Anfrage CDU: Durchfahrt durch die Fußgängerzone

Vorlage: 24057
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.12.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 13.01.2010

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 10 ANFRAGE
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE OR Walter Mächtlinger (CDU) sowie die CDU-OR-Fraktion eingegangen am 05.12.09 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 13.01.10 10 öffentlich Bürgerservice und Sicherheit Durchfahrt durch die Fußgängerzone Seit einigen Monaten wird verstärkt festgestellt, dass Pkw und Lkw durch die Fußgängerzone in der Pfinztalstraße fahren, ohne dort aus Anlieferungsgründen anhalten zu müssen. Auch Radfahrer nehmen verstärkt die Fußgängerwege für sich in Anspruch und versuchen, die Fußgänger auf den Fahrweg durch anhaltendes klingeln zu verweisen. Pkw-Fahrer erhalten die Auskunft, man könne schon durch die Fußgängerzone fahren. Falls doch einmal Polizei dort stehen würde, solle man kurz anhalten und so tun, als wolle man zur Schule gehen und so wäre man Anlieger. Dieser Zustand ist nicht länger haltbar. Daher meine Fragen: 1. Ist es nicht möglich, einen unregelmäßigen, aber öfteren Kontrollpunkt an der Fußgängerzone einzurichten? 2. Kann dieser Kontrollpunkt nicht so eingerichtet werden, dass man diesen nicht bereits von der Zunftstraße aus sieht? gez. OR Walter Mächtlinger (CDU)

  • TOP 10 Stellungnahme
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage OR Walter Mächtlinger (CDU) sowie der CDU-OR-Fraktion vom: 05.12.09 eingegangen: 05.12.09 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 13.01.2010 10 öffentlich Bürgerservice und Sicherheit Durchfahrt durch die Fußgängerzone Die Pfinztalstraße ist in Höhe der Hausnummer 78 (Friedrich-Realschule) und der Einmündung Amthausstraße / Zunftstraße als Fußgängerbereich ausgewiesen. Bei einer Überprüfung der Be- schilderung vor Ort war festzustellen, dass diese nicht der geänderten Satzung der Stadt Karlsru- he über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen entspricht. Wir haben daher das Tiefbauamt gebeten, die Zusatzbeschilderung an der Einmündung Amthaus- straße / Zunftstraße wie folgt zu ändern: „Lieferverkehr von 8-11 h frei; Grundstückszufahrten frei; Radfahrer ab 20-10 h des Folgetages, sowie an Sonn- und Feiertagen frei.“ In Höhe der Pfinztalstraße 78 ist lediglich erforderlich, den Zusatz „Radfahrer ab 20-10 h des Fol- getages, sowie an Sonn- und Feiertagen frei“ anzubringen, da für Fahrzeugführer an der Einmün- dung Bienleinstorstraße / Kelternstraße bereits ein Einfahrtsverbot besteht. Die Ge- und Verbote innerhalb des Fußgängerbereichs sind in der Straßenverkehrsordnung ein- deutig geregelt. Der Fußgängerbereich ist den Fußgängern vorbehalten. Andere Verkehrsteilneh- mer, hier Lieferanten, Grundstücksanlieger und Radfahrer dürfen nur zu den vorgegebenen Zeiten den Fußgängerbereich benutzen. In diesem Fall sind die Verkehrsteilnehmer verpflichtet, auf Fuß- gänger Rücksicht zu nehmen und ihre Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anzupassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet, noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten. Anderslaute Aussagen sind nicht maßgebend. Für das kommende Jahr ist eine gemeinsame Kontrollaktion mit der Landespolizei geplant. Häufi- ge oder regelmäßige Kontrollen sind aus personellen Gründen oft nicht möglich.