Anfrage StR Geiger (GRÜNE): Umsetzung der Anforderungen des Rettungsdienstgesetzes in Karlsruhe

Vorlage: 24119
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.01.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.01.2010

    TOP: 16

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE_Rettungsdienstgesetz
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom 24. November 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 7. Plenarsitzung Gemeinderat 26.01.2010 249 16 öffentlich Umsetzung der Anforderungen des Rettungsdienstgesetzes in Karlsruhe 1. Hat die Stadtverwaltung bereits ein Konzept zur Erfüllung der neuen Anforderungen des Rettungsdienstgesetzes erarbeitet und was sind die Eckpunkte dieses Konzeptes? 2. Ist für die Übergangszeit bis zum Bau der neuen Hauptfeuerwache, welche die integrierte Leitstelle beinhalten soll, schon eine Lösung gefunden, die die Anforderungen des § 6 Absatz (1) Rettungsdienstgesetz erfüllt, und wenn ja, welche? 3. Nach welchen Kriterien bewertet die Stadtverwaltung die materielle und personelle Ausstattung der Rettungswachen? 4. Wie viele Rettungskräfte und Rettungsfahrzeuge werden für den Rettungsdienstbereich Karlsruhe vorgehalten? 5. In wie vielen Fällen mussten Rettungskräfte und Rettungsfahrzeuge in den Jahren 2008 und 2009 von anderen Rettungsdienstbereichen angefordert werden, weil die eigenen Fahrzeuge und Kräfte bereits in Einsatz waren? 6. Wie gewährleistet die Stadtverwaltung die ausreichende Bewerbung der nunmehr einzigen rechtsgültigen Notrufnummer für nichtpolizeiliche Einsätze 112? Die neuesten Änderungen des Rettungsdienstgesetzes schaffen die Verpflichtungen, in allen Rettungsdienstbereichen integrierte Leitstellen zu schaffen. Außerdem wird die europäische Vorgabe umgesetzt, nur die „112“ als einzige Notrufnummer im nichtpolizeilichen Bereich zu verwenden. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Ziel der Anfrage ist u. a., den Umsetzungsstand im Rettungsdienstbereich Karlsruhe in Erfahrung zu bringen. unterzeichnet von: Alexander Geiger Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. Januar 2010

