Bildung des Arbeitsausschusses Jugendhilfeausschuss
| Vorlage: | 23941 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.12.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Jugendhilfeausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.12.2009 4 öffentlich Dez. 3 Bildung des Arbeitsausschusses Jugendhilfeausschuss Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 18.12.2009 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Jugendhilfeausschuss beschließt, an Stelle der bisher bestehenden 3 Unterausschüsse, als Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses den Arbeitsausschuss Jugendhilfeaus- schuss, mit der auf Seite 3 genannten Zusammensetzung zu bilden. Er beauftragt die Ver- waltung, die genannten Institutionen zu unterrichten und um die Benennung eines Vertreters oder einer Vertreterin zu bitten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 8 der Satzung für das Jugendamt in der Fassung vom 14.09.2004 können zur Vor- bereitung einzelner Angelegenheiten Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses gebil- det werden. Der Unterausschuss für die Angelegenheiten der Jugendarbeit gemäß § 9 der Satzung für das Jugendamt existiert derzeit nicht. Bislang bestanden drei Unterausschüsse in folgender Zusammensetzung: Arbeitsausschuss Jugendhilfeausschuss (für die Beratung besonderer Angelegenhei- ten): - je 2 Mitglieder der Fraktionen der CDU und der SPD - je 1 Mitglied der Fraktionen GRÜNE, FDP, KAL - 2 Vertreter der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Karlsruhe - 1 Vertreter/-in des Stadtjugendausschusses e. V. Karlsruhe - 1 Vertreter/-in des Ausländerbeirats - der Direktor der Sozial- und Jugendbehörde Kinderkommission (für die Beratung besonderer kinderrelevanter Angelegenheiten): - je 2 Mitglieder der Fraktionen der CDU und der SPD - je 1 Mitglied der Fraktionen GRÜNE, FDP, KAL - 1 Vertreter/-in der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Karlsruhe - 1 Vertreter/-in des Stadtjugendausschusses e. V. Karlsruhe - 1 Vertreter/in des Gesamtelternbeirats Karlsruher Schulen - 1 Vertreter/-in des Gesamtelternbeirats Karlsruher Kindergärten - 1 Vertreter/-in des Kinderschutzbundes - der Direktor der Sozial- und Jugendbehörde - die Leitung des Kinderbüros Drogen- und Suchtkommission (für die Beratung besonderer Angelegenheiten im Be- reich der Drogenhilfe und Suchtberatung): - je 2 Mitglieder der Fraktionen der CDU und der SPD - je 1 Mitglied der Fraktionen GRÜNE, FDP, KAL - 1 Vertreter/-in der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Karlsruhe - 1 Vertreter/-in des Stadtjugendausschusses e. V. Karlsruhe - der Direktor der Sozial- und Jugendbehörde - die Leitung der Jugend- und Drogenberatungsstelle der Stadt Karlsruhe Den Vorsitz aller drei Unterausschüsse hatte Herr Erster Bürgermeister Denecken. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, zur Reduzierung der gemeinderätlichen Gremien, die 3 Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses im Arbeitsausschuss Jugendhilfeausschuss zu vereinigen und zu bündeln. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Hinsichtlich der Zusammensetzung des Arbeitsausschusses Jugendhilfeausschuss schlägt das Bürgermeisteramt folgende neue Zusammensetzung vor: - Fraktionen des Gemeinderats: o - je 2 Mitglieder der Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE o - je 1 Mitglied der Fraktionen FDP und KAL - 2 Vertreter/-innen der Liga der freien Wohlfahrtspflege - 1 Vertreter/-in des Stadtjugendausschusses e. V. Karlsruhe - der Direktor der Sozial- und Jugendbehörde Je nach Thema können als Sachverständige insbesondere hinzugezogen werden: - 1 Vertreter/-in des Migrationsbeirats - 1 Vertreter/-in des Gesamtelternbeirats Karlsruher Schulen - 1 Vertreter/-in des Gesamtelternbeirats Karlsruher Kindertageseinrichtungen - 1 Vertreter/-in des Kinderschutzbundes - die Leitung des Kinderbüros - die Leitung der Jugend- und Drogenberatungsstelle der Stadt Karlsruhe Der Fraktion der GRÜNEN soll im Arbeitsausschuss ein Sitz mehr als in den bisherigen Unterausschüssen zukommen, da diese, wie die Fraktion der SPD über 10 Sitze im Gemeinderat verfügt. Den Vorsitz des Arbeitsausschusses Jugendhilfeausschuss übernimmt Herr Bürgermeister Martin Lenz. Beschluss: Antrag an den Jugendhilfeausschuss Der Jugendhilfeausschuss beschließt, an Stelle der bisher bestehenden 3 Unterausschüsse, als Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses den Arbeitsausschuss Jugendhilfeaus- schuss, mit der auf Seite 3 genannten Zusammensetzung zu bilden. Er beauftragt die Ver- waltung, die genannten Institutionen zu unterrichten und um die Benennung eines Vertreters oder einer Vertreterin zu bitten.