Anfrage B`90/Die Grünen-OR-Fraktion: Historische Industriegebäude Killisfeldstraße
| Vorlage: | 24274 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.02.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Oststadt, Südstadt |
Beratungen
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gez. OR Ralf Köster Dr. Heike Puzicha-Martz Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier Gerhard Stolz Martin Pötzsche ANFRAGE B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion vom: 03.01.10 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 24.02.10 8 öffentlich Zentraler Juristischer Dienst Historische Industriegebäude Killisfeldstraße Im Bereich des Gewerbegebietes Killisfeld gibt es einige historische Industriebauten und ein Wohngebäude. Von außen betrachtet sind diese in gutem Zustand, teilweise aber auch dem Verfall preisgegeben. Hierzu haben wir folgende Fragen: Anfrage: Aus welcher Zeit stammen diese Gebäude, von wem wurden sie errichtet? Stehen die Gebäude unter Denkmalschutz oder besitzen sie Denkmaleigenschaften? Eine offensichtlich nicht genutzte Halle (H) auf eingezäumtem Gelände ist von außen betrachtet nicht in einem guten Zustand. Wem gehört diese Halle, gibt es Pläne für deren weitere Nutzung?
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STELLUNGNAHME zur Anfrage OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 03.01.10 eingegangen: 08.01.10 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 24.02.10 8 öffentlich Zentraler Juristischer Dienst Historische Industriegebäude Killisfeldstraße Der Anfrage wurde ein Plan beigefügt, in welchem drei Gebäude näher gekennzeichnet sind, über deren Zustand um Auskunft ersucht wird. Diese sind: 1. Ottostr. 6, Werkstattgebäude 2. Ottostr. 4a, Betriebsgebäude 3. Killisfeldstr. 42a, Wohngebäude 4. + 5. Nicht gekennzeichnet wurden die Gebäude Killisfeldstr. 42 und 42b, dennoch nehmen wir dazu aufgrund des Sachzusammenhangs Stellung. 1. Ottostr. 6 Auf dem Grundstück Ottostr. 6 befindet sich die ehemalige Kesselreinigungshalle des Groß- herzoglich Badischen Eisenbahnreparaturwerks, die in historischem, inhaltlichen und formalen Zusammenhang mit den anderen drei in der Liste der Kulturdenkmale eingetragenen Gebäuden (Ottostr. 4a, Killisfeldstr. 42 und Killisfeldstr. 42b) dieser sich einst bis in die Oststadt erstrecken- den Anlage steht. Die Halle ist als Teil dieser Sachgesamtheit Kulturdenkmal nach § 2 DSchG. Aktuell wird sie als Werkstatt genutzt. Die Denkmalausweisung in der Denkmalliste lautet: Killisfeldstraße 42, 42b, Ottostraße 4a, 6 (Flst.Nr. 0-45308/14, 0-45308/27,0-56043, 0-56044/1) Ausbesserungs- und Elektrizitätswerk der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahn: Ausbesserungshalle (großer langestreckter Klinkerbau, Killisfeldstr. 42), Kantinengebäude (heute Wohngebäude mit Büro, Killisfeldstr. 42 b), Elektrizitätswerk (großer Klinkerbau in neogotischen Formen, bezeichnet 1902, Ottostr. 4a), Kesselreinigungshalle (eingeschossiger, heute geschlämmter Klinkerbau, Ottostr. 6), siehe auch Karlsruhe-Südstadt, Wielandstr. 27: Kantinengebäude und Wasserturm (Sachgesamtheit) § 2 2. Ottostr. 4a Dieses Gebäude ist ebenfalls ein Kulturdenkmal nach § 2 DSchG. Es ist das ehemalige Elektrizitätswerk der großherzoglich Badischen Eisenbahngesellschaft und gehört zur Sachgesamtheit Killisfeldstr. 42, 42b, Ottostr. 4a und 6. Am 04.06.2008 wurde das Gebäude von den Denkmalschützbehörden innen und außen besich- tigt. Es ist baulich in einem guten Zustand. Es wird als Verkaufslager benutzt. 3. Killisfeldstr. 42a Das Gebäude ist kein Kulturdenkmal. Seite 2 4. Killisfeldstr. 42b, Das Gebäude Killisfeldstr. 42b steht unter Denkmalschutz und ist in einem guten baulichen Zu- stand. 5. Killisfeldstr. 42 Der langgestreckte Klinkerbau ist das Ausbesserungs- und Elektrizitätswerk der Großherzog- lich Badischen Staatseisenbahn. Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal (siehe Auszug aus der Denkmalliste oben) nach §2 DSchG. Im Jahr 2009 hat der Eigentümer entsprechend den Forderungen der unteren Denkmalschutzbe- hörde Reparaturmaßnahmen am Dach vornehmen lassen. Das Gebäude steht leer und hat seit Jahren keine Nutzung. Der bauliche Zustand ist schlecht, umfangreiche Sanierungsmaßnahmen der wegen Korrosion geschädigten Bauteile können wegen der fehlenden Einnahmen aus dem Gebäude nicht gefordert werden. Der Eigentümer prüft derzeit die Möglichkeiten einer künftigen Nutzung/Verwertung. Nur eine Nutzung, deren Erträge aus gewerblicher Nutzung die zu erwartenden hohen Sanie- rungskosten zumutbar decken können, wird auf Dauer den Verfall des Gebäudes verhindern.
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