Antrag SPD: Veröffentlichung freier Pflegeplätze im Internet

Vorlage: 23897
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.12.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.12.2009

    TOP: 42

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Pflegeplätze im Internet
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 27. Oktober 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 6. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2009 210 31 öffentlich Veröffentlichung freier Pflegeplätze im Internet Die Stadtverwaltung trägt dafür Sorge, dass das Seniorenbüro seine vorhandenen Listen mit Pflegeplätzen künftig ins Internet stellt und laufend aktualisiert - insbesondere sollen auch Informationen über die Art und Größe der Einrichtung sowie die Qualität des Heimes im Internet veröffentlicht werden. Sachverhalt / Begründung: unterzeichnet von: Doris Baitinger Elke Ernemann Jürgen Marin Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Dezember 2009 Regelmäßig müssen Bürger der Stadt Karlsruhe, die auf der Suche nach geeigneten Pflegeplätzen sind, im Seniorenbüro anrufen, um zu erfahren, in welchen Einrichtungen es noch freie Betten gibt. Im Zeitalter des Internets ist es geboten, dass die zur Verfügung stehenden Pflegeplätze auch online einsehbar sind. Da freie Betten von Pflegeeinrichtungen ohnehin dem Seniorenbüro gemeldet werden, ist es auch kein großer Verwaltungsaufwand dieses Angebot zusätzlich im Internet zu präsentieren.

  • TOP 31
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 27.10.2009 eingegangen: 03.11.2009 Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2009 210 31 öffentlich Dez. 3 Veröffentlichung freier Pflegeplätze im Internet - Kurzfassung - Das Seniorenbüro greift den Vorschlag auf und wird nach Zustimmung der Heimträger die Meldungen der freien Heimplätze in seinen Internet-Seniorenwegweiser aufnehmen. Nach Veröffentlichung der Qualitätsaussagen als Ergebnisse der MDK-Begutachtungen werden diese mit dem Internet-Seniorenwegweiser verlinkt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Seniorenbüro erhält durch einen monatlichen Rundruf von den 43 Karlsruher Altenpfle- geheimen regelmäßig Nachricht über deren freie Pflegeheimplätze. Das Seniorenbüro kann nach Zustimmung der Heimträger diese Liste mit konkreter Benennung des Abfragezeitrau- mes auf der Seite des Seniorenwegweisers im Internet einstellen. Adresse im Internet: www.karlsruhe.de/Senioren mit Verweis „Seniorenwegweiser“. Dieser Seniorenwegweiser wurde als differenzierte Informationsplattform neu ausgestaltet. Er beschreibt die Unterstützungsangebote, Dienste und Einrichtungen, die es in der Stadt Karlsruhe für Seniorinnen und Senioren gibt, für fitte ältere Menschen über Unterstützungs- angebote zu Hause bis hin zu Altenpflegeheimen. Er ist somit - insbesondere für Angehöri- ge, die nicht in Karlsruhe leben - eine Möglichkeit, sich ausführlich über das jeweilige Ange- botsspektrum zu informieren. Die Dienste werden mit Adresse, Leistungsspektrum, Preisen und Besonderheiten ausführlich beschrieben. Am 11.11.2008 haben sich der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Leistungserbrin- ger unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Kranken- kassen (MDS) auf der Grundlage von § 113 SGB XI darauf geeinigt, die Qualität der Leis- tungen von stationären Pflegeeinrichtungen künftig zu begutachten und deren Ergebnisse zu veröffentlichen. Bis Ende 2010 müssen die Medizinischen Dienste alle ambulanten und stationären Einrichtungen einmal prüfen, danach ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen. Eine zeitliche Festlegung für die Veröffentlichung durch die Pflegekassen ist noch nicht er- folgt. Eine Verlinkung dieser Veröffentlichung zum Internet-Seniorenwegweiser ist geplant.