Änderungsantrag GRÜNE: Lärmaktionsplan: 1. Maßnahmenpaket
| Vorlage: | 23975 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.12.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Waldstadt |
Beratungen
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 15. Dezember 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 6. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2009 231 24 öffentlich Lärmaktionsplan: 1. Maßnahmenpaket 1. Bereits mit dem ersten Maßnahmenpaket wird der Hardtwald im unbebauten Bereich zwischen Konrad-Adenauer-Ring im Süden, Willy-Brandt-Allee und Kirchfeldsiedlung im Westen, L604 im Norden und der Waldstadt bzw. der Theodor-Heuss-Allee im Osten nach Richtlinie 2002/49/EG (Artikel 8 Absatz 1 b) als „ruhiges Gebiet“ innerhalb eines Ballungsraums ausgewiesen. 2. Die Verwaltung prüft, welche juristischen Möglichkeiten zur Durchsetzung aller durch das Regierungspräsidium abgelehnten verkehrslenkenden Lärmminderungsmaßnahmen bestehen und berichtet dem Gemeinderat. Die Anregung, den Hardtwald als „ruhiges Gebiet“ auszuweisen, wurde als Einwendung im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplans eingebracht. Die GRÜNE Fraktion unterstützt diesen Vorschlag. Der Hardtwald als wichtiges Naherholungsgebiet für die Karlsruher Bevölkerung muss dauerhaft vor zusätzlichen Lärmbelastungen geschützt werden. Die Kommunen wurden als zuständige Behörden zur Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG festgesetzt. Da dieser Festlegung zusätzlicher Aufgaben keine zusätzlichen Finanzmittel zur Aufgabenerfüllung folgten, muss der Fokus auf verkehrslenkenden Maßnahmen liegen. Ein Großteil der angedachten Maßnahmen wurde entweder in der Vorprüfung durch das Amt für Bürgerservice und Sicherheit oder durch das Regierungspräsidium abgelehnt. Dies erschwert angesichts der knappen finanziellen Spielräume Karlsruhes erheblich die Erfüllung der Aufgaben der Richtlinie 2002/49/EG. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Ebenso Bestandteil der 2002/49/EG (Artikel 8 Absatz 1 b) ist die Festlegung ruhiger Gebiete innerhalb des Ballungsraumes. Da diese Maßnahme finanziell nicht stark ins Gewicht fällt, kann sie auch mit dem ersten Maßnahmenpaket erfolgen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Dorothea Polle-Holl Alexander Geiger Johannes Honné Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. Dezember 2009
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 15.12.2009 eingegangen: 15.12.2009 Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2009 231 24 öffentlich Dez. 6 Änderungsantrag zu TOP 24 der Gemeinderatssitzung Lärmaktionsplan: 1. Maßnahmenpaket - Kurzfassung - Die Verwaltung bittet, den Lärmaktionsplan, 1. Maßnahmenpaket, in der vorgelegten Fas- sung auf den Weg zu bringen und Ergänzungen im Rahmen der Fortschreibung zu berück- sichtigen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Bereits mit dem ersten Maßnahmenpaket wird der Hardtwald im unbebauten Bereich zwischen Konrad-Adenauer-Ring im Süden, Will-Brandt-Allee und Kirchfeldsiedlung im Westen, L604 im Norden und der Waldstadt bzw. der The- odor-Heuss-Allee im Osten nach Richtlinie 2002/49/EG (Artikel 8 Absatz 1b) als „ruhiges Gebiet“ innerhalb eines Ballungsraums ausgewiesen. Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion hat mit dem Änderungsantrag vom 9. März 2009 für die 60. Plenarsitzung des Gemeinderates am 10. März 2009 u. a. die Ausweisung „ruhiger Gebiete“ und der damit verbundenen Lärmminderungsmaßnahmen im Rah- men der Lärmaktionsplan-Fortschreibung innerhalb eines 2. Maßnahmenpakets be- antragt. Außerdem solle die Fortschreibung nicht erst in fünf Jahren sondern vorge- zogen in zweieinhalb Jahren erfolgen. Der Gemeinderat hat dem zugestimmt. Auch vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die „ruhigen Gebiete“ als Gesamtkonzeption erarbeiten zu lassen und im Rahmen der vorgezogenen Fort- schreibung zu behandeln, die wiederum eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung ein- schließt. 2. Die Verwaltung prüft, welche juristischen Möglichkeiten zur Durchsetzung aller durch das Regierungspräsidium abgelehnten verkehrslenkenden Lärmminde- rungsmaßnahmen bestehen und berichtet dem Gemeinderat. Die Verwaltung sagt zu, die juristischen Möglichkeiten zur Durchsetzung der abge- lehnten verkehrsbeschränkenden Maßnahmen zu prüfen und dem Gemeinderat zu berichten. Das 1. Maßnahmenpaket des Lärmaktionsplanes erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit sondern ist als erster Schritt einer gesamtstädtischen dauerhaften Lärmminderungsplanung zu verstehen. Die Verwaltung bittet, den Lärmaktionsplan, 1. Maßnahmenpaket, in der vorgelegten Fassung auf den Weg zu bringen und Ergänzungen im Rahmen der Fortschreibung zu berücksichtigen.