Änderungsantrag KAL: Haushaltskonsolidierung Stadt Karlsruhe für Doppelhaushalt 2009/10 und Finanzplanung 2011 - 2013: Haushaltskonsolidierung
| Vorlage: | 23965 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.12.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 11. Dezember 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 6. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2009 225 2 öffentlich Haushaltskonsolidierung Stadt Karlsruhe für Doppelhaushalt 2009/10 und Finanzplanung 2011 - 2013: Haushaltskonsolidierung 1. Eine haushaltswirtschaftliche Sperre auf Transferleistungen wird erst nach der geforderten Evaluierung der freiwilligen Leistungen (Antrag CDU) und deren Vorberatung verfügt. 2. Bei der haushaltswirtschaftlichen Sperre auf Sach- und Dienstleistungen werden Fixkosten für städtische Leistungen (z. B. Mieten städtischer Gebäude) von der Sperre ausgenommen. Sollte Antragspunkt 1 keine Mehrheit finden, gilt dies auch für solche Fixkosten bei Transferleistungen. 3. Für öffentliche Schulen entspricht die Höhe der haushaltswirtschaftlichen Sperre auf Sach- und Dienstleistungen der noch zu bestimmenden Höhe (vgl. Antragspunkt 1) bei Transferleistungen. 4. THH 3200: Die technischen Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung auf der Rheinbrücke werden in 2010 beschafft. 5. THH 7000: Die Neubeschaffung von Fahrzeugen wird nicht von 2009 nach 2011 verschoben, sondern unverzüglich durchgeführt. 6. Die Verwaltung sichert dem Gemeinderat zeitnahe Controllingzahlen zur Haushaltslage (Quartalsberichte nicht später als einen Monat nach Ende des Quartals) und Ad-hoc-Mitteilungen bei gravieren Änderungen (Verschlechterungen wie Verbesserungen) zu. Zu Punkt 1: Eine Sperre nach dem Muster „Rasenmäher“ entspricht nicht der Bedeutung des Themas „freiwillige Leistungen“ für das Gemeinwesen in der Stadt und hat nicht die notwendige Tiefe der Beschäftigung mit dem sensiblen Thema. Auch die von der Verwaltung vorgeschlagenen Veränderungen bei den Prozentsätzen der Sperren für einzelne Zuwendungsempfänger müssen diskutiert werden. Voraussetzung dafür sind die geforderte Evaluierung und ein Vergleich mit anderen Städten. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Zu Punkt 2: Vermeidung einer Doppel-Belastung der jeweiligen Empfänger. Zu Punkt 3: Gleichbehandlung von privaten Schulen und öffentlichen Schulen / Bildung als Zukunftsthema Nr. 1 besser stellen. Zu Punkt 4: Eine Geschwindigkeitsmessung auf der Rheinbrücke ist überfällig (vgl. Antrag der Karlsruher Liste aus 2009) und spielt ihre Kosten über die Bußgelder wieder ein. Zu Punkt 5: Dieser Punkt widerspricht eklatant dem politischen Willen des Gemeinderats (siehe Voten der Fraktionen zu Punkt A 3.18, in Liste 5a zu Handlungsfeld 10 sowie GR-Debatte bei den Haushaltsberatungen). Eine Verschiebung ist betriebswirtschaftlich unsinnig (teurer Unterhalt der alten Fahrzeuge). Die verzögerte Auslieferung und damit Kassenwirksamkeit 2009 hing an der späten Bestellung (späte Haushaltsreife!) und ist kein Gegenargument: 2010 muss unverzüglich beschlossen und bestellt werden. Zu Punkt 6: Zu seiner zentralen Aufgabe „Steuerung“ braucht der Gemeinderat die notwendigen Informationen. In der Vergangenheit kamen diese Zahlen erstens bestenfalls halbjährlich und zweitens für ein proaktives Handeln zu spät. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. Dezember 2009
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STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 11.12.2009 eingegangen: 11.12.2009 Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2009 225 2 öffentlich Dez. 4 Haushaltskonsolidierung Stadt Karlsruhe für Doppelhaushalt 2009/2010 und Finanzpla- nung 2011 - 2013: Haushaltskonsolidierungskonzept - Kurzfassung - Der Antrag wird wie unter Ziffer 1 - 6 dargestellt abgelehnt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1.: Die mögliche Einrichtung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre auch bei den freiwilligen Leistungen/Transferleistungen war grundsätzlich gegenüber den Zuwendungsempfängern angekündigt mit