Bebauungsplan „Nördlich des Blankenlocher Weges - Kirchfeld Nord, Änderung Cluster 4 und 5“, Karlsruhe-Neureut hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
| Vorlage: | 24314 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.02.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 5. Sitzung des Planungsaus- schusses Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.02.2010 24/PlanA 1 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan „Nördlich des Blankenlocher Weges - Kirchfeld Nord, Änderung Cluster 4 und 5“, Karlsruhe-Neureut hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Neureut 23.02.2010 Planungsausschuss 25.02.2010 1 Antrag an den Ausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Be- bauungsplan „Nördlich des Blankenlocher Weges - Kirchfeld Nord, Änderung Cluster 4 und 5“, Karlsruhe-Neureut aufzustellen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 23.02.2010 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KGK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 5 I. Am 09.05.2006 fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebau- ungsplan „Nördlich des Blankenlocher Weges - Kirchfeld Nord“. Dieser Bebauungs- plan enthält im Bereich der Cluster 4 und 5 lediglich ein Mindestmaß an Festsetzun- gen. So wurde unter anderem auf die Ausweisung der internen Erschließung und klar definierter Baubereiche verzichtet. Es wurde lediglich ein großes Baufenster je- weils über ein ganzes Cluster gelegt und zwei in Nord-Süd-Richtung verlaufende Grünzäsuren sowie eine zentrale private Grünfläche festgesetzt. Städtebaulich sich darauf zu beschränken, wurde für vertretbar erachtet, weil das Grundstück komplett im Eigentum der Konversionsgesellschaft Karlsruhe mbH (KGK) ist und hier auch Möglichkeiten für „experimentellen Wohnungsbau“ geschaf- fen werden könnten. Im Herbst 2009 beauftragte die KGK drei Karlsruher Architek- turbüros mit einem städtebaulichen Entwurf für diesen Bereich. Bei den drei einge- reichten Entwürfen bot der Entwurf des Büros Kränzle + Fischer-Wasels am Ehesten auch die Möglichkeit zu alternativen Wohnformen. Entsprechend diesem Entwurf soll nun der Bebauungsplan geändert werden, mit dem Ziel, die äußeren Grundstücke an private Interessenten zum Bau von Reihen-, Einzel- und Doppelhäusern zu ver- äußern. Die inneren Hausgruppen sollen für Baugruppen zur Verfügung stehen. Um die privaten Bauherren zur Einhaltung gemeinsamer Leitlinien für die Bebauung zu verpflichten, soll ein parallel dazu erarbeitetes „Gestaltungshandbuch“ diese pri- vatrechtlich daran binden. Ergänzend dazu sollen die Leitlinien so weit wie möglich auch im Änderungs-Bebauungsplan aufgenommen werden. Der in der beigefügten Anlage dargestellte Rahmen gibt die Ziele in weitgehend konkretisierter Form wie- der, wie sie dem künftigen Änderungs-Bebauungsplan zugrunde liegen sollen. Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung. Das Bebauungsplanverfahren soll deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Maßgebend für die Abgrenzung ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsam- tes / Liegenschaftsamtes vom 23.12.2009. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 5 II. Dem Planungsausschuss wird empfohlen, zu beschließen, für den Bereich „Nördlich des Blankenlocher Weges - Kirchfeld Nord Änderung Cluster 4 und 5“, Karlsruhe- Neureut einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: - Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemein- derat (§ 14 BauGB) - Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB) - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Beschluss: A. Antrag an den Planungsausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Nördlich des Blankenlocher Weges - Kirchfeld Nord Änderung Cluster 4 und 5“, Karlsruhe-Neureut einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan vom 23.12.2009 ersichtlich.