Sicherheit an Schulen
| Vorlage: | 24219 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.01.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Schulbeirat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 03.02.2010 1 öffentlich Dez. 3 Sicherheit an Schulen Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 03.02.2010 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Schulbeirat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) derzeit noch nicht be- zifferbar, Grundlage für weitere Planungen Haushaltsmittel stehen teilweise zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: HH-Mittel stehen für die Signalisierung und die Verschluss-Systeme zur Verfügung. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Als Konsequenz aus den Amokläufen an Schulen und hier besonders dem Schul- massaker am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt am 26. April 2002 sowie der Ge- schwister-Scholl-Schule in Emsdetten am 20. November 2006 wurde in Karlsruhe im April 2007 ein interdisziplinärer Arbeitskreis (Geschäftsführende Schulleitungen, Staatliches Schulamt, Polizeipräsidium, Branddirektion, Bürgerservice und Sicher- heit, Hochbau und Gebäudewirtschaft, Schul- und Sportamt) eingesetzt, der die Um- setzung der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums, des In- nenministeriums und des Umweltministeriums über das Verhalten an Schulen bei Gewaltvorfällen und Schadensereignissen (VwV Gewaltvorfälle, Schadensereignisse an Schulen – VerhaltensVwV) in Karlsruhe unterstützen sollte. Der Abschlussbericht dieses AK Sicherheit wurde am 17.12.2008 einvernehmlich verabschiedet und anschließend vom Bürgermeisteramt gebilligt. Durch das Schulat- tentat am 11. März 2009 in Winnenden wurde deutlich, dass eine derartige Tat je- derzeit und überall stattfinden kann und sich Schulen und Schulträger so gut als möglich vorbereiten müssen. Der AK Sicherheit hat daher organisatorische, technische und bauliche Maßnahmen definiert und für die Umsetzung priorisiert. Diese Maßnahmen werden im Folgenden dargestellt und erläutert. Der AK Sicherheit war sich stets darüber im Klaren, dass das „System Schule“ grundsätzlich offen ist und auch bleiben muss. Eine absolute Sicherheit kann es daher nicht geben und auch die einzelnen Maßnahmen können einen Amoklauf an Schulen nicht verhindern. Allerdings ist es möglich, durch die vorgesehenen Maßnahmen die Sicherheit an Schulen zu erhöhen und die Risikofak- toren zu minimieren. Der Karlsruher Abschlussbericht wurde auch dem von der Lan- desregierung am 31.03.2009 eingerichteten Expertenkreis Amok vorgestellt, die Karlsruher Vorgehensweise und das Maßnahmenbündel sind als Beispiel gebend in die Arbeit und den Abschlussbericht des Expertenkreises vom 29.09.2009 eingeflos- sen. Im Rahmen der Umsetzung der Verhaltens-VwV sind die Schulen aufgefordert, ein Krisenteam zu bilden und einen Krisenplan zu erstellen. Der AK Sicherheit veran- lasste, dass mit der Polizei abgestimmte Krisenpläne flächendeckend vorliegen. Die Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Polizeireviere verfügen ebenfalls über die aktualisierten Krisenpläne der Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Entsprechend der Analyse der bisherigen Gewaltvorfälle wurde die Ausführung der nachfolgend erläuterten Maßnahmen durch den AK Sicherheit priorisiert. Die höchs- te Priorität haben danach Maßnahmen an Gymnasien, Realschulen und Berufsschu- len, gefolgt von den Grund- und Hauptschulen, Sonderschulen und Grundschulen. Auf diese Vorgehensweise wird auch im Abschlussbericht des Expertengremiums Amok ausdrücklich Bezug genommen. Konkrete Maßnahmen in Karlsruhe: 1. Signalisierung Im Fall einer Amoklage ist ein eindeutiges und unverwechselbares Signal innerhalb der Schule notwendig. Um den Informationsfluss auch in Krisensituationen zu ge- währleisten, sind Hausrufanlagen am besten geeignet. Nachdem diese jedoch nicht mehr in den Schulbauempfehlungen enthalten sind, verfügen die wenigsten Karlsru- her Schulen über funktionierende Hausrufanlagen. Die Kosten zur Umsetzung belau- fen sich nach einer vorläufigen Schätzung für alle Schulen in Trägerschaft der Stadt auf ca. 4.310.000 €. Die Bereitstellung von Hausrufanlagen wird auch durch den Ex- pertenkreis Amok empfohlen, hierzu wird eine Ergänzung der Verwaltungsvorschrift vorgeschlagen. Der Städtetag Baden-Württemberg wird wegen der Finanzierung und der Umsetzungsmöglichkeiten in Verhandlungen mit dem Land eintreten. Ausge- hend von gemittelten Kosten von 50.000 € je Schule und einem Bedarf bei 75 % der Schulen könnten landesweit Kosten von 150 Mio. € entstehen. Im Hinblick auf die weitere Umsetzung soll diese Maßnahme für Karlsruhe entsprechend der Priorisie- rung geplant und haushaltsreif vorbereitet werden. Der AK Sicherheit hat aufgrund der erheblichen Kosten und der benötigten Pla- nungs- und Ausführungszeit vorgeschlagen, bis zum Einbau von Hausrufanlagen ein eindeutiges „Amoksignal“ zu definieren und durch Nutzung des vorhandenen Läute- werks zu realisieren. Das einheitliche Signal für den Gewaltvorfall (Verbleiben in den Klassenräumen) an allen Schulen besteht aus drei 30 Sekunden langen Dauertönen. Zwischen den Dauertönen ist eine Pause von 15 Sekunden (Taktung: 30 s / 15 s / Ergänzende Erläuterungen Seite 4 30 s / 15 s / 30 s). Die Klangfarbe orientiert sich an dem jeweilig an der Schule vor- handenen System (z. B. Klingel, elektronisch erzeugter Ton). Das Signal hat oberste Priorität und darf durch andere Befehle (z. B. Pausensignal) nicht unterdrückbar sein. Stellen für die Auslösung des Signals müssen sich in den Räumen der Schulleitung, im Sekretariat und der Hausmeisterei befinden. Weitere Auslösestellen sind je nach Bedarf und den örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Das Amoksignal ist im Bereich der priorisierten Schularten nahezu flächendeckend vorhanden; die Kosten beliefen sich je Schule auf ca. 2.000 bis 3.000 €. Die Maßnahme wird im Jahr 2010 abge- schlossen. 2. Verschluss-Systeme Im Falle einer Amok-/Gewaltlage ziehen sich die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte in das Klassenzimmer oder Fachräume zurück. Ein Eindringen des Täters in diese Räume wird durch das Anbringen von Türknäufen am wirkungsvollsten ver- hindert. Hierzu wird an den einzelnen Zimmertüren auf der Flurseite der Drücker je- weils gegen einen Knauf ausgetauscht. In einer Krisensituation, d. h. nach Auslö- sung des Amoksignals muss die Tür dann nicht manuell verriegelt werden. Ein ge- waltsames Öffnen der Tür durch den Täter ist unwahrscheinlich bzw. würde viel Zeit in Anspruch nehmen, die ihm bei der Tatausführung nicht zur Verfügung steht. Diese Maßnahme wird sinnvoller Weise ergänzt durch pädagogische Maßnahmen, die vor Ort entsprechend der schulischen Gegebenheiten entschieden werden müssen. So hat beispielsweise das Helmholtz-Gymnasium, das in einem Pilotversuch mit den Türknäufen ausgestattet wurde, einen Pausenordnerdienst eingeführt, bei dem zwei Schülerinnen bzw. Schüler während der großen Pausen im Raum bleiben. Damit ist sichergestellt, dass bei Amokalarm in der Pause die Fluchtmöglichkeit erhalten bleibt. Die Kosten für die Knauflösung belaufen sich auf rund 485.000 €, die Mittel wurden im Doppelhaushalt 2009/10 zur Verfügung gestellt. Es ist vorgesehen, diese Maßnahme bis Ende 2010 abzuschließen. Der Einbau von Türknäufen wird von den betroffenen Schulen positiv beurteilt. Neben der Erhöhung der Sicherheit gibt es noch (erwünschte) Nebeneffekte: Rückgang von Verschmutzungen, Beschädigun- gen und Diebstählen. Als negative Folge werden verstärkte Unterrichtsstörungen z. B. beim Toilettengang von Schülern genannt. Die Maßnahmen Signalisierung und Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Verschluss-System sind im Kontext zu betrachten, d. h. sofern keine Alarmierung erfolgt, werden die Türen geöffnet bzw. können auch entsprechend der pädagogi- schen Erfordernisse offen bleiben. Nach Alarmauslösung bieten die geschlossenen und von außen nicht zu öffnenden Türen einen wesentlichen Schutz. 3. Flucht- und Rettungspläne Flucht- und Rettungspläne sind gem. Ziff. 2.1.2 der VwV Gewaltvorfälle und Scha- densereignisse an Schulen zu erstellen. Sie sollen ortsunkundigen Personen Evaku- ierungswege aufzeigen/bilden für ortskundige Personen im Panikfall ein Leitsystem. Die Kosten für diese priorisierte Maßnahme (Grundvoraussetzung für eine Erhöhung der Sicherheit) betragen rund 427.000 € und sind noch bereitzustellen. 4. Kennzeichnung der Schul-Räume/-Geschosse/-Eingänge Diese Maßnahme hat folgende Effekte: Einsatzkräften (Polizei/Feuerwehr/Rettungsdienst) soll im Einsatzfall die ra- sche Orientierung in den Gebäuden ermöglicht werden. Lagemeldungen von Lehrern/Schülern sollen auch im Panikfall (Brand/Gewaltdelikt) optimiert werden. Leitsystem für ortsunkundige Besucher (Eltern, Handwerker, Vertreter etc.) im täglichen Betrieb Die Umsetzung ist nach Auffassung des AK Sicherheit empfehlenswert, die Kosten betragen nach einer vorläufigen Schätzung ca. 418.000 €. 