  • TOP 16
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom: 24.11.2009 eingegangen: 24.11.2009 Gremium: 7. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.01.2010 249 16 öffentlich Dez. 5 Umsetzung der Anforderungen des Rettungsdienstgesetzes in Karlsruhe Zu den Fragen 1, 3, 4, 5 und 6 kann die Stadtverwaltung nicht direkt Stellung nehmen, da sie aus den folgenden rechtlichen Gründen keine gesetzliche Zuständigkeit für den Ret- tungsdienst hat. Gemäß § 2 Abs. 1 des Rettungsdienstgesetzes (RDG) ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Arbeit und Soziales, Träger des Rettungsdienstes. Nach § 3 Abs. 1 RDG erstellt das Ministerium für Arbeit und Soziales einen Landesret- tungsdienstplan als Rahmenplan auf. Der Bereichsausschuss für den Rettungsdienst nach § 5 Abs. 1 RDG i. V. m. § 3 Abs. 3 RDG legt die Anzahl und die Standorte der Rettungs- wachen, deren personelle und sächliche Ausstattung unter Berücksichtigung der Einhal- tung der Hilfsfrist und der Wirtschaftlichkeit fest. Dem Bereichsausschuss für den Ret- tungsdienst für den Rettungsdienstbereich Karlsruhe gehören den Regelungen des RDG entsprechend eine gleiche Zahl von stimmberechtigten Vertretern der Leistungsträger (ASB, DRK, MHD und ProMedic) sowie der Kostenträger (Krankenkassen) an. Darüber hinaus sollen, allerdings nur mit beratender Stimme, ein Vertreter der Stadt Karlsruhe und der Feuerwehr daran teilnehmen. Das Gleiche gilt für den Landkreis Karlsruhe. Nach § 30 a RDG Abs. 1 hat das Landratsamt Karlsruhe die Rechtsaufsicht über den Bereichsaus- schuss, da die Rettungsleitstelle ihren Sitz in Bruchsal und damit im Landkreis Karlsruhe hat. Die Anfrage wurde daher zuständigkeitshalber an den Bereichsausschuss für den Ret- tungsdienstbereich Karlsruhe, Geschäftsstelle bei der AOK Mittlerer Oberrhein, weiterge- leitet, der die Anfragen durch den Vorsitzenden wie folgt beantwortet. Zu 1.: Hat die Stadtverwaltung bereits ein Konzept zur Erfüllung der neuen Anforde- rungen des Rettungsdienstgesetzes erarbeitet und was sind die Eckpunkte dieses Konzepte? Gemäß Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg wird die Notfallrettung von den Ret- tungsdienstorganisationen wahrgenommen, mit denen das Sozialministerium eine Rah- menvereinbarung geschlossen hat. Der Bereichsausschuss für den Rettungsdienst erstellt auf der Grundlage des Gesetzes einen sogenannten Bereichsplan, der den Standort der Rettungsleitstelle, Zahl und Standorte der bedarfsgerechten Rettungswachen für den Be- reich der Notfallrettung sowie die personelle und sachliche Ausstattung dieser Einrichtun- gen festlegt. Die Stadt Karlsruhe würde nur subsidiär für diese Aufgabe zuständig sein, falls die obigen Aufgaben nicht erfüllt würden. Das Rettungsdienstgesetz wird somit vom Bereichsaus- schuss und den Rettungsdienstorganisationen umgesetzt. Seite 2 Zu 3.: Nach welchen Kriterien bewertet die Stadtverwaltung die materielle und per- sonelle Ausstattung der Rettungswachen? Siehe Antwort zu Punkt 1. Zu 4.: Wie viele Rettungskräfte und Rettungsfahrzeuge werden für den Rettungsbe- reich Karlsruhe vorgehalten? Es werden 25 Rettungswagen und 5 Notarzteinsatzfahrzeuge vorgehalten sowie ca. 220 Mann Personal, verteilt auf die einzelnen Hilfsorganisationen. Zu 5.: In wie vielen Fällen mussten Rettungskräfte und Rettungsfahrzeuge in den Jahren 2008 und 2009 von anderen Rettungsdienstbereichen angefordert werden, weil die eigenen Fahrzeuge und Kräfte bereits im Einsatz waren? Die Hilfsfrist wird im Rettungsdienstbereich Karlsruhe zu 98 % eingehalten, gesetzliche Vorgabe 95 %, so dass im Regelbetrieb keine fremden Fahrzeuge eingesetzt werden mussten. Zu 6.: Wie gewährleistet die Stadtverwaltung die ausreichende Bewerbung der nunmehr einzigen rechtsgültigen Notrufnummer für nichtpolizeiliche Einsätze 112? Der Rettungsdienst ist wie in der Vergangenheit über die Notrufnummern 110, 112 sowie die 19222 erreichbar. Zuständigkeit siehe Antwort zu Punkt 1.“ Die Stadtverwaltung nimmt zur Frage 2 der Anfrage wie folgt Stellung: Zu 2.: Ist für die Übergangszeit bis zum Bau der neuen Hauptfeuerwache, welche die Integrierte Leitstelle beinhalten soll, schon eine Lösung gefunden, die die Anforderungen des § 6 Absatz 1 RDG erfüllt, und wenn ja, welche? Nach intensiven Verhandlungen mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Karlsru- he, konnte unter Beteiligung des Landkreises Karlsruhe eine einvernehmliche Übergangs- lösung für die Integrierte Leitstelle bis zur Errichtung der neuen Integrierten Leitstelle am neuen Standort der Hauptfeuerwache, Wolfartsweierer Straße, gefunden werden. Diese sieht so aus, dass beide Leitstellenstandorte, also die der bisherigen Feuerwehrleitstelle von Stadt und Landkreis Karlsruhe und der Rettungsleitstelle vom DRK Kreisverband Karlsruhe in Bruchsal, technisch so verknüpft werden, dass der Notruf 112 an beiden Standorten entgegengenommen und auch wechselseitig rückvermittelt werden kann. Des Weiteren ist die technische Realisierung eines Datenaustausches zwischen beiden Einsatzleitsystemen sowie auch ein Personalaustausch angedacht. Mit der Realisierung dieser Übergangslösung ist im 1. Quartal 2010 zu rechnen.