Antrag SPD-Fraktion: Erhaltungssatzung für die "Lohfeldsiedlung"

Vorlage: 24117
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.01.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.01.2010

    TOP: 14

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD_Lohfeldsiedlung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 21. Dezember 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 7. Plenarsitzung Gemeinderat 26.01.2010 247 14 öffentlich Erhaltungssatzung für die „Lohfeldsiedlung“ 1.) Die Stadt Karlsruhe erlässt für die "Lohfeldsiedlung" eine Erhaltungssatzung. 2.) In dieser Satzung wird die vom Verein für den Erhalt der Lohfeldsiedlung formulierte Gestaltungssatzung mit aufgenommen. Die Lohfeldsiedlung wurde nach langer Diskussion erhalten und die Gebäude renoviert. Daher bildet sie ein wertvolles Ensemble der Karlsruher Baukultur. Der Verein zum Erhalt der Lohfeldsiedlung e.V. hat für die im Jahr 1919/20 erbaute Lohfeldsiedlung eine Zukunftsperspektive erarbeitet, da auch in Zukunft sicherlich weitere Änderungen und der Verkauf einzelner Häuser anstehen werden. Durch eine Erhaltungssatzung soll die Struktur der Lohfeldsiedlung in ihrer bisherigen Art auch langfristig erhalten bleiben. unterzeichnet von: Doris Baitinger Michael Zeh Jürgen Marin Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. Januar 2010 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 14
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 21.12.2009 eingegangen: 21.12.2009 Gremium: 7. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.01.2010 247 14 öffentlich Dez.6 Erhaltungssatzung für die „Lohfeldsiedlung“ Das Ziel, die Struktur der Lohfeldsiedlung in ihrer bisherigen Art auch langfristig zu erhalten, ist durch den Bebauungsplan Nr. 773 „Kriegs-, Sommer-, Gottesauer und Wolfartsweierer Straße (Im Lohfeld)“, der im Sommer 2006 Rechtskraft erlangte, bereits abgedeckt. Die örtli- chen Bauvorschriften des Bebauungsplanes sind seinerzeit in enger Abstimmung mit dem Verein zur Erhaltung der Lohfeldsiedlung erarbeitet worden. Auch wenn Bebauungsplan und Erhaltungssatzung zwar grundsätzlich unterschiedliche städtebauliche Planungsinstrumente sind, gibt es zwischen diesen in Bezug auf den Wir- kungs- und Detaillierungsgrad zur Definition baugestalterischer Absichten keinen Unter- schied. Beide Instrumente sind hinsichtlich der städtebaulichen Ziele durch § 172 BauGB und hinsichtlich der Baugestaltung durch § 74 LBO in gleicher Weise definiert. Die Erhal- tungssatzung kann in diesem Fall nur den Inhalt widerspiegeln, der bereits durch den Be- bauungsplan abgedeckt ist. Dem Antrag wurde durch die Aufstellung des Bebauungsplanes bereits Rechnung getragen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit