Änderungsantrag CDU: Haushaltskonsolidierungskonzept - Hauswirtschaftliche Sperre: Transferaufwendungen und Budget städtische Schulen
| Vorlage: | 23972 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.12.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 14. Dezember 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 6. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2009 230 2 öffentlich Haushaltskonsolidierung Stadt Karlsruhe für Doppelhaushalt 2009/10 und Finanzplanung 2011 - 2013: Haushaltskonsolidierungskonzept - Hauswirtschaftliche Sperre: Transferaufwendungen und Budget städtische Schulen 1. Bei den Transferaufwendungen wird keine prozentuale Kürzung für 2010 vorgenommen. 2. Im THH 4000 erfolgt beim Budget der staatlichen Schulen in den Plankonten 42000000 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ und 44000000 „sonstige ordentliche Aufwendungen“ keine prozentuale Kürzung für 2010. 3. Bei der Beschlussfassung wird unter 3.1 jeweils zu den Anträgen der CDU folgende Ergänzung aufgenommen: - Gemäß dem Antrag der CDU vom 3.12.2009 (Vorlage Nr. 224) ... bearbeitet. Diese über die Teilhaushalte durchzuführende, übergreifende Überprüfung der freiwilligen Leistungen ist zeitnah, auf jeden Fall rechtzeitig vor Einbringung des Doppelhaushalts 2011/2012, vorzunehmen. In der Überprüfung sind die rechtlichen Grundlagen, qualifizierte Nachweise über die Verwendung der Mittel vorzulegen, Parallel- und Doppelförderungen offen zu legen und Komplementärfinanzierungen darzustellen. - Gemäß dem Antrag der CDU vom 03.12.2009 (siehe Vorlage 223) .... weiterbearbeitet. Hierzu ist eine Übersicht – möglichst im Laufe des Jahres 2010 – zu erstellen, die Angaben zu Flächen-, Bauwerks-, Anlagentyp, Kostenfaktor, Leistungsart, Einflussmöglichkeiten im Hinblick auf Einsparpotenziale sowie Konsequenzen enthält. Die Einsparpotenziale sind zu konkretisieren und es hat ein Städtevergleich/Benchmarking zu erfolgen. - Hierzu setzt die Stadtverwaltung sofort eine „Task Force“ ein. Dieser soll internes Personal angehören, das durch Umschichtung, zum Beispiel aus dem Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Rechnungsprüfungsamt, gewonnen wird; darüber hinaus sollen zum einen die erforderlichen Projektstellen eingerichtet und zum anderen externer Sachverstand eingeholt werden. Die Begründung erfolgt mündlich. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Thorsten Ehlgötz Detlef Hofmann Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. Dezember 2009 Sachverhalt / Begründung:
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STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 15.12.2009 eingegangen: 15.12.2009 Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2009 230 2 öffentlich Dez. 4 Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Karlsruhe; Haushaltswirtschaftliche Sperre: Transferaufwendungen und Budget städtische Schulen - Kurzfassung - Der Antrag wird wie unter Ziffer 1, 2 und 3 zweiter und dritter Spiegelstrich dargestellt abge- lehnt. Dem Antrag gemäß Ziffer 3 erster Spiegelstrich wird entsprochen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1.: Die mögliche Einrichtung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre auch bei den freiwilligen Leistungen/Transferleistungen war grundsätzlich gegenüber den Zuwendungsempfängern angekündigt mit dem Ziel, dass diese sich bei Ihren Planzahlen für 2010 darauf einstellen können. Ein Beitrag aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen in Höhe von 5,91 % ent- spricht rund 1/3 der gesamten Sperre (2/3 trägt die Verwaltung) und ist aus Sicht der Ver- waltung ohne weitere Evaluierung angemessen. Zu 2.: Die Verwaltung hat in Anlage 2 zur Vorlage zum Teilhaushalt 4000 (Schulen und Sport) Al- ternativen dargestellt, wie sich eine Anpassung der Budgets für städtische Schulen sowie für nichtstädtische/private Schulen auswirkt. Eine Absenkung des Budgets für städtische Schu- len auf 5,91 % führt zu einer Mindereinsparung i. H. v. rd. 295 T€. Ein vollständiger Verzicht explizit für beide Schulbudgets führt zu einer Mindereinsparung von 848 T€. Aus Sicht der Verwaltung wäre eine Anpassung der haushaltswirtschaftlichen Sperre auf 5,91 % insoweit angemessen, dass die städtischen Schulen wie nichtstädtische/private Schulen behandelt werden. Zu 3.: Der erste Spiegelstrich des Antrags entspricht der Verwaltungsvorlage. Die im Antrag vorge- sehene Ergänzung hat konkretisierenden Charakter und wird befürwortet. Der zweite und dritte Spiegelstrich muss unter verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten abgelehnt werden. Eine Bearbeitung in dieser Tiefe und in diesem Zeitraum ist nicht zu leis- ten.