Änderung der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Karlsruhe: 1) Erhöhung des jährlichen Betriebskostenzuschusses für vereinseigene Sporteinrichtungen der Sportvereine 2) Erhöhung des jährlichen Zuschusses für Übungsleiter und Übungsleite
| Vorlage: | 24107 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.01.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Hagsfeld, Südstadt, Waldstadt |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 7. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.01.2010 237 4 öffentlich Dez. 3 Änderung der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Karlsruhe 1) Erhöhung des jährlichen Betriebskostenzuschusses für vereinseigene Sporteinrichtun- gen der Sportvereine 2) Erhöhung des jährlichen Zuschusses für Übungsleiterinnen Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Sportausschuss 14.10.2009 1 Einstimmige Empfehlung Gemeinderat 26.01.2010 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Sportausschuss - die Änderung der Sportförderungsrichtlinien zum 01.01.2010 wie in der Vorlage dargestellt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) für 2009/2010 jeweils 340.000 € für 2009/2010 jeweils 340.000 € 340.000 € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Finanzposition: 1.400.42.10.01.01.15/09 Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1) Erhöhung des jährlichen Betriebskostenzuschusses Die Stadt Karlsruhe gewährt den Sportvereinen im Rahmen der laufenden Unterhal- tungszuschüsse jährliche Betriebskostenzuschüsse für die vereinseigenen Dusch- und Umkleideflächen i. H. v. derzeit 11,40 €/qm; dies sind insgesamt rd. 127.000 € pro Jahr. Bei den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2009/2010 hat der Gemeinde- rat eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses an Sportvereine von jährlich 100.000 € beschlossen. Der Antrag auf jugendorientierte Auszahlung des Erhöhungsbetrages wurde im Ge- meinderat abgelehnt. Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Betriebskostenzuschuss von 11,40 €/qm um 9 € auf 20,40 €/qm zu erhöhen, was in der Summe rd. 100.000 € pro Jahr aus- macht. Dieser erhöhte Betriebskostenzuschuss soll den besitzenden Vereinen in 2009 im Wege einer Nachzahlung auf der Grundlage der vorliegenden qm-Zahlen ihrer Dusch- und Umkleideflächen zur Verfügung gestellt werden. Vereinsbeispiele: Verein Betriebskostenzuschuss bisher 11,40 EUR/qm Betriebskostenzuschuss neu 20,40 EUR/qm 1. KSV Durlach (55 qm) 627 EUR 1.122 EUR VT Hagsfeld (196 qm) 2.234 EUR 3.998 EUR Post Südstadt Karlsruhe (568 qm) 6.475 EUR 11.587 EUR MTV (170 qm) 1.938 EUR 3.468 EUR Rheinbrüder (170 qm) 1.938 EUR 3.468 EUR KSV Rinth.-Waldstadt (221 qm) 2.519 EUR 4.508 EUR SSC (380 qm) 4.332 EUR 7.752 EUR Für 2010 wird die Auszahlung des erhöhten Betriebskostenzuschusses davon ab- hängig gemacht, dass bis 30.06.2010 ein Gutachten (der Stadtwerke) zu Möglichkei- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 ten der Energieeinsparung für die Vereinsanlage vorgelegt bzw. die Beauftragung hierzu von Vereinsseite nachgewiesen wird; ggf. genügt auch der Nachweis über durchgeführte Energieeinsparmaßnahmen auf der Vereinsanlage in den zurücklie- genden 10 Jahren. Bereits mit der Nachzahlung 2009 sollen die Vereine hierauf hingewiesen werden. Die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses mit der Maßgabe der Energieeinspa- rung ist in die Sportförderungsrichtlinien aufzunehmen. 