Anfrage StRn Baitinger, StRn Geiger, StRn Fischer, StRn Melchien (SPD): Ausbildung und Betreuung von Tagesmüttern

Vorlage: 24128
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.01.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.01.2010

    TOP: 25

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 25
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) vom: 18.12.2009 eingegangen: 18.12.2009 Gremium: 7. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.01.2010 258 25 öffentlich Dez. 3 Ausbildung und Betreuung von Tagesmüttern Zu 1.: Welche Ausbildung ist für die Zulassung als Tagesmutter zwingend notwendig? Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden Württem- berg zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) erfolgt die Qualifizierung von Kindertages- pflegepersonen nach einem standardisierten, modularen Qualifizierungskonzept. Seit dem Jahr 2007 ist eine Grundqualifizierung mit 62 Unterrichtseinheiten, ab dem Jahr 2011 mit 160 Unter- richtseinheiten nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes München (DJI) für Kinderta- gespflegepersonen, die der Pflegeerlaubnispflicht nach § 43 SGB VIII unterliegen, vorgeschrie- ben. Der Pflegekinderdienst der Stadt Karlsruhe hat bereits ab dem Jahr 2009 in Kooperation mit der VHS Karlsruhe die Grundqualifizierung von Tagespflegepersonen entsprechend dem DJI- Curriculum auf 160 Stunden ausgerichtet und erfüllt den angestrebten Höchststandard bereits vor der gesetzlichen Vorgabe. Zu 2.: Wie und in welcher Weise werden Tagesmütter unterstützt und fortgebildet? Kindertagespflegepersonen haben entsprechend § 23 SGB VIII einen Anspruch auf Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie den Anspruch auf eine laufende Geldleistung (Pflege- geld). Für die Beratung und Betreuung der derzeit 350 Tagespflegepersonen mit 450 Tageskindern ste- hen beim Pflegekinderdienst der Stadt Karlsruhe 4,36 Planstellen im Bereich der Kindertagespfle- ge zur Verfügung (Fallzahlenschlüssel: 1 Mitarbeiter/-in zu 80 Tagespflegepersonen und 103 Ta- geskindern). Zur Erfüllung des Beratungsanspruches ist der Pflegekinderdienst auf die Rückmeldung des Bera- tungsbedarfs durch die Tagespflegepersonen angewiesen, der dann im Rahmen von Hausbesu- chen eingelöst wird. Regelmäßige Kontakte zu allen Tagespflegepersonen ohne konkreten Bera- tungsanlass sind aufgrund des Fallschlüssels und der Arbeitsbelastung nicht möglich. Entsprechend der VwV Kindertagespflege Baden-Württemberg sind bereits tätige Kindertages- pflegepersonen angehalten, ihre Qualifikation durch die Teilnahme an 5 Fortbildungsveranstaltun- gen jährlich zu erhalten. Der Pflegekinderdienst der Stadt Karlsruhe bietet seit Jahren ein umfangreiches Fortbildungsan- gebot für Kindertagespflegepersonen an. Im Jahr 2010 werden 35 Einzelveranstaltungen, 2 wö- chentlich stattfindende Spielkreisgruppen mit pädagogischer Begleitung und eine monatlich statt- findende Tageselterngruppe neben vier Grundqualifizierungsseminaren (DJI-Curriculum) für Neu- bewerber angeboten. Seite 2 Zu 3.: Welche Unterstützung erhalten Tagesmütter bei der Betreuung von Kindern mit psy- chischen und physischen Problemen bzw. bei der Betreuung von Kindern aus so genann- ten „Problemfamilien“? Die Förderung in Kindertagespflege wird überwiegend von Eltern genutzt und beansprucht, welche einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder Ausbil- dung befinden. In der Regel kann dabei von intakten Familienverhältnissen mit den üblichen All- tagsbelastungen ausgegangen werden, wie sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit sich bringen. Nur wenige Kinder in der Kindertagespflege zeigen beständige psychische oder physi- sche Auffälligkeiten. Tagesmütter, die Kindern mit psychischen und physischen Belastungen oder aus so genannten „Problemfamilien“ aufnehmen, sind in der Regel erfahrene Tagespflegepersonen, die sich durch ihre Persönlichkeit und Sachkompetenz und eine verstärkte Kooperations- und Beratungsbereit- schaft auszeichnen. Die individuelle Beratung beim Pflegekinderdienst und/oder anderen speziali- sierten Beratungsstellen wie beispielsweise der Psychologischen Beratungsstelle für Eltern und Kinder steht zur Verfügung.

  • SPD_Tagesmütter
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) vom 18. Dezember 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 7. Plenarsitzung Gemeinderat 26.01.2010 258 25 öffentlich Ausbildung und Betreuung von Tagesmüttern 1.) Welche Ausbildung ist für die Zulassung als Tagesmutter zwingend notwendig? 2.) Wie und in welcher Weise werden Tagesmütter unterstützt und fortgebildet? 3.) Welche Unterstützung erhalten Tagesmütter bei der Betreuung von Kindern mit psychischen und physischen Problemen bzw. bei der Betreuung von Kindern aus so genannten „Problemfamilien“? Kinder mit psychischen und physischen Beeinträchtigungen und Kinder aus Familien mit multiplen Problemen bedürfen einer besonderen Betreuung. Nicht alle Tagesmütter sind von Anfang an auf die Betreuung schwieriger Kinder vorbereitet. Oftmals ergeben sich erst im Lauf der Zeit Situationen, die eigentlich eine intensive Begleitung voraussetzen. Deshalb ist es zwingend notwendig, Tagesmütter in regelmäßigen Abständen aufzusuchen, ihnen Hilfen und Fortbildungen anzubieten, die sie in die Lage versetzen, auch mit schwierigen Problemen umgehen zu können. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Gisela Fischer Yvette Melchien Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. Januar 2010 Sachverhalt/Begründung: