Antrag GRÜNE: LBBW-Immobilien
| Vorlage: | 23900 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.12.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 11. November 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 6. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2009 213 34 öffentlich LBBW-Immobilien Es ist damit zu rechnen, dass die LBBW ihren gesamten Immobilienbestand verkaufen muss. Da in Karlsruhe davon nach unseren Recherchen ca. 900 Wohnungen - darunter ca. 300 preisgebundene - betroffen sein sollen, beantragt die GRÜNE- Gemeinderatsfraktion: 1. Die Stadt Karlsruhe erstellt in Zusammenarbeit mit der Volkswohnung ein Konzept für einen kurzfristigen Kauf der betroffenen Wohnungen. Hierbei werden auch mit den übrigen Karlsruher Wohnungsbaugesellschaften Gespräche über deren mögliche Beteiligung geführt. 2. Der Oberbürgermeister setzt sich als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Karlsruhe und damit Miteigentümer der LBBW aktiv für ein Vorkaufsrecht der vom Verkauf der LBBW-Immobilien betroffenen Gemeinden ein, wie dies bereits im Landtag diskutiert wird (Drucksache 14/5218). 3. Für den Fall eines kompletten Verkaufs der Immobilien an die L-Bank setzt sich der Oberbürgermeister als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Karlsruhe und damit Miteigentümer der LBBW für die Festlegung eines Erstverhandlungsrechts der Gemeinden, auf deren Gemarkung die betroffenen Immobilien liegen, ein. 4. Der Gemeinderat erhält zeitnah einen Bericht, a. ob die geplanten EU-Auflagen inzwischen erlassen worden sind, bzw. wann mit dieser Entscheidung gerechnet werden kann b. ob die Entscheidung, den Immobilienbesitz der LBBW in die L-Bank zu übernehmen, inzwischen gefallen ist, bzw. wann mit einer solchen Grundsatzentscheidung gerechnet werden kann c. wie viele Wohnungen und Gewerbeflächen (Lage, Größe, Baujahr, Sozialbindung) auf Karlsruher Gemarkung sich im Eigentum der LBBW befinden. Die LBBW hat u. a. durch hochriskante Finanzanlagen in 2008 zwei Mrd. EUR verloren. 2009 werden Verluste in mindestens ähnlicher Höhe erwartet. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Da die LBBW nicht unter den Schirm der SofFin gestellt wurde, waren eine Kapitalerhöhung von 5 Mrd. EUR Eigenkapital und weitere 12,7 Mrd. EUR Ausfallgarantien durch die Eigentümer (die regionalen Sparkassen, das Land Baden- Württemberg und die Sparkasse Stuttgart) zu erbringen. Dies wird von der Europäischen Union als Beihilfe gewertet und daher mit harten Auflagen durch die EU-Kommission verbunden: Die LBBW wird sich auf ihr Kerngeschäft reduzieren und wahrscheinlich von der Immobiliensparte trennen müssen. Inzwischen gibt es Überlegungen auf Landesebene, den kompletten Immobilienbesitz in die L-Bank zu übertragen. Kommunen könnten dann die betroffenen Wohnungen von der L-Bank kaufen. Aus GRÜNER Sicht gilt es vor allem zu verhindern, dass in Karlsruhe weitere Mietwohnungen – insbesondere solche mit Sozialbindung – verloren gehen. Nach dem letzten Wohnungsbaubericht fehlen schon heute ca. 1.000 Mietwohnungen in der Stadt. Daher hält die Grüne Fraktion einen Erwerb von Teilen der LBBW Immobilien durch die Stadt oder eine ihrer Gesellschaften grundsätzlich für wünschenswert. Diesem Kauf muss allerdings eine genaue Analyse des Immobilienbestandes, der Immobilienwerte und der Nutzungsmöglichkeiten vorausgehen. Das Ziel muss die Schaffung bzw. der Erhalt von günstigen Mietwohnungen sein. Nur dann ist ein städtisches Engagement in dieser Sache sinnvoll und vertretbar. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Michael Borner Alexander Geiger Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Dezember 2009
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STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 11.11.2009 eingegangen: 11.11.2009 Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2009 213 34 öffentlich Dez. 6 LBBW-Immobilien - Kurzfassung - Es gibt zurzeit und nach Einschätzung der VOLKSWOHNUNG bis Ende 2009 keine An- haltspunkte und konkreten Informationen, die auf eine Entscheidung zu den EU-Auflagen sowie einen kurz- und mittelfristigen Verkauf der Wohnimmobilien der LBBW Immobilien GmbH schließen lassen könnten. Sollte der Zeitpunkt kommen, an dem es zu einer Ausschreibung der Wohnungsbestände kommt, wird sich die VOLKSWOHNUNG – wie bereits bei den beiden diesjährig erfolgreich abgeschlossenen Transaktionen – am Wettbewerbsverfahren beteiligen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VoWo Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Seit Bekanntwerden der Schwierigkeiten der LBBW Immobilien GmbH und der damit mög- licherweise geplanten Verkäufe ihrer Wohnimmobilien verfolgt die VOLKSWOHNUNG inte- ressiert die Presseveröffentlichungen. Die derzeitigen Überlegungen auf Landesebene und Initiativen des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunter- nehmen hinsichtlich der Übertragung des Immobilienbestandes der LBBW Immobilien GmbH in die L-Bank hält die VOLKSWOHNUNG für verfrüht und aus folgenden Gründen mehr als unwahrscheinlich: 1. Aufgrund der unseres Erachtens relativ hohen Bewertung des Bestandes würde bei der L-Bank Grunderwerbsteuer in nicht unerheblichem Umfang gezahlt werden müssen. Bei einem Weiterverkauf, z. B. an Kommunen, würde die Steuer wieder anfallen, der Ver- kaufspreis weiter erhöht und damit womöglich nicht mehr marktfähig sein. 2. Ein weiterer Grund, warum derzeit kein Handlungsbedarf gesehen wird, besteht darin, dass die Probleme der LBBW Immobilien GmbH nicht von der gewinnbringenden Sparte, nämlich der ‚Bestandsverwaltung’, herrühren, sondern auf die 2. Sparte ihres Geschäf- tes, die ‚Projektentwicklung’, zurückzuführen sind. Deshalb werden die Verluste nach unserer Erfahrung von der gewinnbringenden Sparte so lange ausgeglichen werden, bis sich eine Lösung für die problembehaftete Sparte abzeichnet. Ein schnelles Herauslösen aus der Gesellschaft bzw. ein kurzfristiger Verkauf der Wohnimmobilien heraus ist unse- res Erachtens nicht zu erwarten. Es gibt zurzeit und nach Einschätzung der VOLKSWOHNUNG bis Ende 2009 keine An- haltspunkte und konkreten Informationen, die auf eine Entscheidung zu den EU-Auflagen sowie einen kurz- und mittelfristigen Verkauf der Wohnimmobilien der LBBW Immobilien GmbH schließen lassen könnten. Sollte der Zeitpunkt kommen, an dem es zu einer Ausschreibung der Wohnungsbestände kommt, wird sich die VOLKSWOHNUNG - wie bereits bei den beiden diesjährig erfolgreich abgeschlossenen Transaktionen – am Wettbewerbsverfahren beteiligen. Die Verwaltung bittet den Antrag einstweilen als erledigt zu betrachten.