Bebauungsplan “Nördlich der Zeppelinstraße, Am Albgrün”, Karlsruhe-Grünwinkel: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Vorlage: 24079
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.01.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grünwinkel

Beratungen

  • Planungsausschuss

    Datum: 22.01.2010

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 01
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 4. Sitzung des Planungsaus- schusses Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.01.2010 16/PlanA 1 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan „Nördlich der Zeppelinstraße, Am Albgrün“, Karlsruhe-Grünwinkel: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 21.01.2010 1 Antrag an den Ausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Be- bauungsplan „Nördlich der Zeppelinstraße, Am Albgrün“, Karlsruhe-Grünwinkel aufzustellen. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 BauGB vor- geschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Darlegung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Umwelt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Volkswohnung GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 5 I. Die seit Jahren weitgehend brachliegende Fläche Zeppelinstraße / Ecke Durmersheimer Straße soll im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung als modellhaftes Mehrgeneratio- nenwohnen entwickelt werden. Zusammen mit der VOLKSWOHNUNG GmbH soll eine neue Bebauung im Rahmen einer Entwicklungspartnerschaft entstehen. Eingebunden sind au- ßerdem insgesamt fünf Bürger-Baugruppen, die sich zum Teil schon seit ca. zwei Jahren regelmäßig zum Gedankenaustausch und zu Entscheidungsfindungen treffen, begleitet und moderiert von der wohnprojekt+ beratung und entwicklung GmbH. In einer vom 18.09. bis zum 20.09.2009 durchgeführten Planungswerkstatt haben die o. g. Beteiligten zusammen mit fünf ausgewählten Architekturbüros, interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitgliedern des Gemeinderats und des Bürgervereins eine Gesamtlö- sung erarbeitet. Wichtige Zielvorgaben waren dabei die Anbindung an den Stadtteil und zum Albgrün, eine Erschließungsstruktur mit möglichst wenig Verkehr im Innenbereich, ein zu- kunftsfähiges Energiekonzept, möglichst barrierefreies Bauen sowie qualitätvolle, erlebnis- reiche Freiräume und differenzierte Aufenthaltsflächen. Nach einer weiteren Ausarbeitungsphase durch die Architektenteams wurden die fünf Arbei- ten am 14.10. und am 25.11.2009 von einer Jury beurteilt und am Ende der Entwurf des Büros Kränzle + Fischer-Wasels ausgewählt. Auf Grundlage dieser Konzeption soll nun der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden. Der „städtebauliche Rahmenplan“ und „städtebauliche Leitlinien“ geben die Ziele in weitge- hend konkretisierter Form wieder, wie sie dem künftigen Bebauungsplan zugrunde liegen sollen. Der Geltungsbereich umfasst dabei auch den Bestand entlang des Albgrüns (Feuerwehr, Kindergarten und „Eiskeller“) und zwei Gebäude der Volkswohnung östlich der Durmershei- mer Straße, die evtl. zu einem späteren Zeitpunkt saniert oder durch Neubauten ersetzt werden sollen. Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Das Bebauungsplanverfahren soll deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Maßgebend für die Abgrenzung ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsamtes / Lie- genschaftsamtes. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 5 II. Dem Planungsausschuss wird empfohlen, zu beschließen, für den Bereich „Nördlich der Zeppelinstraße, Am Albgrün“, Karlsruhe-Grünwinkel“ einen Bebauungsplan auf- zustellen. Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: - Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemein- derat (§ 14 BauGB) - Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB) - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Beschluss: Antrag an den Planungsausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Nördlich der Zeppelinstraße, Am Albgrün“, Karlsruhe- Grünwinkel“ aufzustellen. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Darlegung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe durchzuführen. Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan vom 08.12.2009 ersichtlich.