Bebauungsplan “Rastatter, Herrenalber und Fischerstraße”, Karlsruhe-Rüppurr: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Vorlage: 24080
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.01.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Rüppurr

Beratungen

  • Planungsausschuss

    Datum: 22.01.2010

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 02
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 4. Sitzung des Planungsaus- schusses Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.01.2010 17/PlanA 2 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan „Rastatter, Herrenalber und Fischerstraße“, Karlsruhe-Rüppurr: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 21.01.2010 1 Antrag an den Ausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Be- bauungsplan „Rastatter, Herrenalber, Fischerstraße“, Karlsruhe-Rüppurr aufzustellen. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 BauGB vor- geschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Darlegung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Umwelt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 5 I. Mit dem Aufstellungsbeschluss für den nördlichen Siedlungsbereich Rüppurrs zwischen Rastatter, Herrenalber und Fischerstraße soll die bestehende Wohnbebauung gesichert und die zukünftige Entwicklung planerisch gesteuert werden. Die städtebauliche Struktur des Gebietes ist im Wesentlichen durch drei Bebauungstypolo- gien geprägt: Zum ersten durch die für Rüppurr insgesamt typische zweigeschossige Wohn- bebauung aus Einzel- und Doppelhäusern, zum zweiten durch größere gewerbliche Gebäu- dekomplexe und zum dritten durch großflächige Garagenhöfe im Innenbereich. Eine Son- derstellung nimmt der nördliche Gebietsteil mit dem Festplatz und dem ehemaligen Standort des Rüppurrer Schlosses ein, dessen einzig verbliebenes Gebäude, die Alte Meierei, ein eingetragenes Kulturdenkmal ist und Umgebungsschutz genießt. In der jüngeren Vergangenheit sind verstärkte Aktivitäten für die Entwicklung der Grundstü- cke im Abgrenzungsbereich zu verzeichnen. Dies betrifft zum einen die Bebauung der rück- wärtigen Grundstücksbereiche (Bebauung in "2. Reihe"), zum anderen die Umnutzung der Gewerbebauten in Wohnen (auch mit Sonderwohnformen wie betreutes Wohnen, etc.). Vor dem Hintergrund der großen Gebäudekomplexe ist zu befürchten, dass ein Erhalt des Ge- bietscharakters nach §34 BauGB nicht zu erreichen ist. Der Bebauungsplan 614, Nutzungsartfestsetzung weist das Gebiet als Mischgebiet aus. Dies entsprach auch der bisherigen Mischung von Wohnen und Arbeiten. Mit der Abwande- rung eines Arzneizulieferers und der Aufgabe anderer Gewerbetriebe, ist eine Zunahme der Wohnnutzung zu erwarten, so dass das Gebiet zukünftig eher einem Allgemeinen Wohnge- biet gleichen wird - mit der dennoch zulässigen Nutzung von Gewerbebetrieben (im Misch- gebiet) könnten daraus nachbarschaftliche Konflikte entstehen. Ziel des Bebauungsplanes ist deshalb, das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet auszuwei- sen, die Bebauungsstruktur, bestehend aus Vorder- und Rückbebauung, weiter zu entwi- ckeln und die Innenbereiche zu entsiegeln und zu begrünen. Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Das Bebauungsplanverfahren soll deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Maßgebend für die Abgrenzung ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsamtes / Lie- genschaftsamtes. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 5 II. Dem Planungsausschuss wird empfohlen, zu beschließen, für den Bereich „Rastat- ter, Herrenalber, Fischerstraße“, Karlsruhe-Rüppurr einen Bebauungsplan aufzustel- len. Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: - Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemein- derat (§ 14 BauGB) - Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB) - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Beschluss: Antrag an den Planungsausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Rastatter, Herrenalber, Fischerstraße“, Karlsruhe-Rüppurr auf- zustellen. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Darlegung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe durchzuführen. Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan vom 08.12.2009 ersichtlich. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 5 Ergänzende Erläuterungen Seite 5 von 5 Ergänzende Erläuterungen Seite 6 von 5