Anfrage StRn Baitinger, StRn Ernemann, StR Marin (SPD): Karlsruher Baumschutzverordnung
| Vorlage: | 24121 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.01.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) vom: 01.12.2009 eingegangen: 01.12.2009 Gremium: 7. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.01.2010 251 18 öffentlich Dez. 6 Karlsruher Baumschutzverordnung 1. Wie viele Anträge auf Fällgenehmigung werden jährlich an das Gartenbauamt gestellt? Im Jahr 2008 1 wurden insgesamt 1.033 Anträge im Rahmen der Baumschutzsatzung bearbeitet. Dabei wurden 2.571 Bäume überprüft. 2. Wie viele Genehmigungen wurden abgelehnt und wie viele Genehmigungen erteilt? Für 234 beantragte Bäume wurde keine Fällgenehmigung erteilt. Für 1.448 Bäume wurde die Fällgenehmigung erteilt. An 889 Bäumen fand eine fachliche Überprüfung des Baumes und Beratung der Bau- meigentümerin/des Baumeigentümers statt. 3. Wie viele Bäume wurden auf städtischen Grundstücken gefällt? Auf den vom Gartenbauamt bewirtschafteten Flächen mit einem Gesamtbestand von 145.000 Bäumen werden in der Fällsaison 2009/2010 ca. 500 Bäume gefällt. Diese Zahl umfasst alle Fällmaßnahmen, auch die Entfernung abgestorbenen Baumbestan- des und Durchforstungen von Gehölzbeständen. Die Zahl der jährlichen Ersatz- und Neupflanzungen liegt mit ca. 1.000 Bäumen (Durchschnitt der letzten 5 Jahre) deutlich höher. 1 Die Statistik für 2009 ist noch nicht abgeschlossen, daher wird auf die Zahlen von 2008 zurückgegriffen.
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) vom 1. Dezember 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 7. Plenarsitzung Gemeinderat 26.01.2010 251 18 öffentlich Karlsruher Baumschutzverordnung 1.) Wie viele Anträge auf Fällgenehmigung werden jährlich an das Gartenbauamt gestellt? 2.) Wie viele Genehmigungen wurden abgelehnt und wie viele Genehmigungen erteilt? 3.) Wie viele Bäume wurden auf städtischen Grundstücken gefällt? Private Baumbesitzer, die einen Baum in ihrem eigenen Garten schlagen wollen, beklagen immer wieder, dass aufgrund der "Karlsruher Baumschutzsatzung" aus dem Jahre 1996 Fällgenehmigungen versagt werden, wenn die betreffenden Bäume einen Umfang von 80 Zentimeter überschreiten. Grundsätzlich haben die Betroffenen gute Gründe, wenn sie eine Fällgenehmigung beantragen. Zu den häufigen Gefahrenquellen zählen Gewitterstürme, Blitzeinschlag oder Sturmbruch; oder kräftige Baumwurzeln heben Terrassen an und gefährden unterirdische Gas- und Abwasserleitungen. Besonders prekär ist bei einem älter werdenden Baum die Abschattung der immer kleiner werdenden Privatgärten. Betroffene, die es versäumt haben, einen Baum rechtzeitig zu fällen, fehlt es häufig Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ an Sonnenlicht auf ihren Grundstücken oder in ihren Häusern. Darüber hinaus mindert ein stattlicher, aber schattenreicher Baum den Wert eines Hauses beträchtlich, da die Auflagen zum Nichtfällen auch für jeden folgenden Eigentümer fortbestehen. unterzeichnet von: Doris Baitinger Elke Ernemann Jürgen Marin Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. Januar 2010