5. Technische Sichtverbindung Als wünschenswert hat der AK Sicherheit die Schaffung technischer Sichtverbindun- gen zu relevanten Schulbereichen (z. B. Eingangsbereich) eingestuft. Hierbei ist je- doch anzumerken, dass im schulischen Bereich einerseits die gesetzliche Grundlage z. B. für eine Aufzeichnung (Videoüberwachung) nur in absoluten Ausnahmefällen gegeben sein könnte, andererseits wäre eine derartige Maßnahme ein erheblicher Eingriff in das soziale Miteinander einer Schule. Dieses Thema wird daher aktuell nicht weiter verfolgt, auch wenn positive Nebeneffekte wie z. B. Verringerung von Vandalismus zu erwarten wären. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Mögliche weitere schulträgerrelevante Maßnahmen entsprechend den Empfeh- lungen des Expertenkreises Amok: Ausstattung der Schulleitungen mit Pagergeräten (Empfehlung Nr. 82) Um den möglichst störungsfreien und direkten Informationsfluss zu den Schulleitun- gen im Katastrophenfall zu gewährleisten, sollen die Schulleitungen mit je einem Pager ausgestattet werden. Mit diesen Geräten können – unabhängig vom Handy- netz – Kurznachrichten empfangen werden. Sie sind unter anderem bei Feuerweh- ren und in Krankenhäusern im Einsatz. Die Erstbeschaffung der Geräte (Garantie- zeit: 6 Jahre) für die Karlsruher Schulen dürfte sich (bei einem Stückpreis von 70 € bis 100 €) auf ca. 6.300 € bis 9.000 € belaufen. Zudem sind jährliche Betriebskosten zwischen 7.000 € bis 11.000 € zu erwarten. Pager sind die beste Alternative für die Erfüllung der Anforderung, Schulleitungen schnellstmöglich über Krisensituationen zu unterrichten. Die Städte sind als Ortspolizeibehörden, Schulträger und Krisenma- nager vor Ort auf deren Wunsch in die Kommunikation des Landes mit den Schulen einzubeziehen. Die Expertenratsempfehlungen sehen dies nicht vor, wiewohl es der Städtetag vorgeschlagen hat. Einrichtung von Stellen für Schulsozialarbeit (Unterpunkt zu Empfehlung Nr. 83) Der Ausbau von Schulsozialarbeit ist ein wirksames Mittel zur Gewaltprävention an Schulen. Schulsozialarbeit stärkt die Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler nachhaltig und trägt damit maßgeblich zur Erfüllung des schulischen Erziehungsauf- trags bei. Landesweit scheitert der Ausbau der Schulsozialarbeit an finanziellen Engpässen, die vom völligen Rückzug des Landes aus der Schulsozialarbeitsförde- rung zum Ende des Schuljahrs 2005/06 rühren. Position des Städtetags Baden-Württemberg: Der Städtetag Baden-Württemberg sieht in den Empfehlungen des Expertenkreises Amok eine gute Grundlage für die weitere Verbesserung der Gewaltprävention an Schulen, sieht aber auch das Erfordernis finanzieller und organisatorischer Verein- barungen mit dem Land. Das Land wird zu Verhandlungen in diesem Bereich aufge- fordert. Die Ausstattung der Schulen mit Amokalarmsignalen und Türknaufsystemen sowie Pagern wird auf Grundlage dieser Verhandlungen empfohlen. Außerdem for- Ergänzende Erläuterungen Seite 7 dert der Städtetag die Wiederaufnahme der Landesförderung für die Schulsozialar- beit. Weiteres Vorgehen in Karlsruhe: Der AK Sicherheit hat sich aufgrund der drängenden Problematik zunächst mit den baulichen Maßnahmen zur Schaffung von „sicheren und gesunden Schulen“ (Safe and Healthy Schools / Sprague, Walker 2005) befasst. Nur sechs Monate nach Win- nenden machte der Schulattentäter von Ansbach im September 2009 Schlagzeilen. Dies verdeutlichte nochmals die Dringlichkeit der Maßnahmen. Zwischenzeitlich sorgten auch Vorfälle am Kant-Gymnasium (10.12.2009) sowie die Einstellung des Unterrichts am Fichte-Gymnasium am 21.12.2009 wegen eines Drohbriefs für eine Verunsicherung unter den Schulen, den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern. Ziel des AK Sicherheit ist daher neben der Begleitung der baulichen Maß- nahmen eine Intensivierung des Kontakts der Schulen mit den Beratungsstel- len/Institutionen wie z. B. Psychologische Beratungsstelle/Schulpsychologische Be- ratungsstelle/Sozialer Dienst. Der Arbeitskreis Sicherheit wird um den Sozialen Dienst erweitert. Im Hinblick auf Maßnahmen zur Gewaltprävention soll eine Über- sicht der entsprechenden Angebote vor Ort erstellt werden. ___________________________________________________________________ Beschluss: I. Antrag an den Schulbeirat 1. Der Schulbeirat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 2. Wv. sofort (SuS) II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Schulbeirates am 03.02.2010 III. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung der Vorlage an die Mitglie- der des Schulbeirates Dezernat 3 Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Dezernat 4 HGW SJB Stkä BuS SuS Dezernat 1