Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Gasbezug der Stadtwerke Karlsruhe
| Vorlage: | 24118 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.01.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 23.11.2009 eingegangen: 23.11.2009 Gremium: 7. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.01.2010 248 15 öffentlich Dez. 4 Gasbezug der Stadtwerke Karlsruhe A. Wurden die Erdgasbezugsmengen von den Stadtwerke Karlsruhe europaweit ausgeschrieben? Nein. B. Wenn nein, warum nicht? Eine europaweite Ausschreibung des Erdgasbezugsvertrages war nicht erforderlich. Die Anfrage zitiert eine Verpflichtung zur Ausschreibung beim Energiebezug. Dies gilt für die Energieversorgung einer Kommune bei eigenen Gebäuden (Verwaltungsgebäude, Schule etc.). Hiervon ist jedoch der vorliegende Sachverhalt des Gasbezugs zur Weiterverteilung als Energie- versorger zu unterscheiden: Gemäß § 100 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen (GWB) gilt das Vergaberecht u. a. nicht für die Beschaffung von Energie oder von Brenn- stoffen zur Energieerzeugung bei Tätigkeiten auf dem Gebiet der Energieversorgung. Gleichwohl wurden vor Vertragsabschluss mehrere Vergleichsangebote eingeholt. Letztlich entschieden sich die Stadtwerke für das wirtschaftlich günstigste Angebot. C. Wenn ja, wie viele Bieter gab es? Entfällt. E. Waren die E.ON Ruhrgas der günstigste Anbieter? Entfällt. Siehe unter B. F. Wenn nein, warum wurde der Vertrag mit E.ON Ruhrgas verlängert? Siehe unter B. D. Steht dies im Zusammenhang mit der Beteiligung von E.ON Ruhrgas über die Beteiligungsgesellschaft THÜGA an den Stadtwerke Karlsruhe? Nein.
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 23. November 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 7. Plenarsitzung Gemeinderat 26.01.2010 248 15 öffentlich Gasbezug der Stadtwerke Karlsruhe A. Wurden die Erdgasbezugsmengen von den Stadtwerke Karlsruhe europaweit ausgeschrieben? B. Wenn Nein, warum nicht? C. Wenn Ja, wie viele Bieter gab es? E. Waren die E.ON Ruhrgas der günstigste Anbieter? F. Wenn Nein, warum wurde der Vertrag mit E.ON Ruhrgas verlängert? D. Steht dies im Zusammenhang mit der Beteiligung von E.ON Ruhrgas über die Be- teiligungsgesellschaft THÜGA an den Stadtwerke Karlsruhe? (19.11.2009) Erdgas-Liefervertrag zwischen E.ON Ruhrgas und Stadtwerken Karlsruhe E.ON Ruhrgas und die Stadtwerke Karlsruhe haben Verträge über Erdgaslieferungen bis zum Jahr 2011 abgeschlossen. Das Liefervolumen wurde insgesamt auf rund 3,7 Mrd. Kilowattstunden pro Jahr festgelegt. Der Vertrag läuft bis zum 1. Oktober 2011. Versorgt werden Haushalte, Industriekunden und Kraftwerke. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ "Die Stadtwerke Karlsruhe sind mit an der Spitze bei der Nutzung der veränderten Beschaffungsmöglichkeiten auf dem Gasmarkt. Wir haben unser Konzept von der klassischen Vollversorgung hin zur strukturierten Beschaffung mit Verträgen für Kommunalgas, Industrie und Kraftwerke weiterentwickelt", erklärte Dr. Thomas Un- nerstall, Geschäftsführer Vertrieb und Handel der Stadtwerke Karlsruhe. "Wir freuen uns sehr, dass wir die fast 40-jährige, bewährte Vertriebspartnerschaft mit den Stadtwerken Karlsruhe fortsetzen können", betonte E.ON Ruhrgas- Vertriebsvorstand Dr. Stefan Vogg. "Mit einem innovativen Produktportfolio greift E.ON Ruhrgas unterschiedliche Markteinschätzungen und Risikoabwägungen auf. Unsere Kunden können zwischen verschiedenen Lieferprodukten wählen und diese untereinander kombinieren. Damit bringen wir die Entscheidung zum Kunden." *Wenn Kommunen einen Vertrag über Energiebezug schließen, dann sind sie zur europaweiten Ausschreibung verpflichtet. Das schreiben die Vergaberichtlinien vor. Die Untergrenze von 200.000 Euro wird von so gut wie allen Bezugsverträgen überschritten, denn sie gilt für die Gesamtlaufzeit des Vertrags. Kommunen treten auf dem Energiemarkt teilweise mit eigenen Stadtwerken als Energieversorger auf. Zudem sind sie in jedem Fall mit ihren Liegenschaften (Ver- waltungen, Bürgerhäuser, Bäder, Kindergärten, etc.) Endverbraucher von Energie. Der Deutsche Städtetag geht davon aus, dass Kommunen keiner Ausschreibungs- pflicht unterliegen, wenn sie über ein eigenes Energieversorgungsunternehmen ver- fügen bzw. Mehrheitsgesellschafter eines solchen sind. In einem Urteil (C-107/98) vom November 1999 hat der Europäische Gerichtshof allerdings festgestellt, dass eine Gebietskörperschaft auch dann nicht von ihrer Ausschreibungspflicht entbunden ist, wenn sie beabsichtigt, eine Eigengesellschaft mit der Lieferung einer Ware zu beauftragen. Durch haushaltsrechtliche Vorschriften - wie sie etwa das Haushaltsgrundsätzege- setz und die Gemeindeordnung enthalten - sind Kommunen zur sparsamen und wirt- schaftlichen Verwendung ihrer Haushaltsmittel verpflichtet, die ihnen vom Steuerzah- ler zufließen. Dieser Verpflichtung kommen Gebietskörperschaften im Bereich der Beschaffung durch Ausschreibung der benötigten Leistungen nach, um in wettbe- werblichen Verfahren die wirtschaftlichsten Angebote zu ermitteln. Energielieferungen sind nach der "Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenom- men Bauleistungen (VOL)" und nach dem neuen Vergaberecht bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte grundsätzlich europaweit auszuschreiben. Diese Aus- schreibungspflicht besteht sowohl bei einem Neuabschluss wie auch bei anstehen- der Verlängerung von Energielieferverträgen. Seite 3 __________________________________________________________________________________________ So ist nach einem Urteil (Verg 13/00) des OLG Düsseldorf vom 14. Februar 2001 eine Ausschreibung selbst dann erforderlich, wenn der öffentliche Auftraggeber von der Möglichkeit der ordnungsgemäßen Kündigung eines bestehenden Liefervertra- ges keinen Gebrauch macht, sondern diesen deutlich modifiziert fortsetzen will. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. Januar 2010