Änderungsantrag FDP: Haushaltskonsolidierung Stadt Karlsruhe für Doppelhaushalt 2009/10 und Finanzplanung 2011 - 2013: Haushaltskonsolidierung
| Vorlage: | 23966 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.12.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Rita Fromm (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom 10. Dezember 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 6. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2009 226 2 öffentlich Haushaltskonsolidierung Stadt Karlsruhe für Doppelhaushalt 2009/10 und Finanzplanung 2011 - 2013: Haushaltskonsolidierungskonzept Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: 1. Verschiebung investiver Mittel THH 7000 Abfallwirtschaft Erneuerung von Fahrzeugen: keine Verschiebung der Erneuerungen von Fahrzeugen nach 2011 THH 8800 Stadtarchiv: Beginn der Aufstockung bereits im Jahr 2010 THH 8800 Hermann-Ringwald-Halle: Beginn des Umbaus und der Sanierung 2010 2. Haushaltswirtschaftliche Sperre 2010 Dieser Punkt wird ersatzlos gestrichen. 3. 10-Punkte-Programm 3.2 Handlungsfeld 9 3.2.1. Der Hebesatz der Grundsteuer B wird nicht angehoben. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 3.3 Handlungsfeld 10- Aufgabenkritik THH 4300 Musikschule wird gestrichen. Sachverhalt / Begründung: Erfolgt mündlich unterzeichnet von: Rita Fromm Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. Dezember 2009
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 10.12.2009 eingegangen: 14.12.2009 Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2009 226 2 öffentlich Dez. 4 Haushaltskonsolidierungskonzept Stadt Karlsruhe für Doppelhaushalt 2009/10 und Finanzplanung 2011 - 2013: Haushaltskonsolidierungskonzept - Kurzfassung - Der Antrag wird wie unter Ziffer 1 - 3 dargestellt abgelehnt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1. Verschiebung investive Mittel: THH 7000, Erneuerung von Fahrzeugen: Da es sich bei den zu beschaffenden Fahrzeugen 2009/2010 zum Teil um Spezialfahrzeuge handelt (z. B. für Feuerwehr und Abfallentsorgung), liegt zwischen Bestellung und Lieferung ein längerer Zeitraum. Aufgrund der späten Vollzugsreife des Doppelhaushaltes 09/10 konn- ten die entsprechenden Bestellungen aus dem Budget 2009 erst in der zweiten Jahreshälfte 2009 erfolgen. Diese sind in voller Höhe des Budgets erfolgt. Eine Verschiebung der Be- schaffungen 2009 nach 2010 erfolgt insofern lediglich in kassenwirksamer Hinsicht. Die Beschaffungen aus dem Budget 2010 sind noch nicht im Einzelnen durch die Beschaf- fungskommission festgelegt. Eine Verschiebung in kassenwirksamer Hinsicht von 2010 nach 2011 i. H. v. 1 Mio. € ist aufgrund der Erfahrungswerte aus vergangen Jahren ebenfalls zu erwarten. THH 8800, Stadtarchiv: Der Antrag der FDP entspricht der Verwaltungsvorlage, wonach das Projekt von 2009 nach 2010 (also um 1 Jahr) verschoben wird. THH 8800, Hermann-Ringwald Halle: Die Verwaltung sieht in der neuen Vorlage keine Verschiebung vor. Vor einer Sanierung ist jedoch ein Nutzungskonzept vorzulegen. Zu 2. Haushaltswirtschaftliche Sperre 2010: Aus Sicht der Verwaltung ist es zur Erfüllung der Auflagen des Regierungspräsidiums Karls- ruhe notwendig, mit dem Instrumentarium haushaltswirtschaftliche Sperre kurzfristige Maß- nahmen direkt im Haushaltsjahr 2010 zu ergreifen. Zu 3. 10-Punkte-Programm: Anhebung der Grundsteuer B: Der Hebesatz soll moderat von 370 v. H. auf 420 v. H. angehoben werden. Die letzte Ände- rung erfolgte zum 01.01.1996. Nach der Anpassung liegt der Hebesatz im Vergleich der Großstädte in Baden-Württemberg im Mittelfeld. Zudem ist auch in anderen Städten eine Erhöhung geplant. Handlungsfeld 10, Aufgabenkritik: Nach Auffassung der Verwaltung betrifft der Antrag den Teilhaushalt 4300, Badisches Kon- servatorium/Jugendmusikschule Neureut und hierbei die Punkte 4.24, 4.27 und 4.32 der Anlage 5b zur Vorlage. Die beiden Punkte 4.27 und 4.32 zielen auf die vorgesehene Sat- zungsänderung für das Badische Konservatorium sowie für die Jugendmusikschule Neureut (TOP 6, Vorlage Nr. 185) ab. Entsprechende Erhöhungen sind zwischenzeitlich abgestimmt. Unter Punkt 4.24 ist vorgesehen, den Erwachsenenzuschlag für die Inanspruchnahme der Leistungen des Badischen Konservatoriums so zu gestalten, dass die vollständigen Kosten durch die Gebühren gedeckt werden. Insbesondere scheint dies für Erwachsene zumutbar. Kinder und Jugendliche werden bei einem Kostendeckungsgrad von rd. 50 % weiterhin sei- tens der Stadt Karlsruhe angemessen gefördert.