Planfeststellung für den Neubau Straßenbahn Karlsruhe-Südost: Stellungnahme der Stadt Karlsruhe im Anhörungsverfahren

Vorlage: 24330
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.02.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 02.03.2010

    TOP: 9

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Straba Südost
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 02.03.2010 268 9 öffentlich Dez. 6 Planfeststellung für den Neubau Straßenbahn Karlsruhe-Südost Stellungnahme der Stadt Karlsruhe im Anhörungsverfahren Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 24.03.2009 Zustimmung Gemeinderat 02.03.2010 9 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Zustimmung zur beantragten Planfeststellung der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH für den Neubau der Straßenbahn Karlsruhe-Südost. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VBK GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 A. Vorbemerkungen Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH beabsichtigen den Neubau und Betrieb einer Stra- ßenbahnanlage von der Durlacher Allee bis zur Baumeisterstraße mit einem Linienverlauf über die Schlachthausstraße, der Straße „Am Schloss Gottesaue“, die Ludwig-Erhard-Allee, sodann abbiegend in die Henriette-Obermüller-Straße und weiter über die Philipp-Reis- Straße bis zur Baumeisterstraße. Die Bahngleise verlaufen dabei, abgesehen von Straßen- querungen, eingebettet in einen begrünten Bahnkörper. Haltestellen sind im Bereich der Straße „Am Schloss Gottesaue“, in der Ludwig-Erhard-Allee am östlichen Beginn und weiter westlich vor der Kreuzung mit der Ostendstraße/Henriette- Obermüller-Straße sowie am westlichen Ende der Philipp-Reis-Straße vorgesehen. Weiteres zur Linienführung kann dem Abdruck des als Anlage beigefügten Übersichtslageplanes ent- nommen werden. Auf der Strecke sollen nach dem vorgesehen Betriebsprogramm künftig die Linien 6 und 7 verkehren. Diese werden unter Einbeziehen der geplanten Straßenbahnanlage folgende weitere bestehende Streckenbereiche abdecken: Linie 6: - im westlichen/südlichen Abschnitt: Daxlanden - Hauptbahnhof - Ettlinger Straße - Baumeisterstraße - im östlichen/nördlichen Abschnitt: Tullastraße - Hauptfriedhof - Hirtenweg/Technologiepark Linie 7: - im westlichen Abschnitt: Rheinstrandsiedlung - Entenfang - Kühler Krug - Mathystraße - Konzerthaus - Baumeisterstraße - im östlichen Abschnitt: Tullastraße - Durlach - Turmberg Diese Linienführung ist bis zur Fertigstellung der Kombilösung vorgesehen, soweit nicht temporäre Umleitungsfahrten wegen Baumaßnahmen notwendig werden. Danach wird die neue Trasse in das mit Inbetriebnahme der Kombilösung neue Liniennetz integriert. Der Bau der Straßenbahnanlagen in dem hier geplanten Mittelabschnitt sowie die damit im Zusammenhang stehenden Veränderungen an bestehenden Gleisanlagen und Straßenflä- chen bedürfen einer Planfeststellung gemäß § 28 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). Integrierter Bestandteil des Verfahrens ist gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die nach den Vorschriften dieses Gesetzes vorge- schriebene Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens. Das Anhörungsverfahren zur Planfeststellung wurde bereits mit der Bekanntmachung in der StadtZeitung – Amtsblatt der Stadt Karlsruhe - am 08.01.2010 sowie mit der Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Der Stadtkreis Karlsruhe in seiner Eigenschaft als untere Verwaltungsbehörde sowie die Stadt Karlsruhe sind an diesem Ver- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 fahren beteiligt und können eine Stellungnahme abgeben. Soweit die Stadt als Gemeinde hiervon berührt ist, bedarf es dazu eines Beschlusses des Gemeinderates. Dazu wird auf den nachstehenden Beschlussantrag dieser Vorlage verwiesen. Gegen die Planung bestehen keine grundsätzlichen Einwände. Sie ist Bestandteil des ver- folgten Verkehrskonzeptes für den ÖPNV-Verkehr im Stadtgebiet und steht auch im Ein- klang mit der Kombilösung. Sie bindet zahlreiche Nutzungen an den ÖPNV, so insbesonde- re: - die neuen höherwertigen Nutzungen zu beiden Seiten der Schlachthausstraße mit kultu- rellen und sonstigen die Kultur unterstützenden Einrichtungen, - die Musikhochschule mit ihren zukünftigen Erweiterungen, - Studentenwohnheim im Bereich der Musikhochschule, - den Ostauepark, - die Neubebauungen nördlich und südlich der Ludwig-Erhard-Allee u. a. mit Friedrich- List-Schule, den Neubauten der Volksbank und der Landesbank Baden-Württemberg - den hoch verdichteten