Antrag SPD-Fraktion: Medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere
| Vorlage: | 24116 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.01.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 14. Dezember 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 7. Plenarsitzung Gemeinderat 26.10.2010 246 13 öffentlich Medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept für die medizinische Behandlung von Menschen ohne Papiere und stellt dieses Konzept im Sozialausschuss vor. Schätzungsweise leben zwischen 500 000 und einer Million Menschen in Deutschland ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung. In Karlsruhe könnte es sich schätzungsweise um einen Personenkreis von ca. 3 000 Menschen handeln, zumal durch die hier befindliche Landesaufnahmestelle für die meisten Flüchtlinge, die in Baden-Württemberg ankommen, Karlsruhe die erste Anlaufstelle ist. Ein offizieller Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ihnen im Regelfall aus Angst vor einer Abschiebung verschlossen. Seit langem sieht das Menschenrechtszentrum Karlsruhe einen besonderen Bedarf für eine Verbesserung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen. Um Menschen ohne Papiere im Krankheitsfall Hilfe anbieten zu können, sind in vielen deutschen Städten Beratungsangebote entstanden, die unter dem Namen „Medinetz“ schnelle, niedrigschwellige und kostenlose Unterstützung leisten. In Karlsruhe befindet sich dieses Hilfsangebot im Aufbau. Es handelt sich dabei um eine medizinische Vermittlungsstelle für Menschen ohne Papiere, die Menschen gleich welcher Rasse, Hautfarbe oder Geschlecht, Zugang zu medizinischer Versorgung vermittelt. Unter Wahrung der Anonymität erfolgt auf der Basis eines ersten Beratungsgesprächs die Weiterleitung an niedergelassene Ärzte, Hebammen oder Krankenhäuser. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Medinetz bedarf zum Aufbau eines Netzwerkes aus Ärzten, Apothekern, Notaufnahmestationen und Dolmetschern Hilfe bei der im Wesentlichen ehrenamtlich geleisteten Arbeit. unterzeichnet von: Doris Baitinger Gisela Fischer Angela Geiger Yvette Melchien Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. Januar 2010
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 14.12.2009 eingegangen: 14.12.2009 Gremium: 7. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.01.2010 246 13 öffentlich Dez. 3 Medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere - Kurzfassung - Menschen ohne Papiere suchen aus Angst vor der Weitergabe ihrer Daten und wegen des fehlenden Versicherungsschutzes nur im äußersten Notfall einen Arzt auf, obwohl ihr Gesundheitszustand in der Regel schlechter ist als bei der Mehrheit der Bevölkerung. In Anbetracht der Komplexität des Themas, der schwierigen rechtlichen Situation und des hohen Beratungsbedarfs schlägt das Bürgermeisteramt die Verweisung in den Sozialausschuss und Migrationsbeirat vor. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In § 96 des Aufenthaltsgesetzes ist festgeschrieben, dass die Beihilfe zu illegalem Aufenthalt in Deutschland verboten ist. Strittig ist, ob Ärzte überhaupt einen illegalen Aufenthalt durch eine Behandlung verlängern und damit Gesetzesbruch begehen. In § 87 ist ergänzend die Übermittlungspflicht öffentlicher Stellen festgeschrieben. Das heißt, dass kommunale Krankenhäuser und Gesundheitsämter dazu verpflichtet sind, Patienten, die illegal sind, zu melden. Für die Kranken hat das dann oftmals die Abschiebung nach dem Krankenhausaufenthalt zur Folge. Arztpraxen, Krankenhäuser in kirchlicher und privater Trägerschaft fallen nicht unter dieses Gesetz. Möchten sie ihre Leistungen jedoch bezahlt haben und melden die Patienten deshalb an das Sozialamt, übernimmt das Sozialamt die Versorgungs- kosten. Verbunden damit ist aber auch eine Weitergabe der Daten des Patienten. Menschen ohne Papiere suchen deshalb nur im äußersten Notfall einen Arzt auf, obwohl ihr Gesundheitszustand in der Regel schlechter ist als bei der Mehrheit der Bevölkerung. Aus diesem Grund bleiben gesundheitliche Probleme unbehandelt, werden verschleppt oder chronisch. Auch bei akuten Erkrankungen wie bei einem Unfall oder Infarkt wenden sich diese Menschen nicht an staatliche Stellen. Bei nicht behandelten Infektionskrankheiten kann dies auch zu einer Gefahr für ihre Umge- bung werden. Diese Situation kann insbesondere Frauen ohne Aufenthaltspapiere bei Schwanger- schaft und Geburt in eine lebensbedrohliche Situation bringen. Eine in der Illegalität lebende schwangere Frau ist nur dann in der Lage, das Kind unter halbwegs akzeptablen Bedingungen zur Welt zubringen, wenn sie sich auf ein soziales Netzwerk verlassen kann, das sie psychisch und materiell unterstützt. Bei einer Entbindung im Krankenhaus muss die Frau ihre Identität preisgeben. Während der Zeit des Mutterschutzes sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt kann sie eine Duldung beantragen. Das bedeutet aber, dass Mutter und Säugling nach Ablauf der Duldung untertauchen müssen, um nicht abgeschoben zu werden. Aus diesem Grund gebären viele ihre Kinder im Privaten und nehmen die Gefahr von Komplikationen in Kauf. Diese Kinder erhalten zudem keine Geburtsurkunde. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Eine weitere sehr große Barriere beim Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen ist die Kostenerstattung. Mit Ausnahme von akuten Notfällen sind Ärzte und Kranken- häuser gezwungen, die Identität der Patienten und Patientinnen festzustellen, wenn sie ihre Leistungen vergütet sehen wollen. Aufgrund des enormen ökonomischen Drucks befindet sich der öffentliche Gesundheitsdienst in einem Zwiespalt. Ärzte sind berufsethisch dazu verpflichtet, Menschen unabhängig von ihrem Aufenthalts- status zu behandeln. Die Praxis sieht bisher so aus, dass Krankenhäuser Kosten, die aus einer Notfallbehandlung entstehen, an das Sozialamt weitergeben. Den überwiegenden Teil der gesundheitlichen Versorgung von „Menschen ohne Papiere“ übernehmen Ehrenamtliche und Ärzte bzw. Ärztinnen, die auf ihre Vergü- tung Verzichten. So sind z. B. in Hamburg und in anderen Großstädten Nichtregie- rungsorganisationen und Netzwerke als „Zwischenlösungen“ entstanden, die einem Teil der illegalisierten Menschen eine minimale Grundversorgung gewährleisten. Ob und wie weit solche Modelle auf Karlsruhe übertragbar sind, muss in den Fachaus- schüssen näher erörtert werden. In Anbetracht der Komplexität des Themas, der schwierigen rechtlichen Situation und des hohen Beratungsbedarfs schlägt deshalb das Bürgermeisteramt die Verwei- sung in den Sozialausschuss und Migrationsbeirat vor.