Antrag B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion: Lärm-/ Verkehrssituation Rittnertstraße

Vorlage: 24272
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.02.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 24.02.2010

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6, Antrag
    Extrahierter Text

    gez. OR Ralf Köster Dr. Heike Puzicha-Martz Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier Gerhard Stolz Martin Pötzsche ANTRAG B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion vom: 03.01.2010 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 24.02.10 6 öffentlich Bürgerservice und Sicherheit Lärm-/ Verkehrssituation Rittnertstraße Bei der Vorstellung der Lärmkartierung Durlach im OR am 24. September 2008 wurde von der Verwaltung festgestellt, dass: „In der Ortsdurchfahrt B 3 (im Bereich der Marstallstraße und Grötzingerstraße) und der Rittnertstraße bei einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (in der Nacht) Entlastungen um knapp 3 dBA erreicht werden könnten.“ Bei der Sitzung des OR Durlach am 10.12.2008 wurde mitgeteilt, dass bei einer möglichen Minderung des Lärmpegels um mindestens 2,1dBA eine Geschwindigkeitsreduzierung möglich ist. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Regierungspräsidium Karlsruhe. In der Sitzung des OR Durlach vom 11.11.2009 teilte Herr Dr. Ringler vom Stadtplanungsamt mit, dass eine Temporeduzierung auf der Badener Straße in der Nacht durch das Regierungspräsidium genehmigt wurde, aber eine mögliche Reduzierung der Geschwindigkeit in der Rittnertstraße erst gar nicht beantragt wurde. Im Verlauf der letzten Fahrbahnsanierung Rittnertstraße wurde der neue Belag so aufgebracht, dass der Niveauunterschied zwischen Fahrbahn und Bordstein nur noch 4-8cm beträgt. Dies führt dazu, dass ausweichende Fahrzeuge ohne Probleme auch mit höherer Geschwindigkeit auf den Bordstein ausweichen können. Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich auch für die Rittnertstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 in den Nachtstunden beim Regierungspräsidium zu beantragen. In den Bereichen der Rittnertstraße, in welchen der Niveauunterschied zwischen Fahrbahn und Bordstein nur noch gering vorhanden ist, soll eine durchgezogene Linie das Befahren des Gehweges für den fließenden Verkehr „sichtbar“ untersagen.

  • TOP 6, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 03.01.10 eingegangen: 08.01.10 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 24.02.2010 6 öffentlich Bürgerservice und Sicherheit Lärm-/Verkehrssituation Rittnertstraße Die Voraussetzungen für eine Reduzierung der Geschwindigkeit aus lärmschutzrechtlichen Gründen auf der Rittnerstraße in den Nachtstunden sind nicht erfüllt. Insofern kann keine Zustimmung für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen beim Regierungspräsidium Karls- ruhe beantragt werden. Eine Fahrbahnrandmarkierung auf der Rittnertstraße ist nicht geboten. Grundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen sind die Richtlinien zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm. Diese sind für die Verwaltung bindend. Danach kommen entsprechende Lärmschutzmaßnahmen nach den Vorgaben des Innen- ministeriums nur in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort einen der folgenden Richtwerte überschreitet: In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Schulen, Kur- und Altenheimen 70 dB(A) zwischen 06.00 und 22.00 Uhr (tags) 60 dB(A) zwischen 22.00 und 06.00 Uhr (nachts). Neben dem Erreichen dieser Werte muss durch eine vorgesehene Maßnahme auch eine Pegelminderung von mindestens 2,1 db((A) erzielt werden. Bei der vom Stadtplanungsamt durchgeführten Kartierung ist die Rittnertstraße im Lärmakti- onsplan der Stadt Karlsruhe nicht als so genannter Hot-Spot ausgewiesen. Die errechneten Beurteilungspegel von 64 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts liegen weit unter der zulässigen Belastung. Insofern kann beim Regierungspräsidium Karlsruhe keine Zustimmung für ent- sprechende Maßnahmen eingeholt werden. Hinsichtlich des Aufbringens einer Fahrbahnrandmarkierung in der Rittnertstraße sehen die Fachdienststellen (Polizei, Tiefbauamt, Bürgerservice und Sicherheit) keine Notwendigkeit. Gefahrensituationen sind nicht bekannt. Fahrbahnrandmarkierungen werden nicht innerhalb des Stadtgebietes (mit Ausnahme gegenüber Straßenbahngleisen) angebracht. Fahrbahn- randmarkierungen grenzen die Fahrbahn außerhalb geschlossener Ortschaften von einem unbefestigten Seitenstreifen ab. Der Verlauf der Fahrbahn ist im gesamten Bereich der Ritt- nerstraße deutlich zu erkennen. Auf Grund der Situation vor Ort besteht für den Autofahrer keine Notwendigkeit, auf den Gehweg auszuweichen. Derzeit werden bei Sanierungen von Straßen im gesamten Stadtgebiet entsprechend flache Bordsteine verwendet. Auch hier werden keine Fahrbahnrandmarkierungen angebracht. Eine einheitliche Verfahrensweise innerhalb des Stadtgebietes ist sinnvoll.