Ergänzungsantrag GRÜNE: Bebauungsplan "Weißdornweg 16", Karlsruhe-Neureut

Vorlage: 24184
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.01.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.01.2010

    TOP: 3.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE_BBPlan Weißdornweg
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 26. Januar 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 7. Plenarsitzung Gemeinderat 26.01.2010 259 3 öffentlich Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Weißdornweg 16“, Karlsruhe-Neureut: Teil A, 4.3.5 Ver- und Entsorgung, Teil B 4 Erneuerbare Energien Es werden konkrete Festsetzungen zu einer dezentralen Energieversorgung (Blockheizkraftwerk) getroffen. Zusätzlich wird geprüft, in welcher Weise und in welchem Umfang Solarkollektoren, bzw. Fotovoltaikanlagen sinnvoll in die Planung integriert werden können. Das Planungskonzept zur Ver- und Entsorgung der Gebäude sieht lediglich die Überprüfung der Möglichkeit vor, alternative Energien einzusetzen und enthält in Teil B nur vage Aussagen zu einer verstärkt anzustrebenden Nutzung erneuerbarer Energien. Klimaschutz in der Kommune erfordert jedoch, bei jedem Bauvorhaben mit klaren Festsetzungen für eine konkrete Umsetzung zu sorgen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Hauptamt - Sitzungsdienste - 26. Januar 2010 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP_3
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Ergän- zungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 26.01.2010 eingegangen: 26.01.2010 Gremium: 7. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.01.2010 259 3 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Weißdornweg 16", Karlsruhe-Neureut: Teil A, 4.3.5 Ver- und Entsorgung, Teil B 4 Erneuerbare Energien Konkrete Festsetzungen zur Energieversorgung (Blockheizkraftwerk, Solarkollektoren, Foto- voltaikanlagen) können in den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nur aufgenommen wer- den, soweit sie im konkreten Fall praktikabel sind. Die hierfür erforderlichen Untersuchungen durch den Vorhabenträger sind noch nicht abgeschlossen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit