung empfiehlt daher den Beitritt der Stadt Karlsruhe zum EU-Konvent der Bürgermeisterinnen und Bürger- meister und die Unterzeichnung der Beitrittserklärung (Anlage 3). Anlagen Anlage 1: Verpflichtungserklärung Anlage 2: Teilnehmerverzeichnis Deutschland (Stand Dezember 2009) Anlage 3: Beitrittsformular Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit - 1. Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Stadt Karlsruhe zum EU-Konvent der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (Covenant of Mayors). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. Januar 2010

  • convenant of mayors Anlagen 1-3
    Extrahierter Text

    www.eumayors.eu KONVENT DER BÜRGERMEISTER/INNEN WIR, DIE BÜRGERMEISTER/INNEN, In Erwägung folgender Gründe: Der Weltklimarat (IPCC) hat bestätigt, dass der Klimawandel Wirklichkeit ist und zu einem Großteil durch die Energienutzung durch den Menschen verursacht wird. Am 9. März 2007 nahm der Europäische Rat das Energie- und Klimaschutzpaket an und verpfl ichtete die EU damit, durch eine 20%-ige Steigerung ihrer Energieeffi zienz und eine 20%-ige Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energieträger am Energiemix ihre CO 2 - Emissionen bis 2020 einseitig um 20% zu senken. Eine Priorität des «Aktionsplans für Energieeffi zienz: Das Potenzial ausschöpfen» der Euro- päischen Union ist die Einrichtung eines «Konvents der BürgermeisterInnen». Der Ausschuss der Regionen der Europäischen Union betont, dass lokale und regionale Kräf- te gebündelt werden müssen, da das Regieren auf mehreren Ebenen, die Multilevel Gover- nance, ein wirkungsvolles Instrument für die Steigerung der Effi zienz von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels ist, und spricht sich daher für eine Beteiligung von Regionen am Konvent der BürgermeisterInnen aus. Wir sind bereit, die Empfehlungen der «Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt» zur notwendigen Verbesserung der Energieeffi zienz zu befolgen. Wir sind uns der Verpfl ichtungen von Aalborg bewusst, auf denen viele der aktuellen Bemü- hungen um Nachhaltigkeit in den Städten und Prozesse im Rahmen der lokalen Agenda 21 gründen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften teilen sich die Verantwortung, die globale Erwärmung zu bekämpfen, mit den Regierungen der Mitgliedstaaten und müssen ungeach- tet der durch andere Parteien eingegangenen Verpfl ichtungen daran festhalten. In den Städten entstehen unmittelbar und mittelbar (über die von den Bürgern genutzten Erzeugnisse und Dienste) über die Hälfte der Treibhausgasemissionen, die durch die Ener- gienutzung durch den Menschen verursacht werden. Die von der EU eingegangene Verpfl ichtung zur Emissionssenkung kann nur mit Unterstüt- zung der lokalen Stakeholder, der BürgerInnen und ihrer Vereinigungen erfüllt werden. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als bürgernächste Verwaltungsebene müssen eine Führungsrolle übernehmen und mit gutem Beispiel vorangehen. Viele der für den Klimaschutz erforderlichen Maßnahmen in den Bereichen Energienachfrage und erneuerbare Energieträger fallen entweder in den Zuständigkeitsbereich der lokalen Ge- bietskörperschaften oder wären ohne ihre politische Unterstützung nicht durchführbar. Den EU-Mitgliedstaaten kommen wirksame dezentrale Maßnahmen auf lokaler Ebene bei der Erfüllung der vorgeschriebenen Emissionssenkungsziele zugute. Europaweit sind lokale und regionale Gebietskörperschaften bemüht, durch Energieeffi zi- enzprogramme, u.a. auch für eine nachhaltige Mobilität in der Stadt, und die Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger die klimaschädlichen Emissionen zu verringern. VERPFLICHTEN UNS: über die Ziele der EU für 2020 hinauszugehen und durch die Umsetzung eines Aktionsplans für nachhaltige Energie die CO 2 -Emissionen in unseren jeweiligen Kommunen in unseren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen um mindestens 20% zu senken. Diese Selbstverpfl ichtung und der Akti- onsplan werden im Wege der einschlägigen lokalen Verfahren ratifi ziert; ein Inventar der Ausgangsemissionen als Grundlage für den Aktionsplan für nachhaltige Energie aufzustellen; innerhalb eines Jahres nach dem offi ziellen Beitritt zum Konvent der BürgermeisterInnen den Akti- onsplan für nachhaltige Energie vorzulegen ; städtische Strukturen anzupassen und in diesem Sinne auch genügend Humanressourcen vorzuse- hen, um die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen; die Zivilgesellschaft in unseren geografi schen Gebieten in die Entwicklung des Aktionsplans einzu- binden und eine Übersicht über die notwendigen Maßnahmen zur Durchführung des Plans und Ver- wirklichung seiner Ziele zu erstellen. Jedes Gebiet wird einen Aktionsplan aufstellen und innerhalb eines Jahres nach dem offi ziellen Beitritt dem Sekretariat des Konvents unterbreiten; mindestens jedes zweite Jahr nach Vorlage des Aktionsplans einen Umsetzungsbericht zur Ge- währleistung von Bewertung, Überwachung und Überprüfung vorzulegen; Erfahrungen und Know-how mit anderen Gebietseinheiten auszutauschen; Energie-Tagen oder Städte-Konvent-Tagen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und anderen Interessenträgern zu organisieren, um die Bürger unmittelbar an den Möglichkeiten und Vorteilen einer intelligenteren Energienutzung teilhaben zu lassen und die lokalen Medien regelmäßig über die Entwicklungen bezüglich des Aktionsplans zu informieren; an der jährlichen europäischen Konferenz der Bürgermeister für nachhaltige Energie für Europa teilzunehmen und aktiv mitzuwirken; die Botschaft des Konvents in den geeigneten Foren zu verbreiten und weitere BürgermeisterInnen zu ermutigen, dem Konvent beizutreten; Nach vorheriger schriftlicher Mitteilung des Sekretariats die Beendigung unserer Mitgliedschaft im Konvent zu akzeptieren , wenn einer der nachstehenden Fälle eintritt: i) Nichtvorlage des Aktionsplans für nachhaltige Energie im Jahr nach dem offi ziellen Beitritt zum Konvent; ii) Nichterfüllung des im Aktionsplan festgeschriebenen CO 2 -Emissionssenkungs-Gesamtziels auf- grund einer nicht erfolgten bzw. unzureichenden Umsetzung des Aktionsplans; iii) Nichtvorlage eines Berichts in zwei aufeinanderfolgenden Zeiträumen. www.eumayors.eu BEFÜRWORTEN: den Beschluss der Europäischen Kommission, eine Struktur für technische Unter- stützung und Förderung zu errichten und im Rahmen ihres Haushalts zu fi nanzieren, die Instrumente für die Bewertung und Überwachung, Verfahren zur Förderung des Know-how-Austauschs zwischen Kommunen und Mechanismen für eine einfache Reproduktion und Vervielfältigung erfolgreicher Verfahren beinhalten; die Rolle der Europäischen Kommission als Koordinatorin der europäischen Konfe- renz der Bürgermeister für nachhaltige Energie für Europa; die erklärte Absicht der Europäischen Kommission, den Erfahrungsaustausch zwi- schen den beteiligten Gebietseinheiten zu fördern und Leitlinien und Benchmarks im Hinblick auf eine mögliche Umsetzung bereitzustellen sowie die Verknüpfung mit bestehenden Tätigkeiten und Netzen, die die Rolle der lokalen Gebietskörperschaften im Bereich des Klimaschutzes unterstützen, zu fördern. Diese Benchmarks sollten als integrales Element des Konvents in den Anhängen verankert werden; die Unterstützung der Europäischen Kommission hinsichtlich der formalen und öf- fentlichkeitswirksamen Anerkennung der am Konvent beteiligten Städte durch ein spezielles Logo «nachhaltige Energie für Europa» und Öffentlichkeitsarbeit über die Kommunikationsmittel der Europäischen Kommission; die volle Unterstützung des Ausschusses der Regionen als Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU für den Konvent und seine Ziele; die Hilfestellung, die Mitgliedstaaten, Regionen, Provinzen, Mentorstädte und andere institutionellen Strukturen, die