Antrag GRÜNE-Fraktion: Erweiterte Geschwisterkindregelung
| Vorlage: | 24115 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.01.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE -Gemeinderatsfraktion vom: 11.12.2009 eingegangen: 11.12.2009 Gremium: 7. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.01.2010 245 12 öffentlich Dez. 3 Erweiterte Geschwisterkindregelung - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt empfiehlt, den Antrag nicht weiter zu verfolgen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 67.000 € jährlich - ohne Verwaltungskosten - Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Bürgermeisteramt nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Die im Bereich der Jugendhilfe bestehende trägerübergreifende Geschwisterkindregelung ist auf die Angebote der Ergänzenden Betreuung an Schulen nicht übertragbar, da bei freien Trägern keine vergleichbaren Angebote bestehen. Das Beitragsniveau der Ergänzenden Betreuung liegt deutlich unter den Elternbeiträgen der Kindertageseinrichtungen der Jugendhilfe. Hier gilt das Kind als Geschwisterkind, das sich in der beitragsniedrigeren Angebotsform befindet. Diese ist regelmäßig die Ergänzende Be- treuung, bei der bereits aktuell die Geschwisterkindregelung (Anerkennung als Zweitkind) beim Besuch anderer städtischer Kinderbetreuungseinrichtungen praktiziert wird. In diesen Fällen ist nur das verminderte Entgelt zu bezahlen, d. h. für die Betreuung bis 14:00 Uhr 32,80 € (statt 52,40 €), für die Betreuung bis 13:00 Uhr 22,30 € (statt 39,30 €). Grundsätzlich wäre es denkbar, diese Geschwisterkindregelung auf den Besuch von Kinder- tageseinrichtungen freier Träger auszuweiten, soweit diese in der Bedarfsplanung enthalten sind. Bei der Anmeldung ihres Kindes (als Zweitkind) in der Ergänzenden Betreuung müssten die Eltern einen Nachweis erbringen, dass ein weiteres Kind der Familie eine entsprechende Einrichtung in freier Trägerschaft besucht. Die Einführung einer derartigen Regelung würde nach ersten Schätzungen (Annahme: 15 % Geschwisterkinder) zusätzliche jährliche Kosten von 67.000 € verursachen. Der verwal- tungsmäßige Mehraufwand ist hierbei noch nicht berücksichtigt. Für diese Zusatzkosten sind keine Deckungsmittel vorhanden. Das Bürgermeisteramt empfiehlt daher, den Antrag nicht weiter zu verfolgen.
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Uta van Hoffs (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 11. Dezember 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 7. Plenarsitzung Gemeinderat 26.01.2010 245 12 öffentlich Erweiterte Geschwisterkindregelung Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, die bestehende Geschwisterkindregelung auf die Angebote der Kernzeitbetreuung zu erweitern. Im April 2009 wurde im Gemeinderat einstimmig eine trägerübergreifende Geschwisterkindregelung unter Einbeziehung der Schulkindbetreuung beschlossen. Hiermit wurde der Situation vieler Karlsruher Familien mit mehreren Kindern Rechnung getragen, die bis dahin geschwisterunabhängige Erstkind-Beiträge zahlen mussten, weil sie ihre Kinder – oft rein aus organisatorisch-zweckmäßigen Erwägungen – in Einrichtungen verschiedener Träger untergebracht haben. Eltern, die ihre Kinder nicht nur in Kindertageseinrichtungen und/oder Horten, sondern auch in der Kernzeitbetreuung ihrer Grundschule untergebracht haben, sind jedoch von der gleichen Problematik betroffen. Wir bitten daher die Verwaltung, die trägerübergreifende Geschwisterkindregelung entsprechend auf diese Angebote zu erweitern. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Dorothea Polle-Holl Uta van Hoffs Dr. Ute Leidig Michael Borner Manfred Schubnell Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. Januar 2010 Sachverhalt/Begründung: