Anfrage StR Kalmbach (GfK): Organisiertes Betteln in der Innenstadt
| Vorlage: | 24123 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.01.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom 9. Dezember 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 7. Plenarsitzung Gemeinderat 26.01.2010 253 20 öffentlich Organisiertes Betteln in der Innenstadt 1. Sind der Verwaltung die Hintergründe und „Hintermänner“ der Bettler/-innen in der Innenstadt bekannt? Wenn Ja, welche Einsichten hat sie gewonnen? 2. Teilt die Verwaltung die Ansicht, dass es sich bei der Bettelei nicht um die Grundsicherung bedürftiger Menschen handelt, sondern um eine Methode organisierter Geldbeschaffung, die deshalb zu verbieten und strafrechtlich zu verfolgen ist? 3. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung gegen die organisierte Bettelei in der Innenstadt erwogen und/oder durchgeführt? Mit welchem Erfolg? Sachverhalt/Begründung: Bürger unserer Stadt werden durch organisierte und offensive Bettelei in der Innenstadt immer wieder belästigt. Hiermit sind wohlgemerkt nicht die Straßenkünstler gemeint, die das Stadtbild eher bereichern, sondern überwiegend Frauen aus Osteuropa, oft mit Kleinkindern, die bekanntermaßen von kriminellen Organisationen auf die Straßen geschickt werden, um unter falschem Vorwand Mitleid zu erheischen. Diese Situation ist für die Bettlerinnen, für deren Kinder und für die Bürger nicht zumutbar und sollte beendet werden. Hierbei geht es uns nicht darum, Armut wegzusperren, sondern dem offensichtlichen Missbrauch ein Ende zu setzen. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. Januar 2010
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom: 09.12.2009 eingegangen: 18.12.2009 Gremium: 7. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.01.2010 253 20 öffentlich Dez. 2 Organisiertes Betteln in der Innenstadt Zu der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Sind der Verwaltung die Hintergründe und „Hintermänner“ der Bettler/-innen in der Innen- stadt bekannt? Wenn Ja, welche Einsichten hat sie gewonnen? Zu den Hintergründen und „Hintermännern“ liegen bei der Stadtverwaltung keine Er- kenntnisse vor. 2. Teilt die Verwaltung die Ansicht, dass es sich bei der Bettelei nicht um die Grundsiche- rung bedürftiger Menschen handelt, sondern um eine Methode organisierter Geldbeschaf- fung, die deshalb zu verbieten und strafrechtlich zu verfolgen ist? Das Betteln verstößt nicht gegen strafrechtliche Bestimmungen, es ist als solches nicht strafbar. Konstruiert werden könnte lediglich ein Verstoß gegen § 263 Strafgesetzbuch in Form des so genannten „Bettelbetruges“. Ein solcher ist allerdings nur sehr schwer nach- zuweisen. Das passive Betteln als solches stört auch nicht regelmäßig und typischerweise die öf- fentliche Ordnung. Dies auch dann nicht, wenn ein gewerbsmäßiger Hintergrund vermutet wird. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die die Verwaltung zu einem Verbot des passiven Bet- telns berechtigen würde. Die Anwesenheit auf dem Bürgersteig sitzender Menschen muss von der Gemeinschaft als eine Erscheinungsform des Zusammenlebens hinge- nommen werden und kann nicht generell als sozial abträglicher und damit polizeiwidriger Zustand gewertet werden. Sofern allerdings ein Betteln in aggressiver oder belästigender Weise festgestellt wird, liegt eine andere Wertung vor. In diesen Fällen ergeht ein Platzverweis und das erbettelte Geld wird polizeirechtlich beschlagnahmt und eingezogen. 3. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung gegen die organisierte Bettelei in der Innenstadt erwogen und/oder durchgeführt? Mit welchem Erfolg ? Bei aggressivem oder belästigendem Betteln wird wie bereits unter Ziffer 2 ausgeführt verfahren. Zudem wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt. Lässt sich ein Bettelbetrug feststellen, wird gegen die betreffende Person ein Strafverfah- ren eingeleitet und ein längerfristiges Aufenthaltsverbot für den Innenstadtbereich von Karlsruhe verfügt. In Abstimmung mit der Sozial- und Jugendbehörde und dem Polizeipräsidium Karlsruhe wurde bereits im Jahr 2007 die folgende Vereinbarung getroffen, die auch nach wie vor umgesetzt wird: Seite 2 Werden Frauen beim Betteln mit Kindern angetroffen und festgestellt, dass die Kinder wit- terungsbedingten oder sonstigen schädlichen Einflüssen ausgesetzt sind, wird der Sozia- le Dienst der Sozial- und Jugendbehörde verständigt. Von dort wird dann der Sachverhalt im Hinblick auf Kindeswohl gefährdende Aspekte geprüft und evtl. erforderliche Maßnah- men veranlasst.