den Konvent unterstützen, kleineren Kommunen ge- ben, damit diese die in diesem Konvent aufgeführten Bedingungen erfüllen können; ERSUCHEN die Europäische Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten, Kooperati- onsverfahren und kohärente unterstützende Strukturen einzuführen, um die Unter- zeichner bei der Umsetzung der Aktionspläne für nachhaltige Energie zu unterstüt- zen; die Europäische Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten, den Tätig- keiten des Konvents in ihren jeweiligen Förderprogrammen Priorität einzuräumen und im Rahmen seiner Zielsetzungen die Städte über die Entwicklung von für die lokale Ebene relevanten Maßnahmen und Finanzierungsverfahren zu informieren und sie da- rin einzubeziehen; die Europäische Kommission, mit den Finanzakteuren die Einrichtung von Finanzfazi- litäten zur Unterstützung der Durchführung des Aktionsplans auszuhandeln; die Regierungen der Mitgliedstaaten, die lokalen und regionalen Gebietskörper- schaften in die Vorbereitung und Umsetzung der nationalen Aktionspläne für Ener- gieeffi zienz und der nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energien einzubinden; die Europäische Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Umset- zung unserer Aktionspläne für nachhaltige Energie zu unterstützen, entsprechend den bereits vereinbarten Grundsätzen, Regeln und Modalitäten sowie im Einklang mit denjenigen, die eventuell von den beteiligten Parteien für die Zukunft, insbeson- dere im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC), auf globaler Ebene vereinbart werden. Unsere aktive Mitwirkung an der Verringerung des CO 2 -Ausstoßes könnte auch zu einem ehrgeizigeren weltweiten Ziel führen. WIR, DIE BÜRGERMEISTER UND BÜRGERMEISTERINNEN, ERMUTIGEN WEITERE LOKALE UND REGIONALE GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN, SICH DER INITIATIVE DES KONVENTS DER BÜRGERMEISTER/INNEN ANZUSCHLIESSEN, UND ERMUNTERN ANDERE EINSCHLÄGIGE INTERESSENTRÄGER, DEN KONVENT DURCH OFFIZI- ELLE BEITRÄGE ZU UNTERSTÜTZEN. ANHÄNGE 1. Funktionen der Kommunen bei der Umsetzung Energieeffi zienzmaßnahmen, Projekte für erneuerbare Energien und andere energiebezogene Maßnahmen können in verschiedene Tätigkeitsbereiche lokaler und regionaler Gebietskörper- schaften aufgenommen werden. • Verbraucher und Diensteanbieter Viele Gebäude der lokalen Gebietskörperschaften verbrauchen viel Energie, z.B. für Heizung und Be- leuchtung. Die Einführung von Energiesparprogrammen und -maßnahmen in öffentlichen Gebäuden ist ein Bereich, in dem erhebliche Energieeinsparungen möglich sind. Lokale und regionale Gebietskörperschaften stellen auch energieintensive Dienstleistungen bereit, wie etwa den öffentlichen Nahverkehr und die Straßenbeleuchtung, wo Verbesserungen möglich sind. Und auch an den Stellen, an denen die Behörde diese Dienstleistungen an andere Anbieter vergeben hat, können über Ausschreibungen und Dienstleistungsverträge Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs umgesetzt werden. • Planung, Entwicklung und Regulierung Die Raumordnung und die Verkehrsplanung fallen in den Zuständigkeitsbereich der meisten lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Strategische Beschlüsse bezüglich der Stadtentwicklung, wie etwa zur Vermeidung der Zersiedelung, können den Energieverbrauch im Verkehr verringern. Lokale und regionale Gebietskörperschaften können häufi g regulierend tätig sein, z.B. indem sie Ener- gieleistungsnormen aufstellen oder in Neubauten den Einbau von Geräten, die erneuerbare Energien nutzen, zur Vorgabe machen. • Beratung, Motivation und Vorbildfunktion Lokale und regionale Gebietskörperschaften können dazu beitragen, Einwohner, Unternehmen und andere lokale Akteure zu informieren und dafür zu motivieren, Energie effi zienter zu nutzen. Sensibi- lisierungsmaßnahmen sind wichtig, damit Maßnahmen für eine nachhaltige Energienutzung von der Gemeinschaft getragen werden. Kinder sind eine wichtige Zielgruppe für Energieeinsparungen und Projekte für erneuerbare Energien: Sie tragen ihr schulisches Wissen nach außen. Ebenso wichtig ist es, dass die Behörden ein Beispiel setzen und sich im Bereich der nachhaltigen Energienutzung als Vorreiter hervortun. • Produktion und Angebot Lokale und regionale Gebietskörperschaften können die lokale Energieerzeugung und die Nutzung erneuerbarer Energieträger fördern, z.B. KWK-Fernwärme aus Biomasse. Lokale und regionale Ge- bietskörperschaften können auch die Bürger dazu anregen, Projekte für erneuerbare Energien durch- zuführen, indem sie lokale Initiativen fi nanziell unterstützen. 2. Benchmarks für Exzellenz «Benchmarks für Exzellenz» sind diejenigen Initiativen und Programme, die weltweit als Vorbild für eine erfolgreiche Durchführung von Entwicklungskonzepten für nachhaltige Energie im städtischen Umfeld gelten. Über den Konvent bekunden Vertreter dieser Benchmarks für Exzellenz ihre Bereit- schaft, ihre Erfahrungen mit anderen zu teilen und die Städte bei der Durchführung vergleichbarer ge- eigneter Ansätze zu unterstützen, und engagieren sich, den Know-how-Transfer durch die Weitergabe von Informationen und Leitlinien, die Teilnahme an Veranstaltungen der Unterzeichner des Konvents und allgemein die ständige Zusammenarbeit mit dem Konvent zu fördern. 3. Unterstützende Strukturen Der Konvent der BürgermeisterInnen steht Städten aller Größenordnungen in Europa offen. Diejenigen Städte, die aufgrund ihrer Größe nicht über die Ressourcen verfügen, die für die Erstellung eines In- ventars oder die Arbeiten an einem Aktionsplan bzw. für dessen Entwurf erforderlich sind, sollten von Verwaltungen unterstützt werden, die über diese Kapazitäten verfügen. Diese unterstützenden Struk- turen können Regionen, Bezirke, Provinzen, Ballungsgebiete, NUTS III-Gebiete oder Mentorstädte sein. Jede unterstützende Struktur wird von der Kommission ausdrücklich als Hauptakteur im Konvent anerkannt. Der Grad der Beteiligung am Konvent sowie die spezifi schen Bedingungen für eine solche Beteiligung (einschließlich der Entscheidungsbefugnisse) werden in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung ausgeführt. BEITRITTSFORMULAR Ich, [Name des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin oder eines bevollmächtigten Vertreters], [Bürgermeister/in oder Amtsbezeichnung]von [Name der Stadt oder der Gebietskörperschaft] teile Ihnen mit, dass der [Stadtrat oder ein gleichwertiges Entscheidungsgremium] auf seiner Sitzung vom [Datum] beschlossen hat, [mich/den gesetzlichen Vertreter: Bürgermeister/in, Vorsitzende(r)...] zu beauftragen, dem Bürgermeisterkonvent beizutreten in voller Kenntnis der damit verbundenen Verpflichtungen, insbesondere der Verpflichtung: • die von der EU für 2020 gesteckten Ziele, die CO 2 –Emissionen in unseren jeweiligen Gebieten um mindestens 20 % zu reduzieren, noch zu übertreffen; • innerhalb eines Jahres nach dem vorstehend genannten Datum einen Aktionsplan für nachhaltige Energie vorzulegen, der eine Bestandsaufnahme der Ausgangsemissionen enthält und in dem erläutert wird, wie die Ziele erreicht werden sollen; • mindestens alle zwei Jahre nach Einreichung des Aktionsplans einen Umsetzungsbericht für Bewertungs-, Überwachungs- und Überprüfungszwecke vorzulegen; • in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und mit anderen interessierten Kreisen Energietage zu veranstalten, um Bürger an den Möglichkeiten und Vorteilen einer intelligenteren Energieverwendung teilhaben zu lassen und um die lokalen Medien regelmäßig über die Entwicklung des Aktionsplans zu informieren; • an der jährlichen EU-Konferenz der Bürgermeister teilzunehmen und aktiv mitzuwirken. [Name und vollständige Anschrift der Stadt/der Region/der Gebietskörperschaft] [Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners] [Datum], UNTERSCHRIFT