Änderung des Bebauungsplans „Junge Hälden“

Vorlage: 24301
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.02.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 24.02.2010

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2
    Extrahierter Text

    Ergänzende Erläuterungen Seite 1 BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 24.02.2010 51 2 öffentlich Änderung des Bebauungsplans „Junge Hälden“ Die Ortschaftsratsfraktionen von SPD, CDU, GLG und FDP stellten am 31.12.2009 folgenden interfraktionellen Antrag: Die Ortschaftsratsfraktionen beantragen eine Änderung des Vorentwurfs (Bebauung des städtischen Grundstückes FlSt. Nr. 9069, (Teilfläche) an der Ziegeleistraße) im laufenden Verfahren mit folgender Begründung: Seit der Beschlussfassung des Ortschaftsrates am 26.7.2006 für die Bebauung des städtischen Grundstückes mit der FlSt. Nr 9069 zur Schaffung von Wohnraum z.B. für junge Familien haben sich neue Gesichtspunkte sowohl hinsichtlich der Bau- landerschließung als auch der Errichtung von Wohngebäuden ergeben. So muss nach unsrer Ansicht das vom Gemeinderat einstimmig beschlossene Kli- maschutzkonzept generell Berücksichtigung finden. Weiter muss die vorhandene Topografie erhalten bleiben, weil die geplante Auffüllung des Geländes ein erhebli- cher Eingriff wäre. Außerdem sollen die formulierten Interessen der Anwohner be- rücksichtigt werden. Im Einzelnen sind folgende Punkte in der Änderung zu berücksichtigen: 1. Klimaschutzkonzept Karlsruhe 2009 insbesondere Klimaschutzvorgaben im städt. Grundstücksverkehr und klimagerechte Bauleitplanung unter Zugrunde- legung der erforderlichen Handlungsschritte 2. Erstellung eines Klimagutachtens zum gegenwärtigen Stand und zu den Fol- gen einer Bebauung 3. Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB 4. Vororttermin des Stadtplanungsamtes zusammen mit betroffenen Anwohnern und Anliegern, Ortsverwaltung und Ortschaftsrat 5. Lockere Bebauung, die eine Durchlüftung des Gebiets gewährleistet und der die Aussagen des Klimagutachtens zugrunde gelegt sind. 6. Anordnung der Gebäude so, dass Solarnutzung ermöglicht wird. 7. Verpflichtende Einhaltung des Passivhausstandards 8. Erschließung ohne Stützmauern und Terrassierung. Die gewachsene Gelän- deoberfläche ist in ihrem Verlauf zu erhalten Ergänzende Erläuterungen Seite 2 9. Bereitstellung von Bauflächen z.B. nicht nur für junge Familien sondern auch Mehrgenerationenwohnen und die Möglichkeit von Erbpachtverträgen. Stellungnahme der Ortsverwaltung: Bereits im November hatte die Ortsverwaltung angekündigt, dass der Bebauungs- plan nochmals in öffentlicher Sitzung behandelt wird. Am 27.01.2010 fand nach vorangehender Ortsbesichtigung eine nichtöffentliche Sit- zung des Ausschusses „Planung und Bauwesen“ statt. Nach ausführlicher Informati- on sowie nach intensiver und teilweise kontroverser Diskussion fasste der Aus- schuss mehrheitlich folgende Grundsatzempfehlung an den Ortschaftsrat: Einer Bebauung gemäß der vom Ortschaftsrat beschlossenen Variante 8 wird – mit den noch zu beschließenden Modifikationen – grundsätzlich zugestimmt. Folgende Modifizierungen wurden gefordert und somit dem Ortschaftsrat empfohlen: 1. Auf Stützmauern wird gänzlich verzichtet. 2. Eine Reduzierung der Dichte erfolgt nicht, d.h. z.B. kein Wegfall der Reihenmittelhäuser. .....3. Höhenreduzierung durch Verzicht auf Dachausbau und somit Ausbildung ei- nes Flachdachs zur Nutzung von Solartechnik. ....4. Entsprechend dem Klimaschutzkonzept der Stadt soll beim Verkauf der Bau- plätze sichergestellt werden, dass z.B. nur Niedrigenergiehäuser gebaut wer- den. ....5. Auf weitere Gutachten wird verzichtet. ....6. Dem Stadtplanungsamt wird der Wunsch mitgegeben, dass den Betroffenen im Rahmen der Vorberatung des Auslegungsbeschlusses die Planung erläu- tert wird. Es soll, wenn keine gravierenden Bedenken des Zentralen juristischen Dienstes bestehen, eine informelle Sprechstunde mit den Bürgern veranstaltet werden. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat schließt sich dem Ergebnis der Vorberatung des Ausschusses „Planung und Bauwesen“ an und stimmt dem nun modifizierten Bebauungsplan- entwurf zu.