Anfrage GRÜNE: Situation der Flüchtlinge in Karlsruhe - Anwendung der Altfallregelung

Vorlage: 23902
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.12.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.12.2009

    TOP: 46

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Flüchtlinge in Karlsruhe
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom 3. November 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 6. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2009 215 36 öffentlich Situation der Flüchtlinge in Karlsruhe - Anwendung der Altfallregelung 1. Wie viele Personen haben seit Inkrafttreten der gesetzlichen Altfallregelung in Karlsruhe eine so genannte „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ erhalten? 2. Wie viele Familien mit minderjährigen Kindern, wie viele kranke/behinderte und alte Personen befinden sich darunter? 3. Trifft es zu, dass auch in Karlsruhe einer erheblichen Zahl von Flüchtlingen aufgrund fehlender Sicherung des Lebensunterhaltes die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis und somit der Rückfall in die Duldung droht? 4. Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Verwaltung die aktuelle Wirtschaftskrise für den drohenden Arbeitsplatzverlust und - als Konsequenz daraus – für die fehlende Sicherung des Lebensunterhaltes? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um Betroffenen zu helfen und darauf hinzuwirken, dass es rechtzeitig eine Nachfolgeregelung gibt, die den vom Arbeitsplatzverlust bedrohten Flüchtlingen zugute kommt? Die seit dem Jahr 2007 geltende gesetzliche Altfallregelung macht für integrierte Flüchtlinge die Erteilung eines Aufenthaltsrechts von bestimmten Erteilungsvoraussetzungen, wie den Einreisestichtagen oder der Sicherung des Lebensunterhaltes abhängig. Nach § 104 a Absatz 5 Satz 2 i.V.m. Satz 1 Aufenthaltsgesetz sollen bereits erteilte „Aufenthaltserlaubnisse auf Probe“ um weitere zwei Jahre verlängert werden, wenn der Lebensunterhalt des Flüchtlings bis zum 31. Dezember 2009 überwiegend eigenständig durch Erwerbstätigkeit gesichert oder wenn seit dem 1. April 2009 der Lebensunterhalt nicht nur vorübergehend eigenständig gesichert ist. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die aktuelle Wirtschaftskrise und die dadurch verschärften Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt führen dazu, dass viele Flüchtlinge unverschuldet die Arbeitsstelle verlieren. Dies hängt damit zusammen, dass die meisten Flüchtlinge Stellen im Niedriglohnbereich innehaben und gerade diese in Krisenzeiten zuerst wegfallen. Die Konsequenz daraus ist, dass aufgrund fehlender Arbeit die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert wird. Vielen Flüchtlingen droht dadurch der Rückfall in die Duldung bzw. die Abschiebung. Betroffen sind viele Menschen, die schon sehr viele Jahre in Karlsruhe leben, deren Kinder hier geboren und aufgewachsen sind. Vor diesem Hintergrund legt die GRÜNE-Fraktion Wert darauf, dass die Verwaltung ihre Ermessensspielräume im Rahmen der Altfallregelung bzw. dem Ausländerrecht im Interesse der Flüchtlinge ausübt. Die aktuelle Wirtschaftskrise darf auf keinen Fall die Ursache dafür sein, dass integrierten Flüchtlingen ein Rückfall in die Duldung droht oder es sogar zu Abschiebungen kommt. unterzeichnet von: Michael Borner Tanja Kluth Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Dezember 2009

  • TOP 36
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom: 03.11.2009 eingegangen: 03.11.2009 Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2009 215 36 öffentlich Dez. 2 Situation der Flüchtlinge in Karlsruhe - Anwendung der Altfallregelung 1. Wie viele Personen haben seit Inkrafttreten der gesetzlichen Altfallregelung in Karlsruhe eine so genannte „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ erhalten? Eine Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung des § 104 a Aufenthaltsgesetz haben ins- gesamt 45 Personen erhalten. Derzeit leben in Karlsruhe 40 Personen, die im Besitz einer sol- chen Aufenthaltserlaubnis sind. 2. Wie viele Familien mit minderjährigen Kindern, wie viele kranke/behinderte und alte Personen befinden sich darunter? Darunter befinden sich vier Familien und eine ältere kranke Person. 3. Trifft es zu, dass auch in Karlsruhe eine erhebliche Zahl von Flüchtlingen aufgrund feh- lender Sicherung des Lebensunterhaltes die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaub- nis und somit der Rückfall in die Duldung droht? Momentan ist sicher davon auszugehen, dass drei Personen zukünftig nur noch eine Duldung erteilt werden kann. 4. Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Verwaltung die aktuelle Wirtschaftskrise für den drohenden Arbeitsplatzverlust und - als Konsequenz daraus - für die fehlende Si- cherung des Lebensunterhaltes? Sicherlich kann die aktuelle Wirtschaftslage negative Auswirkungen haben, gleichermaßen sind jedoch auch mangelnde Integration und fehlende Ausbildungen Faktoren, die einen un- günstigen Einfluss haben können. Die Verwaltung sieht sich jedoch nicht in der Lage, hierzu eine belastbare Aussage zu treffen. Seite 2 5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um Betroffenen zu helfen und darauf hin- zuwirken, dass es rechtzeitig eine Nachfolgeregelung gibt, die den vom Arbeitsplatzver- lust bedrohten Flüchtlingen zugute kommt? Die Verwaltung kann lediglich im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Grund- lagen agieren. Handlungsanweisungen des Innenministeriums Baden-Württemberg sind ange- kündigt, liegen jedoch noch nicht vor. Mögliche Ermessensspielräume werden selbstverständ- lich ausgeschöpft werden.