Raum zwischen Philipp-Reis-Straße und Mendelssohnplatz ein- schließlich Stadtteilzentrum und sonstigen versorgenden Einrichtungen. Daraus ergibt sich ein großer Nutzen für die geplante Straßenbahnlinie, der zugleich die Er- forderlichkeit für die Planfeststellung begründet. Die Linienführung entspricht hierbei weitgehend den lage- und flächenbezogenen Vorgaben der in Kraft getretenen Bebauungspläne „Schlachthof/Viehhof“ (2007), „Gottesaue-Ostaue- park“ (2002) und „Karlsruhe Südost“ (1998). Soweit es in Teilabschnitten der genannten Be- bauungspläne gleichwohl zu kleineren Abweichungen kommt und insoweit auch sonstige Festsetzungen der Bebauungspläne betroffen sind, bedarf es dazu neben der Planfeststel- lung keiner Änderungen der Bebauungspläne in gesonderten Verfahren. Vielmehr kann in diesen Fällen in der Planfeststellung zugleich Befreiung von den Festsetzungen der Bebau- ungspläne gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden. Zu solchen Abweichungen kommt es in folgenden Bereichen: a) Lage des Gleiskörpers in der Philipp-Reis-Straße Entgegen des ursprünglichen in Mittellage geplanten Bahnkörpers soll die Trasse nun- mehr in der Philipp-Reis-Straße in südlicher Seitenlage angeordnet werden. Durch diese Führung ergibt sich eine Vielzahl von Vorteilen. Die Gleisgeometrie im Knotenpunktsbe- reich Rüppurrer Straße vereinfacht sich erheblich, die Trasse ist fahrdynamisch günstiger und somit verschleißärmer und kundenfreundlicher. Weiterhin liegt die Haltestelle „Phi- lipp-Reis-Straße“ näher am Knotenpunkt Rüppurrer Straße. Die Querschnittsaufteilung ist insgesamt sparsamer, sodass ein zusätzlicher Abbiegefahrstreifen in der Philipp-Reis- Straße sowie ein Längsparkstreifen angeordnet werden können. Der Knotenpunkt Phi- lipp-Reis-Straße/Elisabeth-Großwendt-Straße einschließlich Bahnübergang und einer Parkdeckzufahrt ist kompakter und für den Kfz-Verkehr klarer und begreifbarer. b) Umfahrung der Schlachthofgaststätte Die im Jahre 2003 ergangene Planfeststellung für den Neubau des Betriebshofes Ger- wigstraße, die zugleich mit Änderungen der bestehenden Gleisanlagen u. a. in der Tulla- straße und Durlacher Allee verbunden war, sah zur künftigen Fortsetzung der Gleisanla- gen in die Schlachthausstraße noch eine beidseitige Umfahrung der Schlachthofgaststät- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 te mit je einem Gleis vor. Der insoweit verbindlich gewordene Planfeststellungsinhalt war mithin auch in den vom Gemeinderat im September 2009 beschlossenen Bebauungsplan „Schlachthof-Viehhof“ zu übernehmen. Dort allerdings schon mit dem hinweisenden Vor- behalt, dass in der noch zu beantragenden Planfeststellung für den Bau der Straßen- bahnanlage beabsichtigt sei, die Schlachthofgaststätte mit beiden Gleisen auf der West- seite des Gebäudes zu umfahren, wie dies der vorliegend beigefügten Anlage entnom- men werden kann. Auslöser für die Änderung war der Wegfall der Kfz-Zufahrt des Schlachthofgeländes westlich der Gaststätte, der Wunsch nach mehr Freifläche für die Gaststätte zur Außen- bewirtschaftung und die Optimierung des Spurplans des Straßenbahnknotens Tullastraße / Durlacher Allee. Die Trassierung des Knotenpunkts Durlacher Allee / Tullastraße / Schlachthausstraße wird einfacher und kompakter, sodass die Haltestelle „Tullastraße“ in der Durlacher Allee näher an den Knoten gelegt werden kann. Dies reduziert die Zu- und Abgangswege und verbessert auch die Überquerbarkeit der Durlacher Allee. Fragen der Erschütterung sind im Verfahren noch zu klären. Sonstige, die Grundzüge der Linienführung unberührt lassende Planungsdetails, die im Ein- zelfall ggf. noch einen näheren Abstimmungsbedarf erfordern, können nach entsprechender verwaltungsinterner Abklärung in das Verfahren mit einfließen. Dem Gemeinderat kann daher empfohlen werden, den nachstehenden zustimmenden kommunalrechtlichen Beschluss zu dem Vorhaben zu fassen. B. Beschließender Teil Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt: Der Planung für den Neubau der Straßenbahn Karlsruhe-Südost mit der in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellten Linienführung und sonstigen Merkmalen sowie der von den Verkehrsbetrieben Karlsruhe GmbH beantragten Planfeststellung wird zugestimmt. Nach Maßgabe der Ausführungen in der Vorbemerkung kann im Anhörungsverfahren zur Plan- feststellung Stellung genommen werden. Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. Februar 2010

  • Straba Südost Übersicht_Teil1
    Extrahierter Text

  • Straba Südost Übersicht_Teil2
    Extrahierter Text