dem Ziel, dass diese sich bei Ihren Planzahlen für 2010 darauf einstellen können. Ein Beitrag aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen in Höhe von 5,91 % ent- spricht rund 1/3 der gesamten Sperre (2/3 trägt die Verwaltung) und ist aus Sicht der Ver- waltung ohne weitere Evaluierung angemessen. Die Überprüfung der gesamten freiwilligen Leistungen i. H. v. rd. 115,9 Mio. € (2009) wird im Rahmen des 10-Punkte-Programms, Handlungsfeld 2 (Analyse großer Ausgabenbereiche) durchgeführt. Zu 2.: Die städtischen Anmietungen werden zentral durch das Amt Hochbau und Gebäudewirt- schaft (HGW) bewirtschaftet. Diese Mietzahlungen sind unter Teilhaushalt 8800 explizit von der haushaltswirtschaftlichen Sperre ausgenommen. Die Mieten von Dritten für städtische Gebäude fallen nicht unter die Sach- und Dienstleis- tungen, sondern werden i. d. R. im Rahmen der Transferleistungen Dritten als Zuschuss zur Verfügung gestellt, woraus diese wiederum ihre Mietzahlungen an die Stadt (HGW) leisten. In Einzelfällen erfolgt dies durch direkte Verbuchung des zuschussgebenden Amtes mit der HGW. Eine Herausnahme diesbezüglicher Fixkosten für städtische Leistungen würde eine Benach- teiligung der Zuschussempfänger bedeuten, die keine städtischen Leistungen, sondern Leis- tungen Dritter in Anspruch nehmen. Die teilhaushaltsbezogene Aufteilung der berechneten Beträge liegt im Ermessen der jewei- ligen Aufgabenbereiche. Insofern kann innerhalb des Teilhaushaltes bzw. Dezernatsberei- ches ein entsprechender Ausgleich für nicht reduzierbare Aufwendungen bei anderen Auf- wandspositionen erfolgen. Zu 3.: Die Verwaltung hat in Anlage 2 zur Vorlage Alternativen dargestellt. Sollten die öffentlichen Schulen wie die privaten Schulen betrachtet werden, führt dies bei 5,91 % zu Mindereinspa- rungen von rd. 295 T€ (Anteil städtische Schulen wird auf 5,91 % vermindert). Zu 4.: Den Antrag der KAL-Gemeinderatsfraktion vom 01.07.2009 zum Schutz und Erhalt der Rheinbrücke sowie die Stellungnahme der Verwaltung hat der Gemeinderat in seiner Sit- zung am 29.09.2009 unter TOP 12 beraten. Im Ergebnis wurde die Stellungnahme der Ver- waltung, die z. Zt. keine Beschaffung befürwortet, zustimmend zur Kenntnis genommen und eine weitere Beratung in der Nordtangentenkommission beschlossen. Die Verwaltung bleibt bei der geäußerten Auffassung, dass es den Verkehrsteilnehmern nicht vermittelbar wäre, warum nur auf baden-württembergischer Seite Geschwindigkeitskontrollen zum Erhalt der Rheinbrücke aufgebaut werden, während auf Pfälzer Seite keine Messungen erfolgen. Da- her sollten Messungen nicht durchgeführt werden, solange sich die Haltung der rheinland- pfälzischen Landesregierung zu diesem Punkt nicht ändert. Folgerichtig steht der hierfür eingeplante Betrag 2009 von 230 T€ zur Verschiebung in die Folgejahre zur Verfügung. Zu 5.: Da es sich bei den zu beschaffenden Fahrzeugen 2009/2010 zum Teil um Spezialfahrzeuge handelt (z. B. für Feuerwehr und Abfallentsorgung), liegt zwischen Bestellung und Lieferung ein längerer Zeitraum. Aufgrund der späten Vollzugsreife des Doppelhaushaltes 09/10 konn- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 ten die entsprechenden Bestellungen aus dem Budget 2009 erst in der zweiten Jahreshälfte 2009 erfolgen. Diese sind in voller Höhe des Budgets erfolgt. Eine Verschiebung der Be- schaffungen 2009 nach 2010 erfolgt insofern lediglich in kassenwirksamer Hinsicht. Die Beschaffungen aus dem Budget 2010 sind noch nicht im Einzelnen durch die Beschaf- fungskommission festgelegt. Eine Verschiebung in kassenwirksamer Hinsicht von 2010 nach 2011 i. H. v. 1 Mio. € ist aufgrund der Erfahrungswerte aus vergangen Jahren ebenfalls zu erwarten. Zu 6.: Die Verwaltung erstellt zeitnah Ergebnisvorausschauen für das laufende Haushaltsjahr und stellt diese anlassbezogen in Sitzungen des Hauptausschusses bzw. der Haushaltsstruktur- kommission dar. Darüber hinaus wird über das laufende Haushaltsjahr und die mittelfristige Finanzplanung im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. im Rah- men der Erstellung des Doppelhaushaltes berichtet.