2) Erhöhung des jährlichen Zuschusses für Übungsleiter/-innen Die Stadt Karlsruhe gewährt den Sportvereinen jährliche Zuschüsse für Übungslei- ter/-innen, die staatlich anerkannt und nebenberuflich bei den Vereinen tätig sind, auf der Grundlage der BSB-Bestandserhebung. Die Übungsleiter/-innen-Datei des BSB enthält auch Lizenzen, deren Besitzer/-innen keine Übungsstunden abhalten, sog. „Null-Lizenzen“, und deshalb vom BSB bei der Bezuschussung nicht berücksichtigt werden. Unabhängig davon wird von der Stadt derzeit ein Förderbetrag i. H. v. 155 EUR pro gültiger Lizenz geleistet; dies sind bei rd. 1.200 Übungsleiter/-innen insgesamt 186.000 € pro Jahr. Bei den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2009/2010 hat der Gemeinde- rat eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale an Sportvereine von jeweils 240.000 € beschlossen. Für eine entspr. Anhebung des Zuschusses pro ÜL schlägt die Verwaltung folgende Regelung vor: In 2009 erhalten die Vereine für die insgesamt 176 sog. „Null-Lizenzen“, d. h. ohne Übungsstundennachweis, letztmals den Pauschalzuschuss von 155 EUR, verbun- den mit dem Hinweis, dass im Jahr 2010 für diese Lizenzen keine Übungsleiterpau- schale mehr gezahlt wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Für alle übrigen gültigen Lizenzen wird ein Erhöhungsbetrag von 205 EUR/ÜL zur Verfügung gestellt, somit insges. 360 EUR/ÜL, um den Vereinen die Möglichkeit zu geben, neue Übungsleiter/-innen zu gewinnen und stark engagierte Übungsleiter/- innen besser bezahlen zu können. In den Zuschussbescheiden soll den Vereinen mitgeteilt werden, dass der Gemein- derat bei seiner Entscheidung zur Erhöhung der ÜL-Pauschale ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass diese Mittel ausschließlich zur finanziellen Besserstellung der im Vereinssport engagierten Übungsleiter/-innen verwendet werden dürfen und dies auch gegenüber der Stadt schriftlich bestätigt werden muss. Falls die geforderte Bestätigung vom Verein nicht erbracht wird, erhält der Verein im Folgejahr keinen ÜL-Zuschuss. Darüber hinaus behält sich die Stadt vor, die Einhaltung dieser Vorgaben im Einzel- fall zu überprüfen. Vereinsbeispiele: Verein Zuschuss 155 EUR/ÜL (mit „Null“-Lizenzen) bisher Zuschuss 360 EUR/ÜL (ohne „Null“-Lizenzen) Neu 1. KSV Durlach (9 ÜL, davon 1 “0“) 1.395 EUR 2.880 EUR VT Hagsfeld (10 ÜL, davon 4 “0“) 1.550 EUR 2.160 EUR PSK (99 ÜL, davon 3 “0“) 15.345 EUR 34.560 EUR MTV (29 ÜL, davon 2 “0“) 4.495 EUR 9.720 EUR Rheinbrüder (18 ÜL, davon 5 “0“) 2.790 EUR 4.680 EUR KSV Rinth.-W. (11 ÜL, davon 3 “0“) 1.705 EUR 2.880 EUR SSC (110 ÜL, davon 10 “0“) 17.050 EUR 36.000 EUR Die Erhöhung der Übungsleiterpauschale mit der Maßgabe des Übungsstunden- nachweises ist in die Sportförderungsrichtlinien aufzunehmen (siehe Anlage). Die Verwaltung empfiehlt im Hinblick auf die Verpflichtung der Stadt Karlsruhe ge- genüber der Rechtsaufsichtsbehörde, noch für das Haushaltsjahr 2009 durch geeig- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 nete Maßnahmen eine Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses im Doppelhaus- halt 2009/10 sicherzustellen, eine weitergehende Beschlussfassung im Gemeinderat erst nach Abschluss der Beratungen zum Haushaltskonsolidierungskonzept durch- zuführen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Sportausschuss - die Änderung der Sportförderungsrichtlinien zum 01.01.2010 wie in der Vorlage dargestellt. Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. Januar 2010
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Anlage Auszug aus den Sportförderungsrichtlinien Maßnahme Zuschuss Bemerkungen 2.3 Jährlicher Betriebskostenzuschuss für vereinseigene Sporteinrichtungen bisher 11,40 EUR/qm neu 20,40 EUR/qm Förderung der vereinseigenen Dusch- und Umkleideflächen in Abhängigkeit von Energieberatung bzw. -einsparung; Vereine, die nicht aktiv an der Energieeinsparung mitwirken (Einholen von „Energiegutachten“/mittelfristige Umsetzung auf der Vereinsanlage) erhalten ab 2010 nur den bisherigen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 11,40 EUR/qm. 3. Übungsleiter/-innen Jährlicher Zuschuss bisher 155 EUR/ÜL neu 360 EUR/ÜL Nur Übungsleiter/-innen (staatlich anerkannt und nebenberuflich) mit gültigen Lizenzen und Übungsstundennachweis im Sportverein auf der Grundlage der BSB-Bestandserhebung.